Vernehmlassung

Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG)

Die SVP begrüsst den vorliegenden Entwurf. Angesichts der angespannten Situation der Bundesfinanzen und hinsichtlich der zunehmenden Bedeutung des Holzes als erneuerbare Ressource halten wir den…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst den vorliegenden Entwurf. Angesichts der angespannten Situation der Bundesfinanzen und hinsichtlich der zunehmenden Bedeutung des Holzes als erneuerbare Ressource halten wir den gewählten Ansatz für richtig. Als positiv bewerten wir insbesondere, dass mit der Teilrevision auch eine Effizienzsteigerung in der Waldwirtschaft angestrebt wird und der Strukturwandel zeitlich befristet mit einem Beitrag des Bundes unterstützt werden soll.

Es ist sicher richtig, dass dem Schutzwald mit der vorliegenden Änderung weiterhin eine Vorrangstellung zukommen soll. Diese Bedeutung des Waldes hat sich bei den schweren Unwettern im vergangenen August deutlich gezeigt. Allerdings ist die SVP nicht sicher, ob dem Problem mit dem vorliegenden Entwurf genügend Rechnung getragen wird. Wir hegen den Verdacht, dass die Schwemmholzproblematik nicht unwesentlich durch ungenügende Waldpflege und Massnahmen zur Stärkung der Biodiversität verursacht ist. Allenfalls kann dem Problem im Rahmen einer verstärkten sektorübergreifenden Zusammenarbeit begegnet werden.

Die Flexibilisierung der Rodungspolitik wird von der SVP begrüsst. Um Widersprüche zu vermeiden ist in Artikel 7 Abs. 4 allerdings eine Präzisierung notwendig:

„4Bei einem Verzicht auf Realersatz nach Absatz 2 Buchstabe a sind gleichwertige Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes zu leisten.“

In der Verordnung muss zudem auch präzisiert werden, wie und in welcher Weise die Waldflächenzunahme die Umsetzung der Ziele der Raumplanung erschweren kann. Aus dem Gesetzesentwurf geht nicht klar hervor, was genau darunter zu verstehen und wie die Regelung zu handhaben ist.

Der Hinweis und die Tatsache, dass die Schweiz mit der Pflicht zur Ausscheidung von Waldreservaten die Anforderungen des Bergwaldprotokolls erfüllt, sind aber wenigstens kritisch zu kommentieren. Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Zusatzprotokolle zur Alpenkonvention bisher nicht ratifiziert worden sind, von einzelnen direkt betroffenen Kantonen abgelehnt werden und auch international verstärkt unter Druck geraten. Wir warnen ausdrücklich davor, die Zustimmung zum Waldgesetz als eine Zustimmung zu den Ausführungsprotokollen der Alpenkonvention oder als Präjudiz zu missverstehen, auch in anderen Bereichen vorauseilend Anpassungen im Hinblick auf die Anforderungen derselben vorzunehmen.

Unbefriedigend ist schliesslich auch die Absicht, eine neue Stelle zu schaffen für die Erfassung der Senkenwirkung. Es stellt sich die dringende Frage, ob dies nicht eine Aufgabe ist, die der ETH oder einer ihr angegliederten Institution, z.B. der WSL, übertragen werden kann und soll.

 
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