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Vernehmlassung

Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen

  • Die SVP begrüsst die Teilevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und die damit einhergehenden, längst überfälligen Anpassungen bei der Gesetzgebung zu «Raserdelikten». Bisher engte das SVG den Ermessenspielraum von Richterinnen und Richtern massiv ein, weil es für gewisse Delikte hohe Mindeststrafen und Automatismen vorsah.
  • Des Weiteren unterstützt die SVP auch die Änderungen in Bezug auf die Förderung neuer Technologien, um den CO2-Ausstoss im Strassenverkehr zu reduzieren und um den technologischen Fortschritt nicht zu behindern (bspw. automatisiertes Fahren).
  • So sollen statt neuer Verbote und Abgaben zur Reduktion des CO2-Ausstosses die Rahmenbedingungen verbessert und Anreize für CO2-arme Fahrzeuge (z. B. mit Biogas betrieben Lieferwagen) geschaffen werden, indem diese von der LSVA befreit werden. Dies wiederspiegelt eine stete Forderung der SVP: Anreize mittels Steuer- und Abgabenreduktionen schaffen statt noch mehr Verbote und Regulierungen.

Förderung neuer Technologien

Neue Aerodynamik- oder Antriebstechnologien führen oft zu einer Erhöhung von Fahrzeuggewicht und -massen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen verhindern, dass neue Technologien mit dem Ziel einer Reduzierung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen zu verminderten Ladekapazitäten führen. Dass der Bundesrat vorschlägt, Gewicht und Masse, die auf solche Technologien oder Ausstattungen zurückzuführen sind, auf dem Verordnungsweg zu kompensieren, damit die Ladungskapazität nicht reduziert werden muss, begrüsst die SVP.

Allerdings sollte sich der Bundesrat dazu verpflichten, die Normen in diesem Sinne anzupassen, ohne dabei weitere Risiken zu verursachen. Insbesondere Erwägungen hinsichtlich der Strassenverkehrssicherheit müssen gegenüber der Reduzierung von CO2-Emissionen Priorität haben. So darf beispielsweise ein Fahrzeug mit einer spitzeren Form oder mehr Gewicht im Falle eines Unfalls kein höheres Risiko darstellen.

Aus denselben Beweggründen unterstützt die SVP auch die vorgesehenen Regelungen im Zusammenhang mit der Kompensation des Mehrgewichts alternativer Antriebe bei Lieferwagen und Wohnmobilen. Gewerbetreibende und Campingurlauber sollen nicht dafür bestraft werden, wenn sie ein Motorfahrzeug mit einem alternativen Antriebssystem kaufen, welches aufgrund des Antriebssystems die bisherige Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen überschreitet.

Die SVP unterstützt die technologische Entwicklung im Strassenverkehr wie beispielsweise automatisierte Systeme oder gar Systeme, die das autonome Fahren ermöglichen, sofern die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet bleibt und die Frage der Haftung eindeutig geklärt ist. Aus diesem Grund unterstützt sie auch jene Punkte des bundesrätlichen Entwurfs, bei denen der Bundesrat die Möglichkeit erhält, Vorschriften über Technologien, die dem Fahrer in bestimmten Situationen gewisse Aufgaben abnehmen können, auf dem Verordnungsweg anzupassen, um rasch auf technologische Entwicklungen reagieren zu können.

Der Lenker soll jedoch auch in Zukunft die primäre Verantwortung für die Überwachung automatisierter Systeme tragen und wenn nötig, die Kontrolle übernehmen müssen. Ermöglicht allerdings ein automatisiertes System die teilweise Entlastung des Fahrers von seiner zivil- und strafrechtlichen Verantwortung, sollen auch die Hersteller und der Fahrzeughalter wegen mangelnder Sorgfaltspflicht belangt werden können. Mit diesen Anpassungen ist die SVP ebenfalls einverstanden, sofern die zuständigen parlamentarischen Kommissionen und Fachkreise vor entsprechenden Änderungen angehört werden.

Der Entwurf sieht allerdings ebenfalls vor, dass bei automatisierten Fahrzeugen Fahrdaten aufgezeichnet werden müssen, zu denen der Fahrzeughalter sowie Behörden und Dritte Zugang haben sollen. Dies lehnt die SVP entschieden ab. Aus Sicht der SVP ist der Zugang zu den Fahrzeugdaten nicht auf dem Verordnungsweg zu gewähren. Der Zugriff auf diese Daten sollte nur mit Zustimmung des Fahrzeughalters oder auf richterliche Anweisung hin erfolgen.

