Steuer streichen – Perspektiven schaffen!
Die «Eigenmietwert»-Steuer wurde 1933 per Notrecht als eidgenössische Krisenabgabe eingeführt. Seither müssen Wohneigentümer diese Sondersteuer bezahlen. Berechnet wird sie auf einem fiktiven Mieteinkommen, das gar nicht existiert. Dies belastet Rentner und erschwert gleichzeitig für junge Familien den Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses. Höchste Zeit, diese absurde Steuer zu streichen.

Wer in der Schweiz eine Wohnung oder ein Haus kaufen will, hat es nicht leicht. Die Schweiz hat vergleichsweise wenig Wohneigentümer, besetzt bei der privaten Verschuldung aber einen Spitzenplatz. Dies liegt an den falschen Anreizen in unserem Steuersystem: Wer sich verschuldet, wird belohnt – nicht diejenigen, die sparen und für sich selbst sorgen. Diese Fehlanreize können wir mit der Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer am 28. September korrigieren.
Fiktive Einkommen besteuern?
Mit dem Eigenmietwert steht eine Steuer zur Debatte, die auf etwas erhoben wird, das es gar nicht gibt. Es wird ein fiktives Einkommen besteuert, das Haus- oder Wohnungseigentümer hätten, wenn sie ihr Objekt vermieten würden – was sie aber gar nicht wollen, da sie es ja selbst nutzen. Diese Steuer belastet ältere Menschen, die von der Rente leben. Sie waren das ganze Leben lang sparsam, um sich als Altersvorsorge ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Für sie wird die steigende Eigenmietwert-Steuer zunehmend zu einem Problem. Aber auch für junge Familien ist diese Sondersteuer negativ: Sie erschwert den Erwerb und die Tragbarkeit von Wohneigentum.
Wohneigentum ermöglichen
Dies können wir ändern. Die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts beinhaltet einen neuen Steuerabzug für Ersterwerber. So soll es für junge Familien einfacher werden, ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Für ältere Menschen bedeutet die Streichung des Eigenmietwerts eine willkommene Steuerentlastung: Wer spart und selber fürs Alter vorsorgt, darf künftig nicht mehr bestraft werden.
Gleichzeitig wird für die Berg- und Tourismuskantone die Möglichkeit für eine Objektsteuer eingeführt: Diese Kantone befürchten Einnahmeausfälle, wenn auch der Eigenmietwert für Zweitwohnungen gestrichen wird. Damit ist auch dem Föderalismus Rechnung getragen. Viele Gründe sprechen für ein Ja am 28. September – jede Stimme zählt!