Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»

Die SVP ist strikt gegen eine weitere Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund im Bereich der Medikamentenversorgung. Die Bundesverwaltung ist insbesondere in der Herstellung weder geeignet noch erfahren, weshalb der Mehraufwand sowie die Kosten nicht zu rechtfertigen sind. Bereits während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Bund nicht haushalterisch mit den öffentlichen Mitteln umgehen kann, sich massiv verkalkuliert hat und weit über das Ziel hinausschiesst. Schliesslich ist eine Marktverzerrung durch ein Quasi-Monopol des Bundes zwingend zu vermeiden, um die Marktmechanismen nicht unnötig künstlich zu verschieben.

Die Bundesverfassung soll gemäss Gegenentwurf des Bundesrates dahingehend geändert werden, dass Bund und Kantone für die Sicherstellung und Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern zuständig sein.

Wenn es auch angezeigt ist, die Bundesverfassung nicht mit Detailbestimmungen zu überladen, so ist mit der Formulierung «wichtige medizinische Güter» doch mehr Unklarheit als Berechenbarkeit geschaffen worden. Denn diese neue Zuständigkeit geht über die bestehende weit hinaus, wonach der Bundesrat in Krisenfällen Notverordnungen auch hinsichtlich einer Medikamentenmangellage erlassen kann. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff birgt die Gefahr, dass zahlreiche Medikamente unserer exzellenten Gesundheitsversorgung darunterfallen, was einen übermässigen bürokratischen, personalintensiven und teuren Mehraufwand zur Folge hätte. Hinter dieser allgemeinen Formulierung kann die SVP deshalb nicht stehen. Denn an erster Stelle sollte bei Knappheit einzelner Medikamente ein Ausweichen auf andere Medikamente vergleichbarer Wirksamkeit erfolgen, bevor seitens Bund eine Aktivität angezeigt ist. Eine (selbstverständliche) Zusammenarbeit mit den Kantonen reicht bei dieser Tragweite der Machtverschiebung nicht. Der Bund sollte lediglich bei Bedarfsausweisung durch die Kantone und auf deren Ersuchen hin, tätig werden. Die grundsätzlich dezentrale Gesundheitsversorgung sollte ausserhalb von Notlagen nicht dergestalt neu geregelt und in föderale Strukturen eingegriffen werden.

Neu soll der Bund die Versorgung dieser Güter überwachen und die Versorgung mit wirtschaftlichen Anreizen fördern, solche Güter beschaffen, herstellen oder herstellen lassen.

Damit schafft der Bund in einer absoluten Weise ein neues Bürokratieprojekt, das sehr weit geht. Völlig ineffizient ist dabei die eigene Herstellung von medizinischen Gütern durch den Bund. Es ist gänzlich unvorstellbar, dass der Bund eine sinnvolle Kosten-Nutzen-Relation herstellen kann. Die Bundesverwaltung ist keinesfalls geeignet bei der Produktion irgendwelcher Güter im medizinischen Bereich selbständig tätig zu werden. Das würde weiter in Richtung eines Quasi-Monopols gehen, was ausserhalb von Notzeiten nicht akzeptabel ist. Die freie Wirtschaft ist hier um Längen effizienter und es sollte dabei keine Marktverschiebung stattfinden. Ansonsten würde der Bund zu einem Akteur im Markt, was über einen Regulator hinausgeht. Eine solche irreguläre Bundeskompetenz kann die Kräfteverhältnisse zwischen Pharmaindustrie, Grosshandel, Apotheken und Behörden nachhaltig negativ beeinflussen. Die Medikamentenversorgung soll aber auch wegen der Planungssicherheit primär Aufgabe der Wirtschaft und punktuell der Kantone sein, um keine unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen zu bewirken, was das Risiko birgt, dass weitere Pharmafirmen resp. deren Produkte vom Markt gehen.

Die SVP begrüsst hingegen die Förderung gezielter wirtschaftlicher Anreize für bestimmte Güter, für welche eine Mangellage besteht. Eine solche Regelung kann jedoch auch auf Gesetzesstufe eingeführt werden. Eine Kompetenzausweitung des Bundes in diesem Ausmass und entsprechendem Mehraufwand, welchen die Steuerzahler zu finanzieren haben, wird jedoch dezidiert abgelehnt. Ein gezielter Abbau unverhältnismässiger Regulatorien und administrativer Hürden ist an erster Stelle anzugehen bevor eine Kompetenzverlagerung von den Kantonen zum Bund stattfindet.

 
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