Wiederherstellung verhältnismässiger Strafen: Korrekturen bei «Via sicura»

Weiter sieht der Entwurf Anpassungen bei sogenannten Raserdelikten sowie beim Entzug des Lernfahrausweises bei Neulenkern vor. Die SVP ist erfreut über die nun vorgesehenen Änderungen, welche festhalten, dass die Gerichte die Umstände berücksichtigen und von der Anwendung des Rasertatbestandes absehen können, wenn die Widerhandlung aus Fahrlässigkeit begangen wurde oder kein hohes Risiko eines Unfalls mit schweren Verletzungen oder Tod als Folge bestand.

Zudem soll die Mindestfreiheitsstrafe gestrichen werden, um das Raserdelikt mit der Gefährdung des Lebens entsprechend dem Zivilgesetzbuch in Einklang zu bringen. Schliesslich soll auch die Mindestdauer des Führerausweisentzugs bei Ersttätern von 24 auf 6 Monate gesenkt werden. Die Wiederherstellung der Verhältnismässigkeit der Strafen im Strassenverkehr entspricht einer jahrelangen Forderung der SVP. Denn die unverhältnismässige Bestrafung trug nicht zur Sicherheit auf den Schweizer Strassen bei.

Die vorgesehenen Änderungen ermöglichen eine differenziertere Beurteilung von Raserdelikten. Richtigerweise werden die Maximalstrafen nicht gesenkt, wodurch echte Raser und Verkehrskriminelle auch weiterhin entsprechend hart bestraft werden können. Mit dem vorliegenden Entwurf wird aber endlich auch eine Ungerechtigkeit im Bereich der Neulenker behoben, denn das aktuelle System bestraft Neulenker, die eine leichte und später eine schwere Widerhandlung begehen, durch einen temporären Ausweisentzug, während der Ausweis bei einer schweren Widerhandlung gefolgt von einer leichten dauerhaft entzogen wird.

Darüber hinaus wertet die SVP es als positiv, dass der Bundesrat offenbar zur Einsicht gelangt ist und die vorgesehenen Alkoholwegfahrsperren und Blackboxen, welche er bisher noch nicht in Kraft gesetzt hat, definitiv aus dem Gesetz streichen möchte. Angesichts der erzielten Fortschritte in der Verkehrssicherheit in den letzten 10 Jahren wären solch massive Eingriffe und Kontrollen in keiner Weise zu rechtfertigen gewesen.

Keine Einmischung in die Strassenhoheit der Kantone, solange die Einheitlichkeit gewahrt bleibt

2012 verpflichtete das Parlament den Bundesrat, Vorschriften über die bauliche Ausgestaltung von Fussgängerstreifen ohne vorgängige Vernehmlassung zu erlassen. Aufgrund massiven Widerstandes der Kantone verzichtet der Bundesrat auf diese Regelung und schlägt nun vor, sich an die bestehenden VSS-Normen zu halten. Der Aufhebungsvorschlag ist aus Sicht der SVP akzeptabel, sofern die VSS-Normen ausreichende Einheitlichkeit in der Schweiz gewährleisten. Denn in jüngster Zeit ist vermehrt zu beobachten, dass besonders im Bereich der Markierungen und Signalisationen von Tempo-30- und Begegnungs-Zonen zunehmend uneinheitliche Signalisationen erfolgen. Dem ist ein Riegel zu schieben, denn um wirksam zu sein, müssen Signalisation und Markierungen überall identisch sein.

Ausnahmen vom Verbot für Rundstreckenrennen

Willkürliche Ausnahmen vom Verbot für Rundrennstrecken lehnt die SVP ab. Ab 2016 hat der Bundesrat auf dem Verordnungsweg für 5 Jahre eine Ausnahme für Formel-E Rennen beschlossen. Die aktuellen Sicherheitsbedingungen lassen jedoch keine Ungleichbehandlung von Elektro- und Verbrennungsfahrzeugrennen rechtfertigen. Dennoch will der Bundesrat das Verbot der Rundstreckenrennen nicht für alle Fahrzeuge aufheben. Zudem führt die Änderung in der vorliegenden Form dazu, dass der Bundesrat bei jeder Ausnahme vom Verbot der Rundstreckenrennen den Umweltschutz berücksichtigen muss. Das bedeutet faktisch ein Verbot von heute in der Regel möglichen Kartrennen oder Rasenrennen mit Motorrädern, bei welchen die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden. Die vorgesehene Änderung verletzt die Technologieneutralität sowie den Grundsatz der Gleichbehandlung, weshalb die SVP eine generelle Aufhebung des Verbots für Rundrennstrecken fordert.

