Vernehmlassung

Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale Verbrechen

Die Vorlage schafft erstens eine vertragliche Grundlage für die Verpflichtung zur gegenseitigen internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit bei internationalen Verbrechen, falls keine bilateralen Abkommen bestehen. Das Übereinkommen übernimmt die Definitionen internationaler Verbrechen und die Grundsätze der Rechtshilfe, die bereits in der schweizerischen Gesetzgebung, insbesondere im Strafgesetzbuch und im Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen, verankert sind.

Zweitens soll das Verbrechen der Aggression in ähnlicher Weise wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Schweizer Recht verankert werden. Die Vorlage setzt somit die Motion 22.3362 um, die vom Parlament überwiesen wurde.

Die SVP weist die Vorlage einstweilen zurück. Die SVP favorisiert den verworfenen Entwurf, der sich auf die zur Regelung der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen notwendigen Bestimmungen beschränkt – also ein reines Übereinkommen über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Dass Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geahndet werden müssen, steht für die SVP ausser Frage.

Die SVP hat seinerzeit zudem die Motion 22.3362 abgelehnt, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Umsetzung die Justiz in die Lage bringen könnte, feststellen zu müssen, ob ein Aggressionsakt zwischen zwei fremden Staaten vorliegt oder nicht. An der im Rahmen der Ratsdebatte geäusserten Kritik halten wir im Grundsatz nach wie vor fest[1].

[1] Vgl. https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=60200#votum4

 
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