Die SVP lehnt die Vorlage in der aktuellen Ausgestaltung ab, sofern die vorgeschlagenen Änderungsanträge nicht Berücksichtigung finden. Die Vorlage erweist sich als administrativ aufwändig, finanziell belastend und hinsichtlich ihrer Wirkung zahnlos. Zudem schafft sie unnötige Doppelspurigkeiten mit bereits bestehenden Integrations- und Erstinformationsangeboten der kantonalen Migrationsbehörden, Integrationsfachstellen und Einwohnerdiensten. Bei Integrationsdefiziten müssen den Behörden verpflichtende und durchsetzbare Mittel zur Hand gegeben werden, um Wirkung zu entfalten und Kosten zu senken. Hinderlich erweist sich dabei der Umstand, dass die Schweiz auch in diesem Bereich von EU-Bürgern keine Integration einfordern darf aufgrund des weitreichenden Freizügigkeitsabkommens. Damit sind uns die Hände gebunden, was insbesondere in Konstellationen mit hohen Verlustscheinen beim Betreibungsamt sehr stossend ist. Aber auch das Erlernen der Sprache am Wohnort darf weder von ihnen noch von deren Angehörigen im Familiennachzug einverlangt werden, sondern lediglich empfohlen, was ein Hohn ist. Wir sind aufgrund dieser internationalen Verpflichtungen zum Nichtstun – ausser zu zahlen – verdonnert.

Gemäss Vorlage sollen ausländische Personen, die im Familiennachzug in der Schweiz zugelassen wurden und Beratungsbedarf aufweisen, durch die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung bei der beruflichen Integration in der Schweiz unterstützt werden. Dabei wird auf die Wichtigkeit und die Möglichkeiten zum Abschluss einer beruflichen Grundbildung hingewiesen oder Wege zur Anerkennung der ausländischer Berufsqualifikationen und zur Integration in den Arbeitsmarkt aufgezeigt. Dies soll dazu beitragen, das inländische Arbeitskräftepotenzial bei dieser Personengruppe noch besser auszuschöpfen.
Der Familiennachzug stellt eine bedeutende Kategorie der Zuwanderung dar; es war dies 2025 der zweithäufigste Einwanderungsgrund (42’170 Personen). Dabei sind Familiennachzüge von Personen aus dem Asylbereich (N-, F-, S-Stati) nicht hinzugezählt. Nach Artikel 53 und Artikel 57 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) werden Personen, die im Familiennachzug zugelassen wurden, bereits heute über Rechte und Pflichten wie auch über Angebote zur Integration informiert. Fünf Jahre nach Einreise erzielen nur rund 40% der zugewanderten Frauen im Familiennachzug ein Erwerbseinkommen von über CHF 24’000 pro Jahr. Im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogramms «Integrationsvorlehre» (INVOL), welches auf Personen ohne postobligatorische Ausbildung fokussiert, wurden bereits im Jahr 2024 sogenannt «vorgelagerte Massnahmen» eingeführt, um den Ausbildungsbedarf einzuschätzen und Personen ohne Abschluss auf Sekundarstufe II bei der BSLB anzumelden. Die Einladung zur Beratung kann wiederholt werden, wenn ihr keine Folge geleistet wird. Weitere Schritte folgen jedoch nicht. Die Erwerbstätigkeit für Personen aus dem Familiennachzug soll gefördert werden. Für EU-Bürger besteht jedoch weder eine Pflicht zur Teilnahme am Begrüssungsgespräch durch die Migrationsbehörden noch zur Befolgung der Einladung für die berufliche Beratung. Auch für Drittstaatsangehörige besteht keine Mitwirkungs- oder Teilnahmepflicht. Der Bundesrat möchte die Zielgruppe zu einem späteren Zeitpunkt in der Verordnung regeln.
Position der SVP:
Mit der Feststellung des Bundesrates, dass die Vorlage für den Bund keine Mehrkosten zur Folge hat, die finanziellen Auswirkungen bei den Kantonen und Gemeinden jedoch schwer abzuschätzen seien, wird eine Tendenz verdeutlicht, wonach neue Aufgaben auf die Kantone und Gemeinden abgewälzt werden, obwohl der Bund mit seiner Gesetzgebung jedoch die negativen Auswirkungen des Familiennachzugs zu verantworten hat. Es ist offensichtlich, dass auf die Gemeinden, Beratungsstellen und Migrationsbehörden weiterer Personalaufwand hinzukommt, auch wenn dieser Aspekt verschleiert wird.
Die Vorlage leidet an einem grundsätzlichen Widerspruch:
Einerseits wird ein erheblicher administrativer Aufwand geschaffen, über welchen sich vornehmlich Sozialarbeiter, verwandte Berufe der Geisteswissenschaften und (ausländische) Dolmetscher freuen, da dies ein gesichertes Einkommen verspricht. Da die Erhebung des Bildungshintergrunds und die Teilnahme am Beratungsgespräch gänzlich freiwillig und bei Nichtbeachtung folgenlos sind, entsteht ein kostspieliger Verwaltungsapparat ohne wirksame Steuerungsinstrumente und damit ohne Verbindlichkeit.
Der Bundesrat glaubt, dass eine Meldepflicht die Arbeitsmarktintegration verbessern könne. Gleichzeitig räumt er ein, dass das Pilotprogramm «Perspecta» bis 2030 laufen soll, um überhaupt genügend Erkenntnisse über dessen Nutzen zu gewinnen. Die Vorlage basiert auf der Annahme, dass weitere steuerfinanzierte flankierende Massnahmen wie Fördermittel und zuvorkommende Beratungen die negativen Folgen der Zuwanderung im Bereich des Familiennachzugs reduzieren könnten, ohne hinreichende Faktenlage.
Damit das erkannte Problem der mangelhaften Erwerbstätigkeit im Bereich des Familiennachzugs Wirkung entfalten kann, fordern wir:
Es darf nicht bei dem geltenden Ermessenspielraum bleiben, da gewisse Ausländerbehörden ansonsten weiterhin lediglich Integrationsvereinbarungen im einstelligen Bereich verpflichtend erstellen. Die ungleich zahlreicheren Integrationsempfehlungen haben keine vergleichbare Wirkung, da sie nicht durchsetzbar sind. Es ist deshalb dringend angezeigt, bei Integrationsdefiziten rasch Forderungen zu stellen, denn Fördermittel werden bereits zur Genüge eingesetzt, welche offenbar ihre Wirkung verfehlen.