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Zum 1. August: Die selbstbestimmte Verfassung ist unser höchstes Gut

Als Kind habe ich mich immer besonders auf den Nationalfeiertag gefreut. Nicht nur auf die feinen Weggli mit Schweizerfähnchen, sondern auch auf das Höhenfeuer auf der Alp Ueschinen ob Kandersteg, wo wir Kinder unsere Feuerwerke ablassen durften.

Albert Rösti
Albert Rösti
Nationalrat Uetendorf (BE)

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Es ist ein kleines Beispiel der vielen Tausend Feste zum Nationalfeiertag in der Schweiz. Dezentral, bescheiden, ohne Pomp aber mit viel Herzblut und Stolz auf unser einzigartiges Land. Die Art, wie wir den 1. August feiern, ist nicht zufällig. Sie entspricht dem Selbstverständnis unseres Landes ohne zentrale politische Macht. Ein Land, wo der Schwache gleich viel politischen Einfluss besitzt wie der Starke. Dies drückt schon die Präambel der Bundesverfassung aus:

…gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen…

Alle wichtigen Entscheide obliegen den einzelnen Stimm- bürgerinnen und Stimmbürgern – der Älpler hat gleich viel Macht wie der studierte Manager. Diese Selbstbestimmung ist Grundlage der weltweit einmaligen Schweizer Demokra- tie. Dank Selbstbestimmung ist die Schweiz trotz Rohstoff- armut zu einem der wohlhabendsten Länder der Welt aufge- stiegen. Dies in der globalisierten Welt zu bewahren, braucht Mut und Kraft, denn wo sich Erfolg einstellt, sind auch die Neider nicht weit. Denken wir daran, wenn wir am 1. August aus voller Brust die Nationalhymne singen: Unsere selbst- bestimmte Verfassung ist die oberste Rechtsquelle unseres Landes. Die Volksentscheide haben uns Wohlstand, Freiheit und Frieden gebracht. Bewahren wir dies zum langfristigen Erhalt der einmaligen Schweizer Demokratie.

Ich wünsche Ihnen eine wunderschöne 1. Augustfeier.

Albert Rösti
Parteipräsident SVP Schweiz

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Albert Rösti
Albert Rösti
Nationalrat Uetendorf (BE)
 
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