Vernehmlassung

Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»

Die SVP lehnt die aktuelle Stossrichtung zur Umsetzung der Pa. Iv. 19.475 gänzlich ab, da diese weit über das Ziel hinausschiesst, da der Selbstversorgungsgrad entgegen dem Willen des Volkes gesenkt wird. Die Vorlage muss die Grundlage für einen modernen Pflanzenschutz bilden, welche die produzierende Landwirtschaft stärkt und nicht schwächt. Jedoch wird entgegen dem Willen des Volkes, welches die Trinkwasser- und Pestizidinitiative mit überragendem Mehr verworfen hat, eine extreme linksgrüne Ökologisierung der Landwirtschaft vorangetrieben. Jegliche Verschiebung der Beiträge, weg von der Versorgung hin zu Ökoprogrammen, werden abgelehnt. Der Bundesrat ignoriert ebenfalls, dass die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) vom Parlament sistiert wurde und mit einem Bericht neue ganzheitliche Ansätze im Sinne einer produzierenden Landwirtschaft gefordert werden.

Die SVP lehnt das vorliegende Vorordnungspakt ab, da dieses der produzierenden Landwirtschaft schadet und zu mehr Importen führt. Das widerspricht klar dem Art. 104a BV, den das Volk mit fast 80% angenommen hat. Bundesrat sowie National- und Ständerat hatten die beiden extremen Agrar-Initiativen zu Recht ohne formellen Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Sie setzten auf den Aktionsplan des Bundesrates zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM), welcher konkrete, standortgerechte Verbesserungsmassnahmen vorsieht. Die sehr ambitionierten Ziele des Aktionsplanes waren ursprünglich breit abgestützt. In der parlamentarischen Beratung wurde die Vorlage jedoch stark verändert. Das hat zu einem nicht erwünschten Ergebnis geführt. Nun schiesst die Umsetzung der Pa. Iv. noch zusätzlich weiter über die Pa. Iv. 19.475 hinaus. Es wurden sogar Massnahmen aufgenommen, die gar nicht Bestandteil der Pa. Iv. 19.475 sind. Diese müssen aus den Verordnungen entfernt werden.

Zudem schleichen sich in der gesamten Vorlage systematische Denkfehler ein: 

  1. Die Erhöhung von Biodiversitätsförderfläche (BFF) steigert den Druck auf die Kulturen, da die Schädlings-, Unkraut- und Neophytenbelastung wächst. Die Streichung von gewissen PSM ohne Ersatztechnologie ist deshalb auch ökologisch betrachtet nicht nachhaltig;

 

  1. Der Einbezug der Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz) in der Vorlage basiert auf jahrzehntealten Daten, welche nicht mehr aussagekräftig Aufgrund der heutigen produktiveren Pflanzen (wie Mais, Weizen, Raps oder Kunstwiesen) nehmen diese mehr Nährstoffe in Anspruch, dieser Erkenntnis muss vollumfänglich Rechnung getragen werden;

 

  1. Gleichzeitig führt die geplante Abschaffung der SAK-Begrenzung zu der haltlosen Situation, dass die Landwirte geradezu motiviert werden, im Zuge der eingeführten extremen Ökologisierung möglichst wenig zu produzieren. Die Aufhebung der SAK-Begrenzung wird deshalb entgegen den Erläuterungen (S. 10) zu einer weiteren Extensivierung führen, welche dem Art. 104a der Bundesverfassung widersprechen. Gleiches gilt für die reduzierte Proteinzufuhr, welche Heueinkäufe einschränkt, die unternehmerische Freiheit der Landwirte beschneidet sowie die leistungsgerechte Fütterung der Tiere verunmöglicht.

Keine masslos schädliche Regulierung

Der Verhältnismässigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen ist grundsätzlich höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Die produzierende Landwirtschaft vermisst einen systematischen Ansatz, der z.B. die vorgeschlagenen Massnahmen in Relation zu den bereits umgesetzten Massnahmen des Aktionsplans setzt. Insbesondere schädliche Regulierungen, welche den Handlungsspielraum der Landwirte unnötig beinträchtigen, müssen gestrichen werden. Die schädlichsten Regulierungen beinhalten:

  1. Die Einführung eines Mindestanteils Biodiversitätsförderfläche von 3.5% auf Ackerflächen (Art. 14a, DZV), welcher in der ursprünglichen Vorlage nie vorgesehen war und die Landwirte in ihrem Handlungsspielraum einschränken;

 

  1. Die Abschaffung der bisherigen Fehlerbereiche in der Suisse-Bilanz (SB) von +10 Prozent bei Stickstoff und Phosphor ignoriert die Tatsache, dass die Stickstoffverfügbarkeit boden- und klimaabhängig ist. Eine Nulltoleranz wird sich somit auf die Qualität der produzierten Nahrungsmittel auswirken. Zudem sind die Grundlagen der SB nicht mehr aktuell und müssen angepasst werden. Die aktuelle Version SB berücksichtigt nicht, dass Kühe 20-25% mehr fressen, der Nähstoffbedarf der Pflanzen durch Zuchtfortschritt jährlich rund 1% zunimmt. (Anhang 1 Ziff. 2.1.5 und 2.1.7, DZV);

 

  1. Das Verbot von PSM mit bestimmten Wirkstoffen (Anhang 1 Ziff. 6.1, DZV) ohne Substitutionsmöglichkeiten auf dem Markt führt dazu, dass gewisse Kulturen gar nicht mehr angebaut werden können. Allfällige kantonale Ausnahmeregelungen (Art. 18 Para. 6 lit a und b, DZV) würden zudem zu erheblichen Marktverzerrungen unter den Kantonen und Rechtsunsicherheiten für die Landwirte führen. Eine Streichung eines PSM von der Liste darf nicht vor der Einführung eines gleichwertigen Ersatzes erfolgen, um gravierende Auswirkungen auf die Erträge und Qualität der Nahrungsmittel zu verhindern.

