Kriminelle Ausländer endlich ausschaffen

Extrablatt Extrablatt September 2015

Vor fast fünf Jahren – im November 2010 – sagten Volk und Stände Ja zur Ausschaffungsinitiative. Ausländer, welche wegen einer schweren Straftat verurteilt worden sind, sollen die Schweiz verlassen müssen. Trotz des klaren Entscheids wollen Bundesrat und Parlament die Initiative bis heute nicht umsetzen. Jetzt muss das Volk noch einmal an die Urne.

Seit Annahme der Ausschaffungsinitiative hält die Verfassung fest, dass ausländische Straftäter, welche wegen eines schweren Gewalt- oder Sexualdelikts, Drogenhandels, Einbruchs oder Sozialhilfe-Missbrauchs verurteilt wurden, nach Verbüssung ihrer Strafe die Schweiz verlassen müssen und eine Einreisesperre erhalten. Das Mitte-Links Parlament hat nun aber ein völlig wirkungsloses Ausführungsgesetz erlassen.

Sicherheit wird vernachlässigt

Statt einer konsequenten Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wollen Bundesrat und Mitte-Links-Parteien eine sog. „Härtefallklausel“. So finden die Richter immer eine Begründung, weshalb der Straftäter nicht gehen muss: Drogendealer X habe ein Kind in der Schweiz (auch wenn er sich noch nie um dieses gekümmert hat), Mörder Y sei schon ein paar Jahre in der Schweiz und deshalb integriert, er habe im Gefängnis grosse Fortschritte in der deutschen Sprache gemacht usw. 

Derzeit werden nur etwa 500 kriminelle Ausländer pro Jahr in ihre Heimat zurückgeschickt. Eine beängstigend kleine Zahl, wenn man sich die Statistik der Expertengruppe des Bundes vor Augen führt: Nach dem Deliktskatalog der Initiative müssten jedes Jahr rund 16’000 ausländische Straftäter unser Land verlassen. Rund die Hälfte – also ca. 8’000 Täter – sind illegal in der Schweiz. Diese Zahlen verdeutlichen das enorme Risiko, welches die bisherige Ausweisungspraxis für die öffentliche Sicherheit in unserem Land bedeutet.

Durchsetzungs-Initiative

Im Jahr 2016 wird das Volk an der Urne mit der Durchsetzungsinitiative die Ausschaffung krimineller Ausländer erzwingen müssen. Die Initiative umfasst einen Deliktskatalog, der in der Bundesverfassung festgehalten und direkt anwendbar ist. So kann sich der Souverän endlich gegen die Behörden und Politiker durchsetzen, welche seit Jahren die Arbeit verweigern.

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