Vernehmlassung

Änderung des Geoinformationsgesetzes – Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Die SVP unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen zur Weiterentwicklung des ÖREB-Katasters und anerkennt die Bedeutung eines transparenten und verlässlichen Informationssystems über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen. Diese Revision zielt darauf ab, bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, Doppelspurigkeiten mit dem Grundbuch aufzulösen und die Datenlage für Grundeigentümer, Planer sowie die öffentliche Hand zu verbessern. Dieses Anliegen kann die SVP im Grundsatz folgen, sofern Rechtssicherheit, Eigentumsschutz sowie föderale Zuständigkeiten gewahrt und sicherheitsrelevante Informationen geschützt bleiben.

Aus Sicht der SVP ist es wichtig, dass der ÖREB-Kataster als Informationssystem klar vom Eigentumsrecht des Grundbuchs abgegrenzt wird. Die vorgesehene ersatzlose Streichung der spezialgesetzlichen Haftung ist sinnvoll und entspricht dem Grundsatz der rechtsstaatlichen Klarheit. Auch die vorgesehene Öffnung des Katasters für generelle und mittelbar eigentümerverbindliche Anordnungen ist aus praktischer Sicht nachvollziehbar, muss aber mit Augenmass erfolgen, um die Übersichtlichkeit nicht zu gefährden.

Die SVP unterstützt die vorgesehene Sonderregelung zur Aufnahme des Schutzbereichs des geplanten Tiefenlagers der Nagra in den ÖREB-Kataster anstelle des Grundbuchs. Aufgrund der flächenhaften und nicht parzellenscharfen Wirkung dieses Schutzbereichs ist der Kataster als digitales Informationssystem das geeignetere Instrument. Die vorgeschlagene Lösung ist sachgerecht und trägt zur administrativen Entlastung sowie zur besseren Übersichtlichkeit bei.

Allerdings warnt die SVP ausdrücklich vor sicherheitspolitischen Risiken, wie sie selbst im erläuternden Bericht genannt werden: Die vereinfachte digitale Verfügbarkeit gewisser Daten kann gezielt für illegale Aktivitäten von Sabotageanschlägen oder gar zur Auswahl von Angriffszielen missbraucht werden. Der Bundesrat wird daher aufgefordert, in der Umsetzung dieser Gesetzesänderung klare Schutzvorkehrungen zu evaluieren, um sicherzustellen, dass sicherheitsrelevante Informationen nicht unkritisch öffentlich zugänglich gemacht werden.

Insgesamt soll die Weiterentwicklung des ÖREB-Katasters weder als Instrument zur administrativen Übersteuerung der Kantone dienen, noch soll sie als Präzedenzfall für künftige Zentralisierungen im Bereich des Bodenrechts gelten. Wo Vereinfachung und Klarheit erzielt werden können, soll dies unterstützt werden – jedoch stets unter Achtung der Eigentumsrechte, der Kostendisziplin und der föderalen Eigenverantwortung.

 
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