Vernehmlassung

Totalrevision Postgesetz und Postorganisationsgesetz

Die SVP begrüsst die Vorlage im Sinne einer Intensivierung des Wettbewerbs und der von uns schon lange geforderten schrittweisen Abschaffung des Briefmonopols. Allerdings überzeugt die Umwandlung…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst die Vorlage im Sinne einer Intensivierung des Wettbewerbs und der von uns schon lange geforderten schrittweisen Abschaffung des Briefmonopols. Allerdings überzeugt die Umwandlung der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft in der vorgeschlagenen Form nicht.

Die schrittweise Aufhebung des marktwirtschaftlich schädigenden Instruments des Briefmonopols führt zu einem stärkeren Wettbewerb, tieferen Preisen und einem verbesserten Angebot für den Konsumenten. Ebenfalls zu begrüssen ist die Tatsache, dass die Grundversorgung der Postdienste weiterhin an eine Konzession gebunden ist. Damit wird die Grundversorgung insbesondere in den ländlichen Regionen gesichert und damit eine Benachteiligung dieser Gebiete verhindert. Es ist darauf zu achten, dass die Anforderungen an die Konzession so ausgestaltet sind, dass dem Anbieter die grösstmögliche Freiheit gegeben wird, seinen Auftrag auszuführen.

Die Umwandlung der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft überzeugt hingegen nicht. Einerseits besteht die Gefahr, dass das Informationsrecht und Entscheidungsrecht des Parlamentes eingeschränkt würde. Andererseits wäre gerade im Hinblick auf die offenen Fragen im Bereich der Finanzdienstleistungen der Schritt zu einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft die klar bessere Variante gewesen.

I. Abschaffung des Briefmonopols
Die Abschaffung des Briefmonopols entspricht einer alten Forderung der SVP. Seit Jahren liegt die Schweiz bei den Preisen für Briefsendungen bis 20 Gramm europaweit beinahe an der Spitze. Nur die nordischen Länder Dänemark, Finnland und Norwegen haben noch höhere Preise. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die genannten Länder bei den Tarifen einer Mehrwertsteuer von 22 bis 25 Prozent unterliegen, während der schweizerische Tarif als Monopoltarif von der Mehrwertsteuer befreit ist. Die Preise für schwere Sendungen (Paketpost), welche bereits im Wettbewerb stehen, sind hingegen unterdurchschnittlich. Dies zeigt deutlich, wie schlecht abgeschottete Märkte und Monopolsituationen sind. Die Abschaffung des Briefmonopols führt zu einer Intensivierung des Wettbewerbs zu einer Qualitätssteigerung und vermehrter Angebotsvielfalt. Mit der schrittweisen Abschaffung des Monopols können einerseits Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und Massnahmen getroffen werden können, allfällige Probleme zu lösen. Andererseits gibt es den betroffenen Marktteilnehmern genügend Zeit, sich an das veränderte Marktumfeld anzupassen. Die Rechtssicherheit, Transparenz und ebenfalls auch die Akzeptanz wird dabei wirksam verbessert.

II. Agenturen
Schon heute hat die Post mit Agenturlösungen eine für den Konsumenten vorteilhafte Alternative und damit auch eine Verbesserung des Angebotes geschaffen. Die Möglichkeit in einem Dorfladen oder einer Drogerie seine Post aufzugeben und damit von längeren Öffnungszeiten zu profitieren, ist ein Erfolgsmodell. Insbesondere in ländlichen Regionen können dabei durch eine sinnvolle Zusammenarbeit Infrastrukturen in kleinen Dörfern erhalten werden, welche dem stetigen „Lädelisterben“ wirksam einen Riegel vorschieben können. Der Erhalt solcher dörflicher Strukturen wird somit verbessert – eine klassische Win-Win-Situation sowohl für den dörflichen Zusammenhalt als auch den Konsumenten.

III. Grundversorgung
Die Grundversorgung wird weiterhin durch die Konzession geregelt. Die gesetzliche Festschreibung der vom Konzessionär auszuführenden Tätigkeiten verhindert, dass es Einbussen bei der Grundversorgung geben wird. Damit wird die Grundversorgung der Postdienste auch in Randregionen nachhaltig gesichert.