 

  1. 68 (S. 13): Es ist eine Bestimmung einzuführen, dass bei stark verunkrauteten Flächen sämtliche Beiträge entfallen. Sonst besteht die Gefahr, dass einzelne Bewirtschafter die Flächen stark verunkrauten lassen, was nicht selten auch bei benachbarten Parzellen zu Problemen führt. Es darf kein falscher Anreiz geschaffen werden.

 

  1. 71a (S.17ff): Der Einsatz neuer Technologien muss mitberücksichtigt werden. Erste Maschinen sind bereits auf dem Markt, (z.B. EcoRobotix) welche in der Lage sind, statt breitflächig nur die Unkräuter zu besprühen. Damit können bis zu 90% Mitteleinsparungen erzielt werden. Diese Maschinen sind jedoch noch sehr teuer. Daher sind solche Technologien, wie auch zum Beispiel die Bandspritzung im Mais, unbedingt analog dem Teilverzicht zu fördern. Vermehrtes Hacken und Striegeln könnte nebst dem erhöhten CO2-Ausstoss auch der Förderung von Bodenbrütern (Feldlerchen) und anderer Kleinsäuger wie Feldhasen zuwiderlaufen. Es ist insbesondere im Getreide zu prüfen, bis zu welchem Zeitpunkt Hack- und Striegeldurchgänge unproblematisch sind und ob das Zeitfenster dann noch genügend gross ist für eine effektive Unkrautbekämpfung.

 

  1. Eine markante Absenkung der PSM-Einsätze ist durch moderne Robotik erreichbar und muss deshalb anstelle von Verboten durch den Bund gefördert werden.

 

  1. Die Einführung der Vorlage führt zu einer zunehmenden Verarbeitung von Daten (z.B. Einsatz von Hilfsstoffen). Dabei gilt es klare Regeln bezüglich der Datensicherheit und der Datenhoheit zu Dies gilt es zusätzlich in der Vorlage zu regeln.

Ferner sollen die Risiken der Nichtanwendung oder der drastischen Reduktion von PSM auf die Lebensmittelproduktion und deren Kosten, die Umwelt und die menschliche Gesundheit analysiert werden. Anders ausgedrückt: Eine Regulierungsfolgenabschätzung der Kombination aller vorgeschlagenen Massnahmen muss unbedingt noch durchgeführt werden. Diese muss auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren, realistische Alternativen in Betrachtung ziehen und den Schutz der Nahrungsproduktion, des Menschen und der Umwelt gleich hoch gewichten. Denn die Bevölkerung hat klar zum Ausdruck gebracht, dass sie eine regionale landwirtschaftliche Produktion zu erschwinglichen Preisen wünscht. Sie hat sich gegen ein Verbot ausgesprochen. Dies ist zwingend bei der Umsetzung der Pa. Iv. zu beachten. Massnahmen, die Verbote fordern, die die Nicht-Produktion belohnen oder Produktionsformen einseitig bevorzugen, verstossen gegen den Volkswillen und gegen den Art. 104 der Bundesverfassung, der eine ressourceneffiziente und auf den Markt ausgerichtete Lebensmittelproduktion vorschreibt. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass schon sehr viele Anstrengungen unternommen worden sind. Ein laufender Prozess durch den Einbezug von Forschung, Innovation und Anwendungspraktiken seitens der Industrie und Landwirtschaft wird zudem weitergehen.

Regionale Lebensmittel durch Innovation und bessere Rahmenbedingungen fördern

Der Bund ist gefordert, einen Rahmen zu setzen, der Innovationen ermöglicht und diese nicht durch bürokratische Prozesse und Rechtsunsicherheit verhindert. Es gilt zu unterstreichen, dass PSM erheblich dazu beitragen, eine vielfältige Auswahl an frischen und gesunden Lebensmitteln in unsere Läden zu bringen. Echte und nachhaltige Risikoreduktion bei PSM kann durch den Einsatz moderner Wirkstoffe, verbesserte Erkennungs- und Anwendungstechnik sowie einer Kooperation der Industrie und der Landwirtschaft erreicht werden. Einzig durch eine umfassende Auswahl an Instrumenten – von modernen Züchtungsmethoden über hochspezifische synthetische Wirkstoffe bis hin zu innovativen Biologicals und Digitalisierung – können die Landwirte die bevorstehenden Herausforderungen bewältigen. Gleichzeitig spielen die entsprechenden politischen Rahmenbedingungen sowie effiziente und verlässliche Bewilligungsverfahren, Rechts- und Planungssicherheit eine zentrale Rolle für die produzierende Landwirtschaft. Ohne diese Rahmenbedingungen kann keine sichere, lokale und nachhaltige Produktion angestrebt werden. Beispielsweise muss das Schweizer Zulassungsverfahren bei PSM, welches im internationalen Vergleich schon seit Jahren sehr langsam ist, beschleunigt werden. Seit über zwei Jahren wurden kaum neue Produkte zugelassen. Das dient weder der Schweizer Landwirtschaft noch dem Umweltschutz. Denn neue Wirkstoffe sind in der Regel spezifischer, wirksamer und umweltverträglicher.

 
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