Internationale Verträge im Strassenverkehr

Um selbständig völkerrechtliche Verträge abschliessen zu können, bedarf der Bundesrat einer expliziten Ermächtigung in einem Gesetz oder in einem von der Bundesversammlung genehmigten völkerrechtlichen Vertrag (Art. 7a RVOG). Aus diesem Grund möchte der Bundesrat mit dem vorliegenden Entwurf explizit eine Ermächtigung aufnehmen, welche es ihm erlaubt, selbstständig internationale Verträge im Strassenverkehr abzuschliessen. Eine entsprechende Bestimmung lehnt die SVP vehement ab. Aus Sicht der SVP hat der Bundesrat auch weiterhin völkerrechtliche Verträge mit erheblicher Tragweite der Bundesversammlung vorzulegen.

Erhöhung der Verkehrssicherheit bei E-Bikes

Die Zahl der E-Bikes, die auf unseren Strassen unterwegs sind, ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Allerdings hat auch die Anzahl der Unfälle mit E-Bikes in den letzten Jahren stark zugenommen. Deswegen sind Massnahmen wie das Tragen eines Schutzhelmes und das obligatorische Fahren mit Licht am Tag für E-Bikes mit höherer Geschwindigkeit aus Sicht der SVP sinnvoll.

Strafrechtliche Sanktionen bei Widerhandlungen mit Fahrzeugen mit geringer Motorkraft oder Geschwindigkeit

Seit 2008 sind die strafrechtlichen Sanktionen bei Widerhandlungen mit Fahrzeugen von geringer Motorkraft oder Geschwindigkeit sehr streng. Die nun vorgesehene Änderung sieht eine Lockerung vor. So sollen Widerhandlungen mit Fahrzeugen von geringer Motorkraft oder Geschwindigkeit (z. B. Motorfahrräder, E-Bike, Behindertenfahrstühle etc.) wie jene mit motorlosen Fahrzeugen (z. B. Fahrrad) als Übertretungen gelten. Aus Sicht der SVP ist eine Lockerung der Strafen zwar zu begrüssen, jedoch dürfen diese nicht dazu führen, dass solche Fahrzeuge zur Umgehung von Strafen bei angetrunkenem Fahren oder überhöhter Geschwindigkeit genutzt werden.

Darüber hinaus lehnt die SVP eine Ungleichbehandlung von E-Bike-Fahrern und Fahrern ähnlicher Fahrzeuge, die eine ähnliche Gefahr für andere Personen darstellen, ab. Wenn es auch wenig wahrscheinlich ist, dass mit einem Motorfahrrad ein Raserdelikt begangen wird, so ist es trotzdem möglich und muss gleich sanktioniert werden wie alle Raserdelikte, die beispielsweise mit einem kleinen Motorrad begangen werden. Eine Widerhandlung mit einem E-Bike ist genauso gefährlich wie mit einem kleinen Motorroller oder Motorrad. Es ist daher unerlässlich, für ähnliche Widerhandlungen und Risiken ähnliche Strafen vorzusehen.

 Teilrevision von 8 Verordnungen im Zusammenhang mit den oben genannten Änderungen

Mit den vorgeschlagenen Änderungen der acht Verordnungen im Zusammenhang mit den zuvor genannten Gesetzesänderungen ist die SVP unter Berücksichtigung der dargelegten Punkte weitestgehend einverstanden. Aus Sicht der SVP ist jedoch bei der Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) auf die rückwirkend anzuwendende Pflicht zum Einzug aerodynamischer Spoiler in Städten für bestehende Fahrzeuge zu verzichten, da dies zu unnötigen Mehrkosten führt.

Des Weiteren steht auch die Ordnungsbusse von 30 Franken bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Elektrofahrrad, welche pauschal in Rechnung gestellt und nicht vom Grad der Überschreitung abhängig ist, wie dies im Falle der kleinen Motorräder und Roller der Fall wäre, nicht im Einklang mit dem heutigen Sanktionssystem, das im Bereich des SVG bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Anwendung findet. Tatsächlich sieht die geltende Verordnung – für alle Motorfahrzeuge – eine Busse von mindestens 40 Franken vor für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 km/h innerorts und bis zu 240 Franken für eine Überschreitung bis zu 20 km/h; höhere Überschreitungen werden mit straf- und verwaltungsrechtlichen Sanktionen bestraft.

Es wäre willkürlich, E-Bikes bei ähnlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen anders zu behandeln als kleine Motorräder und Roller, weshalb die SVP die bei Änderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) vorgesehenen Strafrahmen ablehnt und verlangt, dass diese neutral über alle Fahrzeugtypen hinweg in das bestehende Sanktionssystem eingepasst werden, wodurch es nicht zu einer Sonderbehandlung für E-Bikes kommt.

 
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