Die SVP verwirft den Verordnungsentwurf über das Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen des CERN und fordert dessen ersatzlose Streichung. Die Vorlage verletzt den Föderalismus. Heute besteht bereits mit dem Kanton Genf – in enger Zusammenarbeit mit Frankreich – ein klar definiertes Gastkanton-Modell, welches den besonderen Gegebenheiten am Genève-Meyrin-Standort Rechnung trägt und die Zuständigkeiten klar regelt. Dieses Arrangement funktioniert und erfordert keine bundesrechtliche Nachregulierung. Mit der VBAC will der Bundesrat ein bundesrechtliches Plangenehmigungsverfahren schaffen, das für «Bauten und Anlagen des CERN» gilt, sobald sie Schweizer Territorium betreffen – unabhängig davon, ob es sich um neue Teilchenbeschleuniger, Nebenanlagen oder nur einzelne Zugangsschächte handelt. Die Verordnung tarnt sich als Verfahrensoptimierung, obwohl sie den Entzug der demokratischen Legitimierung des FCC erzielt.
Das CERN will einen 90-Kilometer-Ring – den «Future Circular Collider» (FCC) – bauen. Dies ist der Elefant im Raum, wenn es um die neue Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen des CERN (VBAC) geht. Das FCC-Konzept sieht einen unterirdischen Tunnel mit 90,7 Kilometer Umfang vor, der bis zu 400 Meter tief liegt und acht Oberflächenstandorte vorsieht; sieben davon lägen in Frankreich, einer in Présinge auf Genfer Boden. Diese Grössenordnung sprengt den bisherigen Gastkanton-Rahmen, in dem Genf die Planung für das 27-km-LHC-Gelände praktisch allein trägt.
Sollte für den FCC auch nur ein Zugangsschacht in weitere Schweizer Kantone – etwa Waadt oder Freiburg – ragen, müssten deren Bau- und Umweltgesetzgebungen konsultiert werden. Die VBAC will diesbezüglich auf den Föderalismus verzichten, indem sie ein zentralisiertes Plangenehmigungsverfahren beim Bund etabliert. De facto wird also schon heute der Rechtsrahmen geschaffen, um den FCC «schlüsselfertig» durchzuwinken, falls die CERN-Mitgliedstaaten 2028 grünes Licht geben. Hinzu kommt, dass der Bund mit einem eigenen CERN-Sachplan einen zusätzlichen Bürokratieapparat schafft und dessen kosten auf Steuerzahler landesweit abwälzen will. Wenn Bundeskompetenzen ohne konkreten Anlass ausgebaut werden, lohnt es sich genauer hinzusehen.
Die Planung, Bewilligung und Ausführung von CERN-Bauten soll im Zuständigkeitsbereich der betroffenen Kantone verbleiben. Damit sichern wir schlanke Verfahren, klare Verantwortlichkeiten und den Erhalt der Demokratie und der kantonalen Autonomie.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.