Medienkonferenz

Wer kriminelle Ausländer endlich zwingend ausschaffen will, sagt JA

Die SVP hat heute in Bern anlässlich einer Medienkonferenz die Gründe erläutert, welche für ein überzeugtes JA zur Durchsetzungs-Initiative sprechen.

Die SVP hat heute in Bern anlässlich einer Medienkonferenz die Gründe erläutert, welche für ein überzeugtes JA zur Durchsetzungs-Initiative sprechen. Nur mit der Durchsetzungs-Initiative ist garantiert, dass schwer kriminelle Ausländer und notorische Wiederholungstäter nach Verbüssung ihrer Strafe die Schweiz zu verlassen haben und in ihre Heimat zurückkehren müssen. Das schafft mehr Sicherheit für alle und führt zu massiven Kosteneinsparungen, weil Wiederholungstaten unterbleiben.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollten sich nicht durch die massive Propaganda der Gegner blenden lassen. Bei einer Ablehnung der Durchsetzungs-Initiative bleibt die heutige lasche Praxis bestehen und wird gar noch weiter aufgeweicht. Mit der neu eingeführten Härtefallklausel können die Gerichte in Zukunft auch bei schweren Straftaten von einer Ausweisung absehen, wenn sie das Gefühl haben, dies sei für den Verbrecher ein schwerer persönlicher Härtefall. Ebenso wird mit der Umsetzungsgesetzgebung des Parlaments neu explizit ein Sonderrecht für ausländische Verbrecher ins Gesetz geschrieben, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Diese können fortan kaum mehr in ihre Heimat ausgewiesen werden, was gegenüber heute sogar einen Rückschritt darstellt.

Durchsetzungs-Initiative zielt auf die richtigen

Bei einem Ausländeranteil von über 24% in der Schweiz gehen 57,7% der Tötungsdelikte, 61,3% der Vergewaltigungen und nicht weniger als 73% der Einbruchdiebstähle auf das Konto von ausländischen Kriminellen. Als Folge davon liegt der Ausländeranteil in den Schweizer Gefängnissen bei 73%, was Kosten für die Steuerzahler von über 730 Millionen Franken pro Jahr zur Folge hat. Die Durchsetzungs-Initiative setzt genau hier an. Sie schafft Klarheit und korrigiert die uneinheitliche und viel zu lockere Praxis. Sie richtet sich in der Realität gegen Mörder, Vergewaltiger und weitere schwer Kriminelle und zielt auch gegen notorische Wiederholungstäter. Nicht selten müssen kriminelle Ausländer zuerst für unzählige Straftaten verurteilt werden, bevor eine Ausweisung überhaupt erst in Betracht gezogen wird. Dieser unhaltbare Zustand verursacht hohe Kosten und ein immenses Leid bei den Opfern. Genau hier setzt die Durchsetzungs-Initiative an, indem sie bei Serieneinbrechern, notorischen Schlägern oder Ausländern, die beispielsweise Mitarbeitende von Sozialbehörden und Polizisten bedrohen und tätlich angehen im Wiederholungsfall ebenfalls eine Ausweisung in die Heimat vorsieht.

Keine Bagatellen

Hingegen führt die Initiative weder bei Geringfügigkeiten, noch bei Versehen oder in Notlagen zu einer Ausweisung. Die konstruierten Beispiele der Initiativ-Gegner sind fernab jeglicher Realität. Weder der im Garten des Nachbarn gestohlene Apfel noch ein versehentlich falsch ausgefülltes Formular bei den Kinderzulagen führen gemäss Deliktskatalog zu einer Ausweisung.

Wer den seit 2010 geltenden Verfassungsauftrag zur zwingenden Ausschaffung krimineller Ausländer endlich durchsetzen und die lasche Gangart gegenüber kriminellen Ausländern korrigieren will, stimmt am 28 Februar überzeugt JA zur Volksinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)“. Die SVP steht auf der Seite der Opfer und nicht der Täter. Und Sie?

 
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