Personenfreizügigkeit verbieten

Extrablatt Extrablatt Februar 2018: Zuwanderung begrenzen

Bis vor kurzem waren sich in der Schweizer Demokratie noch alle einig: Der Wille der Mehrheit gilt. Dies änderte der Verfassungsbruch von 2016 abrupt. Damals weigerte sich das Parlament, das demokratisch gefällte Ja zur Masseneinwanderungsinitiative umzusetzen. Mit der Begrenzungsinitiative soll deshalb nun das schädliche Prinzip der Personenfreizügigkeit endgültig beerdigt werden.

Seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 erleben wir Jahr für Jahr eine Nettozuwanderung aus der EU von durchschnittlich 55 000 Personen. Das heisst bildlich, dass jährlich eine Stadt in der Grösse von Biel alleine aus EU-Zuwanderern in unserem Land entsteht. Das kann die Schweiz auf Dauer nicht verkraften. Denn die Folgen der Zuwanderung sind eine Abnahme an Lebensqualität, Dichtestress, Überlastung der Infrastrukturen, Zubetonierung unserer schönen Landschaft, Strapazierung der Sozialwerke und Verdrängung von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in die Arbeitslosigkeit.

Eigenständige Steuerung notwendig
Die Begrenzungsinitiative verlangt erstens eine Verfassungsgrundlage, damit die Schweiz die Zuwanderung selber regeln kann, und zweitens will sie das verfehlte Prinzip der Personenfreizügigkeit in der Bundesverfassung verbieten. Internationale Verträge dürfen diesem Grundsatz nicht widersprechen.

Moderne Zuwanderungspolitik
Zusätzlich verlangt unsere Initiative, dass das Abkommen über die Personenfreizügigkeit auf dem Verhandlungsweg ein Jahr nach der Annahme durch Volk und Stände ausser Kraft tritt. Wenn dies nicht gelingt, muss der Bundesrat das Abkommen innert einem weiteren Monat kündigen. Nur mit der Begrenzungsinitiative kann es gelingen, wieder eine moderne Zuwanderungspolitik zu betreiben, die nicht nur im Interesse der EU, sondern auch in unserem Interesse liegt. Damit die Schweiz Schweiz bleibt.

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