Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz)

Die SVP begrüsst die sechs Grundsätze, welche mittels der Schaffung eines Unternehmensentlastungsgesetzes zu weniger weitreichenden negativen Externalitäten für Unternehmen führen soll.

Das auf der Motion 16.3388 von SVP-Nationalrätin Sandra Sollberger («Entwurf für ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen») basierende Entlastungsgesetz soll die Grundlagen für eine effizientere Regulierung schaffen und konkrete Entlastungsmassnahmen einführen. Der Bundesrat hatte den Vorstoss anfänglich abgelehnt, aber die stetige Zunahme der Regulierungsdichte zeigt einen besonders dringlichen Handlungsbedarf auf.

Die Einführung der sechs Grundsätze ist prinzipiell unterstützenswert, hängt aber von der Umsetzung der parallel dazu eingeführten Regulierungsbremse und weiteren notwendigen Gesetzesvorlagen ab, welche zum Ziel haben, bestehende und neue Überregulierungen abzubauen resp. zu verhindern. Die SVP fordert, dass die Umsetzung der nachfolgenden sechs Grundsätze permanent überprüft wird.

  1. Eine Erstellung von Grundsätzen für eine «gute» Regulierung und die zu verfolgenden Grundsätze durch den Bund, basierend auf «best practices»: Eine gezielten Einführung von «Sunset Klauseln» muss vertieft geprüft werden, um eine andauernde Senkung der Regulierungsbelastung zu erreichen;

 

  1. Die Einführung einer Prüfpflicht, die den Bund verpflichtet, alternative, weniger belastende Regulierungsalternativen zu überprüfen und Entlastungsmassnahmen vorzusehen: Ebenfalls muss aufgezeigt werden, was die Kosten für die Unternehmen und die Gesellschaft wären, wenn auf eine Regulierung verzichtet würde (Siehe auch Punkt 4).

 

  1. Die Einführung der Pflicht, eine Schätzung der neu entstehenden Regulierungskosten vorzulegen, und zwar bevor die Massnahme im Parlament diskutiert wird: Dabei muss die permanente Anwendung des Vorsichtsprinzips sichergestellt werden und auch politische Folgerisiken, wie ausufernde Standards durch internationale Gremien (z. Bsp. mittels Soft Law), miteinbezogen werden;

 

  1. Das Betreiben eines Bürokratie-Monitorings zur Überwachung der Regulierungsbelastung der Unternehmen. Dabei wird der antizipierte Nutzen der Regulierung, der neu geschaffenen Belastung derselben Regulierung gegenübergestellt: Die Vermeidung einer Regulierung muss grundsätzlich höher als andere Aspekte gewichtet werden (Siehe erläuternder Bericht zur Regulierungsbremse, S. 3);

 

  1. Jedes Jahr soll eine bestimmte Anzahl Bereichsstudien verfasst werden. Dabei wird das Ziel angestrebt, Regulierungen abzubauen: Die Bereichsstudien müssen insbesondere auf die Vermeidung einer de facto automatischen Rechtsübernahme von internationalen Standards, welche zu einer Mehrbelastung für die Unternehmen führen, fokussieren.

 

  1. Die Erstellung und Bewirtschaftung einer zentralen elektronischen Plattform, mit dem Ziel die Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren zu vereinfachen: Dabei gilt es die Sicherheit der Daten im Sinne der Unternehmen und die Datenhoheit genau zu regeln.
 
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