Vernehmlassung

Angleichung der EO-Leistungen

Die SVP lehnt die vorgeschlagenen Anpassungen der EO-Leistungen kategorisch ab. Die Erwerbsersatzordnung wurde in den letzten Jahren sukzessive ausgebaut und hat sich damit immer mehr von ihrer ursprünglichen Bestimmung als Ausgleichsventil für staatlich verursachte Erwerbsausfälle entfernt. Die geplanten Anpassungen der EO-Leistungen gehen vor allem zu Lasten der Dienstleistenden, was für die SVP nicht akzeptabel ist.

Die Erwerbsersatzordnung (EO) stellt sicher, dass 80% des Lohnes bis zu einem Höchstbetrag von 8250 Franken vor Erwerbsausfall versichert sind. Ursprünglich wurde diese Leistung eingeführt, um Angehörige der Armee zu entschädigen, die längere Zeit ohne Lohn auskommen mussten und deren Sold die Kosten nicht mehr deckte. In den letzten Jahren wurde der Geltungsbereich der Erwerbsersatzordnung jedoch immer weiter ausgedehnt und es wurden immer mehr Arten von Erwerbsausfall durch die EO versichert. Diese Aufblähung der EO führte zu einem Nebeneinander verschiedener Bestimmungen, so dass beispielsweise Angehörige der Armee unter anderen Voraussetzungen EO beziehen konnten als Mütter im Mutterschaftsurlaub. Zudem wurden neue Bestimmungen eingeführt. Dazu gehören beispielsweise die Elternzeit, die bei der Adoption von Kindern durch ein gleichgeschlechtliches Ehepaar beansprucht werden kann, oder die Pflege von kranken Angehörigen. Wir sehen durchaus die Notwendigkeit, die verschiedenen Bestimmungen der EO anzupassen, lehnen aber jede Änderung ab, die dem ursprünglichen Sinn der Erwerbsersatzordnung widerspricht und Dienstleistende schlechter stellt.

Die Vorlage will unter anderem die Kinderzulage in der EO ganz streichen. Argumentiert wird damit, dass die Eltern bereits Familienzulagen erhalten und immer weniger Angehörige der Armee Kinder haben. Auch die Ausdehnung der Kinderzulagen auf alle EO-Bezüger wird in der Vernehmlassung abgelehnt, da dies zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Wir verstehen, dass die Ausdehnung der Kinderzulage auf alle EO-Bezüger keinen Sinn macht und unterstützen diesen Entscheid. Gleichzeitig verlangen wir aber, dass die EO für Dienstleistende von dieser geplanten Angleichung der EO-Bestimmungen ausgenommen wird.

Während die EO für pflegende Angehörige und der Vaterschaftsurlaub auf wenige Tage beschränkt sind, handelt es sich bei den Erwerbsausfällen der Dienstleistenden um Ausfälle von mehreren Wochen bis Monaten. Zwar sind heute 80% des Lohnes versichert, doch ist dies gerade für dienstleistende Eltern ein schwacher Trost. Die meisten Dienstleistenden sind jung und haben – wenn überhaupt – kleine Kinder zu Hause. Den Dienstleistenden werden also einige prägende Wochen im Leben ihrer Kinder vorenthalten. Hinzu kommt, dass kleine Kinder sehr teuer sind und gerade junge Familien aus der Mittelschicht finanziell stark belastet sind. Die Dienstleistenden erhalten in dieser Zeit aber nur 80 % ihres Lohnes. Für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst und vor allem für die Attraktivität des Militärdienstes ist es deshalb notwendig, dass junge Eltern während dieser Zeit finanziell unterstützt werden. In der Vorlage wird selbst erwähnt, dass die Zahl der Bezüger dieser Familienzulagen abnimmt, dies ist aber kein Grund, diese Familienzulagen abzuschaffen, sondern vielmehr ein Grund, die wenigen, die noch davon profitieren können, weiterhin zu unterstützen. Wir fordern daher eine Anpassung dahingehend, dass die EO-Bestimmungen die besondere Bedeutung der Dienstleistenden für die Sicherheit des Landes berücksichtigen und keine Leistungskürzungen für Dienstleistende vorsehen.

Wir wehren uns dagegen, dass staatliche Leistungen wie die Erwerbsersatzordnung immer mehr in den Sog des Zeitgeistes geraten und zunehmend für Leistungen ausgehöhlt werden, die mit dem ursprünglichen Zweck einer Leistung nichts zu tun haben und fordern den Bundesrat auf, in Zukunft vehementer auf den Zweck der Leistungen hinzuweisen und weitergehende kostspielige Massnahmen mit Verweis auf die prekäre Finanzlage des Bundes konsequent abzulehnen.

 
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