Die Gebührensenkungsinitiative will die Haushaltabgabe von 335 auf 200 Franken senken. Gleichzeitig soll die verfassungswidrige Mediensteuer für Unternehmen gestrichen werden. Dies zwingt die SRG, sich auf den Kernauftrag zu konzentrieren. So wird die Medienvielfalt gestärkt, indem private Medien mehr unternehmerischen Freiraum erhalten.

Für eine Demokratie ist die Medienvielfalt und der Austausch verschiedener Standpunkte zentral. Die Medienfreiheit als zentrales Freiheitsrecht garantiert den privaten Medien Freiraum und eine Sphäre, wo der Staat sich nicht einmischen darf. Der «Service public» ist in diesem System ein Fremdkörper. Ergänzend zum Markt ermöglicht der Staat Angebote, die zwingend zur Verfügung stehen müssen, die Private aber nicht erbringen können. Weil die staatliche Grundversorgung ein Eingriff in den freien Markt ist, muss der Auftrag genau definiert und umrissen werden.
Es ist paradox: In einer Zeit, in welcher die technologische Entwicklung eine noch nie dagewesene Angebotsvielfalt der Medien ermöglicht, drängt die SRG in Marktbereiche vor, welche nicht zu ihrem konzessionierten Auftrag gehören. So reichen die Tätigkeiten der SRG heute weit über den «Service public»-Auftrag hinaus:
Gerade im Online-Bereich stellen die Angebote der SRG eine Hauptkonkurrenz zu den Leistungen privater Medienunternehmen dar. Darum muss der Internetbereich, wo eine beachtliche Angebotsvielfalt herrscht und auch Wettbewerb möglich ist, so weit als möglich privaten Anbietern überlassen werden. Die SRG muss ihre Leistungen auf das Erforderliche beschränken, was – ausser im rätoromanischen Sprachgebiet – namentlich das Führen einer Audio- und Videothek bedeutet.
Auch in den weiteren Bereichen ist der Umfang des Grundversorgungsauftrags, den die SRG zu erfüllen hat, zu diskutieren: So ist die Anzahl der SRG-Sender zu überprüfen, aber auch die inhaltlichen Angebote sind einer kritischen Würdigung zu unterwerfen.
Die Gebührensenkungsinitiative zwingt die SRG zu dieser notwendigen Kurskorrektur. Seit bald 20 Jahren kämpfen wir für diese Gebührensenkung. Während die Gebühren von 462 auf 335 Franken gesunken sind, verweigern sich Departement und Parlament hartnäckig der Diskussion über den Grundversorgungsauftrag. Die nach dem Scheitern des Gesetzes über die elektronischen Medien 2019 erlassene Übergangskonzession der SRG ist Ende 2022 ausgelaufen. Sie wurde bis Ende 2028 verlängert.
Departement und Parlament wollten einmal mehr nicht über den Kernauftrag diskutieren: Alle Gegenvorschläge zur Gebührensenkungsinitiative wurden verworfen. Die Initiative zwingt dazu, diese Diskussion und die Definition des Kernauftrages endlich anzupacken.
Gegner der Initiative argumentieren: «Die SRG schützt uns vor Desinformation». Richtig ist: Nur der Markt stellt Meinungsvielfalt her. Nur wenn der Konsument eine Vielfalt von Medien zur Auswahl hat, kann er sich richtig informieren. Unsere Initiative lässt privaten Medienhäusern mehr Raum, da sie den Wettbewerb fördert. Angebotsvielfalt und Qualität bringt nur der Markt hervor – das kann die Bundesverwaltung nicht erbringen.