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Verkehr
Vernehmlassung

Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur für die Jahre 2017-2020

Die SVP kann dem Entwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der vorgeschlagene Mitteleinsatz, insbesondere auch die zusätzlichen Gelder für Massnahmen in den Bereichen Betrieb und Unterhalt wichtig und richtig ist.

Die SVP kann dem Entwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der vorgeschlagene Mitteleinsatz, insbesondere auch die zusätzlichen Gelder für Massnahmen in den Bereichen Betrieb und Unterhalt wichtig und richtig ist. Bevor man neue Ausgaben bzw. Investitionen in Ausbauten tätigt, muss der Erhalt der Substanz der bestehenden Infrastruktur gesichert sein. Erst dann können und sollen Ausbauten gemacht werden. Trotzdem bleibt bei diesem Vorgehen ein schaler Nachgeschmack übrig. Die Vorlage zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) wurde insbesondere deswegen vom Volk angenommen, da man sich stets auf die Ausbauten bezog bzw. diese im Abstimmungskampf offensiv bewarb. Die SVP hat immer wieder davor gewarnt, die Folgekosten von Infrastrukturinvestitionen im Bereich des Bahnverkehrs nicht zu unterschätzen.

Damit die gemachten Versprechen und damit auch die Erwartungen des Volkes erfüllt werden können, sind aus Sicht der SVP weiterer Handlungsbedarf und zusätzliche Massnahmen nötig, um die Kosten besser in den Griff zu bekommen.  

Denn die Herausforderungen der Zukunft werden auch in diesem Bereich nicht weniger, sondern mehr. Nur mit einer konsequenten Eindämmung der Kosten wird es möglich sein, dass der BIF am Schluss nicht zu einem reinen Unterhaltsfonds „mutiert“. Die SVP fordert deshalb weitere Massnahmen, um diese Kosten markant zu senken. Mit einer Reduktion der Betriebskosten u.a. durch den kostengünstigen Ersatz von Bahn- durch Busangeboten zu Randzeiten, einer standardisierten Beschaffung von Rollmaterial ohne Luxus-Ausstattungen oder Spezialausführungen, sowie einer konsequenten Wirtschaftlichkeitsanalyse bei allen kommenden Ausbauten (inkl. Betrieb und Unterhalt!) kann bereits viel erreicht werden.

Absolut zwingend ist aus unserer Sicht aber ebenso, dass bei den künftigen Finanzierungsschritten dem Verursacherprinzip im Bereich der Bahninfrastruktur noch mehr Geltung verschafft wird. Künftige Mehrkosten im Bereich Betrieb und Substanzerhalt aber auch die Ausbauten generell, sind vermehrt auf diejenigen Gruppen, welche profitieren, zu überwälzen. Dies bedeutet, dass die bisherigen Beiträge der Kantone wie auch der Bahnkunden künftig noch mehr zulegen müssen.

Nur so kann verhindert werden, dass die Quersubventionierung durch die Steuerzahler und andere Verkehrsträger wie der Strassenverkehr nicht noch weiter ausgebaut wird und nur so kann auch die Gefahr reduziert werden, dass am Schluss einmal mehr die Fremdfinanzierung der Bahninfrastruktur bis in alle Ewigkeit weitergeführt wird.

 
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