Referat

Auch das Jugendstrafrecht ist überholt!

Die Zunahme der Jugendgewalt ist augenscheinlich. Jedes Wochenende kommt es in der Schweiz zu Schlägereien, Messerstechereien und anderen Gewalttaten unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen…

Yves Nidegger
Yves Nidegger
Nationalrat Genf (GE)

Die Zunahme der Jugendgewalt ist augenscheinlich. Jedes Wochenende kommt es in der Schweiz zu Schlägereien, Messerstechereien und anderen Gewalttaten unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Seit Jahren läutet die SVP die Alarmglocke, doch die classe politique reagiert nicht. Losgelöst von den Sorgen der Bevölkerung und gefangen in ideologisch begründeten Annahmen, weist sie jeden Vorschlag zur Verschärfung des Strafrechts zurück. Eine soeben publizierte Studie der SUVA liefert indes ein niederschmetterndes, mit Zahlen untermauertes Zeugnis der erschreckenden Entwicklung der Gewalt bei Minderjährigen.

Dreimal mehr Fälle innert zehn Jahren!
Die jüngste SUVA-Studie lässt keine Zweifel mehr an der Ausbreitung der Gewalt bei den 15-24 Jährigen. Seit Mitte der 90er Jahre verdreifachte sich die Zahl der jährlichen Gewaltfälle von 4’000 bis auf 12’000 im Jahre 2007. Auch in der Altersklasse der 25-34Jährigen verdoppelten sich die Fälle in derselben Zeitspanne. Von 2008 bis 2009 machte sich offensichtlich keine Abschwächung bemerkbar. Es ist interessant festzustellen, dass die Entwicklung dieser Zahlen den von der Polizei registrierten Daten über Anzahl und Natur der Körperverletzungen entspricht. Die Linke, welche die Gültigkeit der Polizeistatistiken allzu gerne und systematisch bestreitet, wird hier deren Richtigkeit eingestehen müssen.

Die classe politique scheint vergessen zu haben, dass die wichtigste Staatsaufgabe darin besteht, die Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen zu gewährleisten. Und sie scheint auch die irrsinnigen Kosten zu übersehen, welche die katastrophale Entwicklung von Gewalttaten verursacht: 65 Millionen Franken werden jährlich von den Versicherungen hingeblättert, und das auf Kosten der Versicherten, zu denen wir alle gehören. Ganz zu schweigen von den Menschenleben, die wegen der physischen und psychischen Folgen dieser untolerierbaren Taten zerstört werden.

Ausländer unter den Gewalttätern übervertreten
Am vergangenen 7. Mai publizierte die Staatskanzlei des Kantons Zürich ihre neuste Statistik über Jugendkriminalität . Daraus geht hervor, dass 53% der Delikte von jungen Ausländern begangen wurden; was die These der SUVA bestätigt, wonach die starke Einwanderung der 90er Jahre und ihre geografische Konzentration zu einer Zunahme der Konflikte führten. Eine von der Universität Zürich bei Schülern durchgeführte Untersuchung zeigt ebenfalls, dass die Jungen mit Migrationshintergrund klar höhere Risikofaktoren für Gewalttätigkeit aufweisen als andere Jugendliche.

Die Veröffentlichung dieser übereinstimmenden Daten gibt der SVP-Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer weiteren Rückhalt. Sie erklärt auch die überaus gute Aufnahme des Volksbegehrens bei der Unterschriftensammlung.

Die Rückkehr zu Ausschaffungsstrafen, wie sie vor dem Inkrafttreten des katastrophalen neuen Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches im Jahre 2007 problemlos praktiziert wurden, ist ein wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Sicherheit in unserem Land. Als allgemeines Präventionsmittel erinnert die drohende Ausschaffung naturgemäss alle potentiellen Gesetzesbrecher daran, dass schwerwiegende Taten ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Solche Strafen haben eine abschreckende Wirkung. Sie sollen auch bei Minderjährigen anwendbar sein und Familien, die eine Ausschaffung befürchten, dazu bewegen, ihren Jungen eine adäquate Erziehung und ein entsprechendes Umfeld zu bieten. Die Ausweisung straffälliger Ausländer dient insbesondere als präventives Mittel, um Urheber schwerwiegender krimineller Taten, die unter den Einwanderern übervertreten sind, von den Landesgrenzen fernzuhalten und so die Schweiz sicherer zu machen.

Die Vorschläge der SVP
Im August 2007 präsentierte die SVP eine Reihe von Vorschlägen zur Bekämpfung der Gewalt unter den Jugendlichen und der Ausländerkriminalität. Es wurden parlamentarische Vorstösse eingereicht, die insbesondere die folgenden Änderungen verlangen:

  • Anwendbarkeit des Erwachsenenstrafrechts auf Personen ab 16 Jahren;
  • Verzicht auf Mediationsverfahren;
  • Abschaffung des einfachen Verweises im Sanktionskatalog:
  • Herabsetzung der Schwelle für Freiheitsstrafen von maximal 4 Jahren auf 14 Jahre.

Nach Meinung der SVP ist heute ausreichend bewiesen, dass das Strafrecht der Realität in Bezug auf die Jugendkriminalität in der Schweiz nicht mehr gerecht wird. Die SVP appelliert an alle jene, die sich einer Verschärfung des Strafrechts bis heute widersetzten und damit für die Demontage des Landes mitverantwortlich sind, ihre irrtümlichen Annahmen zu überdenken und mit allen verantwortlichen politischen Kräften des Landes an den dringend nötigen Reformen zu arbeiten.

Yves Nidegger
Yves Nidegger
Nationalrat Genf (GE)
 
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