Medienmitteilung

Bundesrat unternimmt alles, um Ausschaffung krimineller Ausländer zu verhindern

Für die SVP ist es unerhört, dass der Bundesrat gemäss Medienberichten offenbar plant, die Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer für teilweise ungültig zu erklären. Diese Absicht reiht sich nahtlos in die bisherige Arbeitsverweigerung des Bundesrates bei der Ausschaffung krimineller Ausländer ein – ein bedenkliches Demokratieverständnis. Mangels sachlicher Argumente versucht der Bundesrat nun den Gebrauch von Volksrechten mit juristischen Spitzfindigkeiten abzuwürgen. Diese Affäre zeigt die Wichtigkeit einer Klärung des Verhältnisses zwischen Landesrecht und Völkerrecht, welche die SVP seit langem fordert.

Für die SVP ist es unerhört, dass der Bundesrat gemäss Medienberichten offenbar plant, die Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer für teilweise ungültig zu erklären. Diese Absicht reiht sich nahtlos in die bisherige Arbeitsverweigerung des Bundesrates bei der Ausschaffung krimineller Ausländer ein – ein bedenkliches Demokratieverständnis. Mangels sachlicher Argumente versucht der Bundesrat nun den Gebrauch von Volksrechten mit juristischen Spitzfindigkeiten abzuwürgen. Diese Affäre zeigt die Wichtigkeit einer Klärung des Verhältnisses zwischen Landesrecht und Völkerrecht, welche die SVP seit langem fordert.

Die SVP hat die Durchsetzungsinitiative zur Sicherung der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Rekordzeit gesammelt und eingereicht. Vor kurzem hat nun auch die zuständige Nationalratskommission den Bundesrat beauftragt, einen Gesetzesentwurf auf Basis der Durchsetzungsinitiative vorzulegen. Gleichzeitig wurde der untaugliche Vorschlag aus dem EJPD verworfen. Die Mehrheit im Parlament scheint zu merken: Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist überfällig.

Der Bundesrat aber verweigert die Umsetzung des von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikels weiterhin konsequent. Die Missachtung des Volkswillens kennt bei unserer Landesregierung offenbar keine Grenzen. Weil Bundesrat und Bundesgericht – gerade im Bereich der Ausschaffung krimineller Ausländer – auch nicht zwingendes Völkerrecht dem Landesrecht vorordnen und damit die Interessen von Kriminellen über jene der Bevölkerung stellen, ist die SVP gezwungen, hier eine entsprechende Klärung vorzunehmen. Zudem ist das offenbar beanstandete Rückschiebeverbot sowohl im Initiativtext als auch in der bestehenden Verfassung (Art. 25) klar geregelt. Hier ergibt sich weder ein Widerspruch zum zwingenden Völkerrecht noch eine Änderung im schweizerischen Verfassungsrecht; die Argumentation der Verwaltung ist absurd.

Der Bundesrat unterstreicht mit seinem Verhalten – gemäss Medienberichten vom Aussendepartement geprägt – auch, dass rasch eine Klärung des Verhältnisses zwischen Landesrecht und Völkerrecht erfolgen muss. Die SVP hat in diesem Bereich konkrete Vorschläge präsentiert, welche sich in der Vernehmlassung bei den Kantonalparteien befinden, und prüft die Lancierung einer Volksinitiative. Der Vorrang des demokratisch legitimierten Schweizer Rechts gegenüber internationalem Recht muss unbedingt wiederhergestellt werden.

 
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