Vernehmlassung

Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft)

Die SVP lehnt den Entwurf ab. Die Vorlage berücksichtigt das Primat der Kantone im Kulturbereich nur bedingt und führt die Kulturpolitik des Bundes der letzten Jahre ungehindert fort. Die…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt den Entwurf ab. Die Vorlage berücksichtigt das Primat der Kantone im Kulturbereich nur bedingt und führt die Kulturpolitik des Bundes der letzten Jahre ungehindert fort. Die beantragten Massnahmen und Ziele zeugen einmal mehr von einem elitären Selbstverständnis eines kleinen aber einflussreichen Verwaltungsapparates, welcher „Kulturförderung als vorrangige Aufgabe des Staates“ betrachtet und mit Steuergeldern eine „kulturelle Grundversorgung“ einrichten will.

Die Schweiz besitzt seit jeher eine reichhaltige, eigenständige Kultur, welche national wie international ein hohes Ansehen geniesst. Diese Kultur ist unabhängig und ohne staatliche Förderung entstanden. Zentral für die Kulturpolitik der Schweiz ist das Festhalten am föderalistischen Prinzip. Zuständig für den Bereich der Kultur sind laut Bundesverfassung die Kantone. Der Bund kann, wenn überhaupt, nur subsidiär tätig sein und auch da nur Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen und fördern. Dies bedeutet auch, dass der Bund bei den meisten Massnahmen keinen verpflichtenden Grundsatz bzw. keine zwingende Rechtsgrundlage besitzt, Kultur fördern zu müssen.

Angesichts der beantragten Mittel von 632,7 Mio. CHF für die kommenden 4 Jahre ist deshalb auch eine klare Prüfung vonnöten, um zu erfahren, ob diese Steuergelder auch wirklich im Sinne der Bevölkerung eingesetzt werden, bzw. eingesetzt werden sollen. Kultur ist primär Sache der Kultur, staatliche Einflussnahme oder Eingriffe in diesem hochsensiblen Bereich sind auf das Nötigste zu beschränken. Aus einer Förderung der einen Kulturrichtung resultiert immer auch eine Benachteiligung eines anderen Bereichs. Beispiele der Vergangenheit zeigen, dass eine von oben verordnete „Staatskultur“ die Leute in ihrer kulturellen Ausübung hindert und ebenso der Verbreitung von Kultur generell schadet. Es ist daher absolut zwingend, dass der in der Bundesverfassung verwendete Begriff vom „gesamtschweizerischem Interesse“ sehr eng gefasst wird, ansonsten die Gefahr besteht, dass Effizienz und Nachhaltigkeit auf der Strecke bleiben.

Die aktuelle Kulturbotschaft führt die Politik des Bundes in diesem Bereich weiter. Gemäss dem seit Jahren praktizierten Grundsatz, wonach es die Aufgabe des Staates sei, seinen Bürgern Kultur zu vermitteln, führt der Bund einerseits munter Programme und Aufgaben fort, für die er eine blosse Möglichkeit zur Intervention besitzt und schafft dabei andererseits gleichzeitig auch neue Betätigungsfelder, bei welchen er wiederum keine zwingende Verpflichtung hat. Es ist daher auch bezeichnend, dass der Bund den Kulturbegriff bewusst extensiv auslegt, um seine vielfältigen Aufgaben rechtfertigen zu können. Die in der Botschaft herangezogenen Aussagen zeigen denn auch klar die Marschrichtung der Kulturpolitik auf Bundesebene. Da wird mit der wirtschaftlichen Bedeutung der Kultur argumentiert, welche „als Prestigewert auch denjenigen zugute kommt, welche das Angebot nicht selber nutzen.“ Gleichzeitig lässt man sich zur Feststellung hinreissen, dass „die Kultur- und Kreativwirtschaft eine Vorreiterrolle auf dem Weg in eine wissensbasierte Ökonomie und Gesellschaft übernimmt.“

Dass dabei der Weg zu einer von der Botschaft postulierten staatlichen „kulturellen Grundversorgung“ nicht weit ist, versteht sich von selbst. Gleichzeitig wird in der Botschaft bedauert, dass rund die Hälfte der Bevölkerung von diesem Angebot keinen Gebrauch macht. Anstatt, dass man sich angesichts dieser schlechten Teilnahme Gedanken über die Zukunft der staatlichen Kulturförderung macht, schiebt man dieses bescheidene Ergebnis auf Informationsdefizite. Dabei wäre es zwingend, dass man sich ebenso mit dem Gedanken befassen würde, ob die Steuergelder in diesem Bereich wirklich sinnvoll verwendet werden oder anders gesagt, ob der Staat hier nicht am Volk vorbei Kultur produziert.

Die in der Kulturbotschaft gemachten Aussagen und der Ansatz zeugen generell von einem sehr einseitigen Verständnis von Kultur. Einmal mehr wird versucht, unter krasser Missachtung der bestehenden Rechtsgrundlagen, durch die Hintertür die Wunschvorstellungen der Verwaltung auf diesem Gebiet einzubringen und damit die verfassungsmässigen Grundlagen der Kulturpolitik auf Bundesebene zu erweitern. Ein solches Vorgehen ist rechtsstaatlich höchst bedenklich und wird von der SVP entschieden verurteilt.

Die SVP fordert deshalb eine realistische, den Umständen angepasste Kulturpolitik. Dabei sind unter anderem folgende Punkte auf Bundesebene zwingend einzuhalten:

  • Strikte Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips gemäss Bundesverfassung. Der Bund darf nicht in Kantonskompetenzen eingreifen. Ebenso ist eine enge Auslegung des Verfassungsbegriffes zu praktizieren. Aktivitäten die keine zwingende Verpflichtung darstellen (sogenannte „Kann-Formulierungen“) sind zu überprüfen und sukzessive abzubauen.
  • Keine Kulturpolitik im EDA! Abschaffung des Kompetenz-Zentrums für Kulturaussenpolitik sowie der Kulturförderungsprogramme der DEZA. Zwingend notwendige Aktivitäten sind im BAK zu integrieren – restliche Programme sind zu streichen.
  • Beschränkung der Aufgaben der Stiftung Pro Helvetia und insbesondere Überprüfung der internationalen Aktivitäten und Verbindungsbüros in diesem Bereich.
  • Ablehnung der transversalen Themen (u.a. „Go digital!“) 
  • Als alternatives Kulturkonzept ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mäzene durch eine steuerliche Entlastung zu fördern. Ebenso ist die Funktion der Vereine zu berücksichtigen. Kantone und Gemeinden die das Primat im Kulturbereich besitzen, haben vermehrt die Zusammenarbeit mit diesen Institutionen zu suchen.
  • Als Prinzip ist weiter festzuhalten, dass kulturelle Projekte nur dann staatlich unterstützt werden sollen, wenn ein entsprechender Anteil an Drittmitteln erbracht werden kann. Ohne Drittmittel kann schwerlich eine Nachfrage bewiesen werden. Projekte mit frauenverachtendem und gewaltverherrlichendem Inhalt haben grundsätzlich kein Anrecht auf staatliche Unterstützung.
  • Umfassende Evaluation der Schweizerischen Förder- und Kulturpolitik mittels einer verstärkten Durchleuchtung der Projekte von unabhängiger Seite anhand einer klaren Kosten-/Nutzenanalyse. Eine solche Kulturstatistik hat sich zudem primär auf wirtschaftliche und zählbare Messungen zu konzentrieren. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind mit dem bisherigen Budget des Bundesamtes für Kultur (BAK) zu verwirklichen.
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden