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Editorial

Buebetrickli zur Ratifikation der Sozialcharta?

Der Bundesrat will den Sozialstaat weiter ausbauen. Grundlage dafür soll die Ratifizierung der Sozialcharta des Europarates durch die Schweiz sein. Der Bundesrat versucht es mit einem Buebetrickli.

Thomas de Courten
Thomas de Courten
Nationalrat Rünenberg (BL)

Der Bundesrat will den Sozialstaat weiter ausbauen. Grundlage dafür soll die Ratifizierung der Sozialcharta des Europarates durch die Schweiz sein. Seit Anfang Juli liegt dazu ein neuer Bericht des Gesamtbundesrates vor. Ehrlich zugeben darf der Bundesrat seine Ausbauabsichten darin allerdings noch nicht. Denn das Parlament hat die integrale Übernahme der europäischen Sozialgesetzgebung bereits mehrfach abgelehnt und die Ratifizierung verworfen. Jetzt versucht es der Bundesrat mit einem Buebetrickli.

Es war SP-Bundesrat Pierre Graber, der im Jahr 1976 die damalige, ursprünglich aus dem Jahr 1961 stammende europäische Sozialcharta unterzeichnete. Nun, fast 40 Jahre später, will der Bundesrat das inzwischen revidierte und vom Europarat noch weiter ausgebaute Sozialabkommen endlich auch durchs Parlament peitschen und den Sozialausbau auch in der Schweiz vorantreiben. In den Aussenpolitischen Kommissionen wird schon im Oktober der Bericht des Bundesrates zur Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung, und in der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit eine Petition zur Unterzeichnung und Ratifizierung der Charta behandelt.

Ratifizierung nicht erwünscht

Bisher haben National- und Ständerat die Ratifizierung des Abkommen stets abgelehnt. Die Schweiz verfügt bereits über einen ausgebauten Sozialstaat. Und die soziale Gerechtigkeit wird hierzulande weit konsequenter umgesetzt als im europäischen Umland. Nicht zuletzt die hohen Standards unserer Sozialversicherungen sind für die starke Zuwanderung aus europäischen Staaten verantwortlich.

Unzählige Gutachten, Vernehmlassungen, Verwaltungsberichte und Zusatzberichte zur Sozialcharta sind in den letzten Jahrzehnten verfasst worden. Viele Parlamentsdebatten mit internen und externen Experten – oder auch ohne solche – haben stattgefunden. Immer wieder wurde klar festgestellt, dass eine Ratifizierung dieser Sozialcharta nicht sinnvoll ist, weil sie Verpflichtungen enthält, die mit dem föderalistischen Staatsaufbau der Schweiz, der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, nicht vereinbar ist.

Duale Berufsbildung als Stolperstein

Das Buebetrickli des Bundesrates beginnt – Teil eins und Pass hinters Goal. Im neuen Bericht wird dargelegt, die Schweiz müsse ja gar nicht alle Bestimmungen dieses Vertrages einhalten. Es ist zwar widersinnig, einen Vertrag zu unterschreiben, um ihn dann nicht einzuhalten. Neu ist dieser Ansatz – mindestens in Europa – aber nicht. Neu ist aber, dass auch in der Schweiz diese Minimalanerkennung nur dadurch erreicht wird, dass die duale Berufsbildung – unser im europäischen Umfeld weitherum bewundertes Schweizer Erfolgsmodell – nur noch durch eine Zusatzbestimmung, nicht mehr aber durch einen Kernartikel der Sozialcharta abgedeckt sein müsse. Bisher stand dem im Weg, dass die Schweiz einen Ausbildungslohn für Jugendliche kennt, der im Widerspruch zu eben dieser Sozialcharta steht.

Bundesrat windet sich

Der Bundesrat will die Sozialcharta also nur noch nach Gutdünken, gerade so viel wie nötig, anerkennen. „A-la-carte“ quasi, wie der Bundesrat es selbst nennt. Damit will er – Teil 2 des Buebetrickli und Kurve im Rücken des Goalies – dem Parlament plausibel machen, dass die heutige Schweizer Gesetzgebung zur Ratifizierung der Sozialcharta ausreiche und keiner weiteren Anpassung bedürfe. Man kann getrost darauf wetten, dass die Links-Mitte-Vertreter im Parlament eifrig dazu nicken werden. Der bisherige Widerstand des Parlaments soll damit umspielt werden. Getarnt ist das Manöver noch zusätzlich – angetäuschter Pass vors Goal – indem der Bundesrat in seinem Bericht noch gar nicht zur Ratifizierung an sich Stellung nehmen will. Er zeigt bloss die Möglichkeiten dafür auf. Ob er selbst ratifizieren will oder nicht, sagt er nicht heute, sondern erst morgen.

Ziel: Massloser Sozialausbau

Damit setzt der Bundesrat – Teil 3 und Schuss ums Eck – klar darauf, dass sämtliche Sozialcharta-Artikel, welche die Schweiz noch nicht kennt, beispielsweise die staatlich geförderte Stärkung der Gewerkschaften oder der umfassende soziale Schutz ausländischer Wanderarbeiter, nach der Ratifikation umgehend von der linken Ratshälfte im Parlament eingefordert werden. Der Bundesrat feuert die Ratslinke geradezu an, die vollständige Umsetzung der Sozialcharta in der Schweiz anzustreben. Statt sich endlich auf die Sanierung und Sicherung der Kranken-, Arbeitslosen-, Invaliden- und Altersvorsorge- und anderer Sozialversicherungen zu konzentrieren, steht schon wieder ein Ausbau zur Debatte.

Ein guter Goalie ist auf das Buebetrickli gefasst und weiss es zu parieren. Die SVP lehnt die Ratifizierung der Sozialcharta deshalb – konsequent wie bisher – entschieden ab.

Thomas de Courten
Thomas de Courten
Nationalrat Rünenberg (BL)
 
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