Schweiz-EU: Wer seine Handlungsfähigkeit aufgibt, ist verloren

Extrablatt Extrablatt Februar 2018: Zuwanderung begrenzen

Vor 25 Jahren hat sich das Schweizer Volk durch die Ablehnung des EWR/EU-Vertrages seine Handlungsfähigkeit erhalten. Ein eigenständiger Handlungsspielraum und Selbstbestimmung sind ein hohes Gut. Diese zu sichern, ist darum oberstes Ziel eines souveränen Landes. Doch leider sind diese wichtigen Güter in grosser Gefahr.

Es gilt auch heute wie vor 25 Jahren, einen Betritt in die Europäische Union zu verhindern. Der Bundesrat hatte damals in seiner Botschaft ans Parlament zu Recht klar festgehalten: «Unsere Teilnahme am EWR kann nicht mehr als das letzte Wort in unserer Integrationspolitik gelten. Sie ist im Rahmen einer Europa-Strategie zu sehen, die in zwei Phasen ablaufen soll und den vollumfänglichen Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel hat.»

Brüssel bestimmt
Heute treibt uns die Classe politique wieder in die gleiche Situation. Soll sich die Schweiz unwiderruflich an die EU anbinden? Soll in Zukunft die EU über die Schweiz gebieten? Die EU will dies mit einem sogenannten institutionellen Rahmenabkommen erreichen. Und die Classe politique gibt nach und will ihr diesen ungeheuerlichen Wunsch erfüllen: Die Schweiz soll automatisch EU-Recht übernehmen, ohne dass Volk und Stände etwas zu sagen hätten. Das reicht von Regeln über die Zuwanderung, den Warenhandel, die Landwirtschaft bis zum Land- und Luftverkehr. Die relevanten Gesetze der Schweiz würden in Zukunft in Brüssel gemacht und nicht mehr vom schweizerischen Parlament und von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Für die Auslegung und die Einhaltung dieser Gesetze soll ein fremdes Gericht, der EU-Gerichtshof, zuständig sein. Würde die Schweiz einem solchen EU-Gesetz nicht Folge leisten, hätte die EU das Recht, Sanktionsmassnahmen zu ergreifen. Die Schweiz würde damit all ihre Vorteile, die sie heute ausserhalb der EU hat, aufgeben. Ein solcher Unterwerfungsvertrag wäre das Ende einer selbstbestimmten und unabhängigen Schweiz.

Staatsstreich durch die Hintertüre
Profitieren von einem solchen Vertrag würden Politiker, Beamte und Funktionäre. Sie alle können dann an internationale Konferenzen reisen, wären die Ansprechpartner der EU und könnten – unbehelligt durch betroffene Bürger – deren Beschlüsse umsetzen. Bürger, Unternehmen, Kantone und Gemeinden hätten die Folgen zu tragen. Bereits heute beginnen Bundesverwaltung und Politiker die Macht an sich zu reissen: Volksentscheide werden nicht mehr vollzogen oder missachtet. Das internationale Recht wird neuerdings auch vom Bundesgericht leichtfertig über das demokratisch beschlossene Schweizer Recht gestellt. Die Folge davon: Kriminelle Ausländer können nicht ausgeschafft werden oder die masslose Zuwanderung kann trotz anderslautenden Volksentscheiden nicht begrenzt werden. Jetzt müssen wir handeln Was ist zu tun? 1. Die Schweiz darf sich nicht mit einem institutionellen Rahmenabkommen an die EU binden, sondern muss weiterhin weltoffen mit allen Staaten – und auch mit der EU – neutrale Beziehungen pflegen und Handel betreiben. Weil die Classe politique wankt, müssen Bürger an der Urne zum Rechten sehen. 2. Es ist sicherzustellen, dass das Schweizer Volk auch in Zukunft immer das letzte Wort hat und nicht über internationales Recht, das nicht demokratisch ist, ausgehebelt werden kann. Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP garantiert dies. Also: Ja zur Selbstbestimmungsinitiative. 3. Der Wille von Volk und Ständen, die Zuwanderung wieder eigenständig zu steuern ist endlich umzusetzen. Die Begrenzungsinitiative stellt dies sicher. Sie garantiert eine massvolle Zuwanderung zum Wohl der Bevölkerung. Deshalb: Begrenzungsinitiative unterzeichnen (vgl. beiliegender Unterschriftenbogen)! Damit unsere Kinder eine Zukunft in Wohlstand und Freiheit haben.

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