IV. Keine übertriebenen regionalpolitische Vorgaben
Ein gesetzlich geregelter Infrastrukturauftrag wie er in der Vorlage definiert wird, ist aus unternehmerischer Sicht im vollständig geöffneten Markt nicht mehr nötig – ein klar definierter Beförderungsauftrag reicht für die Grundversorgung vollkommen aus. Ebenso ist eine zu einschränkende Festschreibung der Betriebsorganisation (Art. 4 POG) der Post abzulehnen und eine offenere Formulierung zu wählen.

V. Vollständiger Verzicht auf gewerkschaftliche Anliegen
Ein weiterer Punkt betrifft die Anstellungsverhältnisse. Hierbei sind insbesondere die übertriebenen sozialpolitischen Vorgaben störend. Die einseitige Auferlegung gewerkschaftlicher Anliegen behindert die Post im freien Wettbewerb und schafft ungleiche Spiesse gegenüber ihren Mitkonkurrenten. Verpflichtungen, wie das Führen von Verhandlungen mit den Gewerkschaften zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages oder die vorgeschriebene Förderung von Vielfalt und Gleichstellung sind deshalb klar abzulehnen. Aus diesem Grund sind Art 12 Abs. 2 und 3 POG aus der Vorlage zu streichen. Es gibt kein Argument für spezialgesetzliche Regelungen gegenüber dem OR.

VI. Tätigkeitsfeld der Post
Die SVP fordert, dass sich die Post auf ihren gesetzlichen Kernauftrag beschränkt, solange sie in staatlichem Besitz ist. Solange die Post nicht privatisiert ist, kommt für die SVP eine Ausweitung der Tätigkeitsfelder nicht in Frage. Dies bedeutet, dass auf Angebote, welche dem Kernauftrag nicht entsprechen und von anderen Unternehmen bereitgestellt werden (z.B. Dienste der Papeterie, Transportdienste mit nichtpostalischem Charakter oder Dienste von Kiosken) verzichtet werden soll. Ausserdem ist sicherzustellen, dass im Zuge der Umwandlung und Umorganisation der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft, der Einfluss des Parlamentes nicht verringert wird. So ist das Parlament beim Erlass der Eignerstrategie einzubeziehen. Dies ist so in einem neuen Art.5 Abs. 3 POG festzuschreiben.
VII. Keine Zeitungssubventionen
Die Hoffnung, dass sich das Bekenntnis zu mehr Markt auch in anderen Bereichen der Post niederschlägt, wird in der Vorlage leider nicht erfüllt. So sind für die Zustellung von abonnierte Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen sowie für Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse unverständlicherweise weiterhin Subventionen für die Verteilkosten vorgesehen. Dies ist nichts Weiteres als eine Beibehaltung einer staatlichen Presseförderung. Presseförderung ist jedoch weder Aufgabe eines freiheitlichen demokratischen Staates noch einer im Liberalisierungsprozess befindenden Post, welcher keine zusätzlichen Vorgaben auferlegt werden soll. Die flächendeckende Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften ist durch die postalische Grundversorgung ohnehin gewährleistet. Die SVP fordert deshalb die ersatzlose Streichung von Art. 16 Abs. 3 PG.

VIII. Fazit
Die Vorlage ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mit der längst überfälligen Lockerung des Briefmonopols wird endlich auch im Postmarkt der Wettbewerb verstärkt. Dies bringt den Konsumenten vielerlei Vorteile wie mehr Komfort (längere Öffnungszeiten), mehr Qualität (besserer Service) und mehr Auswahl (neue Produkte). Dabei wird die Grundversorgung dank den gesetzlichen Vorgaben klar definiert und die Versorgung auch in den ländlichen Regionen sichergestellt.

Allerdings bestehen diverse Ungereimtheiten in der Vorlage betreffend Rechtsform, Tätigkeitsfeld, Haftung und anderen Fragen, welche es noch auszumerzen gilt.

 
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