Vernehmlassung

Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz

Aus Sicht der SVP ist das vorliegende Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz grundsätzlich zu begrüssen. Die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen und die zusätzlichen Stellenprozente müssen jedoch sofort transparent ausgewiesen werden. Personendaten der höchsten Klassifizierung müssen zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden, ebenso ist für den Austausch der Daten der offizielle Dienstweg vorzusehen. Die SVP fordert, dass durch die Massnahmen Kosteneinsparungen und eine Verbesserung des Datenschutzes erzielt werden.

Bei der Beratung des Informationssicherheitsgesetzes im Nationalrat war die SVP-Fraktion hinsichtlich des nicht klar definierten Kostenrahmens sehr kritisch eingestellt und lehnte das neue Gesetz ab. Angesichts dieser erheblichen Unsicherheiten bei den Kosten für Personal und Material bestehen bei der SVP nach wie vor grosse Fragezeichen. Eine transparente Budgetierung für die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen muss schnellstmöglich erstellt und veröffentlicht werden. Der effizienten und reibungslosen Umsetzung der Vorhaben ist angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes höchste Priorität einzuräumen.

Im erläuternden Bericht ist von einem «moderaten, einmaligen Initialaufwand von etwa 0.5 Vollzeitstellen im Schnitt» für das «ISMS light» die Rede. Zudem ist für den minimalen Betrieb in den Ämtern ein Zusatzaufwand von 0.2 Vollzeitstellen vorgesehen. Der Aufwand für die Akkreditierung der Informatikmittel kann noch nicht beziffert werden. Weiter kommt auf die Informationssicherheitsbeauftragten aller Departemente ein erhöhter Aufwand von 0.2 Vollzeitstellen zu. Detaillierte Angaben zum Aufwand für die Personensicherheitsprüfung liegen erst nach der Vernehmlassung vor. Ebenfalls sind die Kosten für die Kantone bei der Umsetzung noch nicht bekannt. Diese Aufstellungen sind unbefriedigend.

Die Vereinheitlichung des Informationssicherheits-Managementsystems bei allen Verwaltungseinheiten im Rahmen der neuen Informationssicherheitsverordnung ist zu begrüssen. Die SVP erhofft sich durch dieses Zentralisierung Kosteneinsparungen und einen effizienten Betrieb und Unterhalt. In allen Ämtern ist deshalb möglichst schnell das gleiche ISMS-System einzuführen.

Bei der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen ist die Reduktion der Prüffälle von Mindestens 30 Prozent positiv hervorzuheben. Ebenfalls nachzuvollziehen ist die damit verbundene Ersetzung älterer Verordnungen, die aufgrund des raschen technologischen Wandels überholt sind.

Die Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren ist absolut nötig. Es ist richtig, dass Betriebe, welche sicherheitsempfindliche Aufträge für den Bund ausführen, zuvor auf ihre Vertrauenswürdigkeit überprüft werden. Die SVP verspricht sich damit eine Erhöhung des Datenschutzes bei sicherheitsempfindlichen Informationen. Die Ersetzung der Geheimschutzverordnung von 1990 ist überfällig.

Die Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und die damit Verbundene Ausdehnung des Geltungsbereiches auf die Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung ist hinsichtlich einer effektiveren Personenprüfung zu begrüssen. Die Auswirkungen auf den Datenschutz, insbesondere durch die erweiterte Bearbeitung biometrischer Daten, sind kritisch zu begleiten.

Der mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz stark verbesserte Rechtsvergleich mit anderen Ländern ist für eine bessere internationale Zusammenarbeit im Bereich der Informationssicherheit zu begrüssen. Die von der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufgenommenen und gespeicherten Personendaten müssen jedoch mindestens in der Kategorie der höchsten Klassifizierung zwingend in der Schweiz gelagert werden. Schliesslich ist für den Austausch der Daten zwingend der offizielle Dienstweg vorzusehen.

 
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