Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes

Die SVP begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates, den Sold für Feuerwehrdienst steuerlich zu entlasten. Allerdings sind die vorgeschlagenen Varianten nicht zielführend, noch immer fiskalistisch…

Antwort der Schweizerische Volkspartei

Die SVP begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates, den Sold für Feuerwehrdienst steuerlich zu entlasten. Allerdings sind die vorgeschlagenen Varianten nicht zielführend, noch immer fiskalistisch und bergen die Gefahr von unverhältnismässigem, administrativem Mehraufwand. Aus diesem Grund regt die SVP eine Präzisierung des Gesetzestextes dahingehend an, dass der Feuerwehrsold sowie sämtliche anderen Entschädigungen aus Milizfeuerwehrdiensten von der Steuer ausgenommen werden.

Die SVP fordert im Detail folgende Gesetzesänderungen:

Art. 24 Bst. f.bis (neu) DBG

Steuerfrei sind:

der Sold sowie sämtliche feuerwehrdienstbezogenen Entschädigungen für Milizfeuerwehrleute.

Art. 7 Abs. 4 Bst. h.bis (neu) StHG

Steuerfrei sind:

der Sold sowie sämtliche feuerwehrdienstbezogenen Entschädigungen für Milizfeuerwehrleute.

Im Schweizerischen Milizsystem dürfen aktive Bürgerinnen und Bürger nicht durch die Steuergelüste der Finanzdirektionen gestraft werden. Daher sind sämtliche Feuerwehrentgelte der Milizfeuerwehren von der Steuer zu befreien. Ausserdem wird so ein unverhältnismässig hoher Aufwand für die Unterscheidung und Deklaration von steuerfreien und steuerpflichtigen Entschädigungen vermieden.

 
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