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Asylpolitik
Medienmitteilung

Skandalurteil der Asylrekurskommission

Die Asylrekurskommission (ARK) hat ein Urteil gefällt, welches auf Unverständnis stösst: Wenn ein Asylsuchender vorläufig in der Schweiz aufgenommen wird, muss künftig auch die Einreise seiner…

(SVP) Die Asylrekurskommission (ARK) hat ein Urteil gefällt, welches auf Unverständnis stösst: Wenn ein Asylsuchender vorläufig in der Schweiz aufgenommen wird, muss künftig auch die Einreise seiner Familie bewilligt werden. Damit setzt sich die Kommission über das geltende Asylgesetz hinweg, welches eine Einreiseerlaubnis für Familienmitglieder nur dann vorsieht, wenn die Familie auf der Flucht getrennt wurde. Mit dem Urteil setzt die ARK einmal mehr falsche Signale und versucht, die Bemühungen des Bundesrats und des Parlaments zur Bekämpfung der Missbräuche im Asylwesen zu torpedieren.

Künftig muss also nicht mehr die ganze Familie fliehen. Es genügt, wenn es ein Familienmitglied in die Schweiz schafft und hier vorläufig aufgenommen wird. Dann muss seine gesamte Familie nachgezogen werden. Genau dieses verantwortungslose Signal sendet die ARK mit ihrem Urteil aus.

Solche Urteile sind skandalös. Nicht nur weil sie dem geltenden Asylgesetz widersprechen, sondern weil sie eine völlig falsche Denkhaltung der ARK manifestieren. Es geht nicht an, dass die ARK immer mehr Hintertüren öffnet und versucht, eine eigene „Asylpolitik“ zu betreiben sowie damit die Bemühungen der Regierung und des Parlaments zu untergraben. Die SVP macht sich ernsthafte Sorgen über die wahren Ziele und Absichten der ARK.

Umso wichtiger ist es, dass das Schweizer Volk im September der Revision des Asylgesetzes zustimmt. Denn dort besteht Gelegenheit, das Skandalurteil der ARK zu kippen. Das neue Asylgesetz sieht nämlich für den Familiennachzug vorläufig Aufgenommener generell eine dreijährige Wartefrist vor.

Bern, 29. März 2006

 
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