Medienmitteilung

Keine Ausweitung der Stützungsmassnahmen des Bundesrats

Mit der heute beginnenden ausserordentlichen Session muss der Bundesrat das Notrecht aufheben. Gleichzeitig hat er, im Hinblick auf die befürchtete zweite Welle, die verpasste Krisenversorgung weiter voranzutreiben. Die SVP-Fraktion beantragt, das nötige Schutzmaterial günstiger zu beschaffen und bekämpft vehement alle Vorstösse, die mehr Gelder à fonds perdu oder einen staatlich verordneten Mietzinsverzicht fordern.

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 in Folge der Corona-Pandemie das Notrecht gemäss Epidemiengesetz ausgerufen und weitgehende Beschlüsse gefasst. Diese hatten drastische Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger sowie eine massive Intervention in die Wirtschaft zur Folge und setzen die schweizerische Staatsordnung und den Rechtsstaat weitgehend ausser Kraft. Um die durch die Massnahmen entstandenen Schäden für die Wirtschaft insbesondere die Einkommens- und Umsatzverluste zu mildern, beschloss der Bundesrat Schadenersatzzahlungen in der Höhe von über 60 Milliarden Franken.

Falls diese Mittel in der ausserordentlichen Session weiter aufgestockt werden, wird die SVP Fraktion den Gesamtkredit in der Schlussabstimmung ablehnen. Mit Beginn der ausserordentlichen Session, nimmt das Parlament seine Arbeit wieder auf. Dies ist der richtige Zeitpunkt, dass der Bundesrat den Notstand sofort beendet und die verfassungsmässige Ordnung wiederherstellt.

Kein Verschleudern von Steuergeldern bei der Beschaffung von Schutzmaterial

Die SVP-Fraktion fordert, dass der Bundesrat im Hinblick auf eine befürchtete zweite Welle, die bislang verpasste Krisenvorsorge, insbesondere bei der Medizinal- und Schutzmaterialbeschaffung, endlich vorantreibt. Dabei ist jedoch haushälterisch mit den Steuergeldern umzugehen. Aktuell will der Bund für die verspätete (!) Beschaffung von Schutzmasken und -kleidung, Beatmungsgeräten, Desinfektionsmitteln, Tests sowie anderer wichtiger Güter die horrende Summe von über 2 Milliarden Franken ausgeben. Die SVP-Fraktion stellt den Antrag, dass dieses Schutzmaterial zu günstigeren Preisen beschafft werden muss.

Der Ständerat berät heute voraussichtlich die Motion 20.3161 «Geschäftsmieten» der Wirtschaftskommission. Diese will die Vermieter zu einem staatlich verordneten Mietzinsverzicht verpflichten. Die SVP bekämpft diesen Vorstoss vehement. Ein solches Gesetz wäre nichts anderes als eine staatlich angeordnete Enteignung und ein massiver Eingriff in die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte. Zudem wäre bei einer Verfassungsänderung eine Volksabstimmung zwingend.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden