Die Gentechfrei-Initiative verdient Ihre Unterstützung

Die Genschutz-Initiative, welche ein generelles Verbot wollte, wurde 1998 mit grosser Mehrheit abgelehnt. Somit sagte das Schweizervolk vor allem im medizinischen Bereich ja zur Gentechnologie mit…

Josef Kunz
Josef Kunz
Nationalrat Grosswangen (LU)

Die Genschutz-Initiative, welche ein generelles Verbot wollte, wurde 1998 mit grosser Mehrheit abgelehnt. Somit sagte das Schweizervolk vor allem im medizinischen Bereich ja zur Gentechnologie mit dem Auftrag an den Bundesrat, die Gesetze dieser Technologie anzupassen. Dies betraf vor allem das Umweltschutzgesetz, das Tierschutzgesetz, das Landwirtschaftsgesetz, das Produktehaftpflichtgesetz sowie die Deklaration. Der Bundesrat wollte ursprünglich die notwendigen Anpassungen in diesen Gesetzen vornehmen. Der Ständerat hat aber in der Sommersession 2001 ein eigenes Gentechnikgesetz vorgeschlagen. 2002 wurde das Gentechnikgesetz zu Ende beraten. Ein fünfjähriges Moratorium für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen wurde knapp abgelehnt. Ebenso wurde es abgelehnt, das Moratorium ins Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen. Anschliessend wurde die Volksinitiative für eine gentechfreie Landwirtschaft mit 130’000 Unterschriften eingereicht, über die am 27. November abgestimmt wird.

Was will die Initiative?

Das Moratorium von 5 Jahren umfasst gentechnisch veränderte Pflanzen und Saatgut, welche für den landwirtschaftlichen Anbau bestimmt sind. Weiter will die initiative den Import sowie die Züchtung von gentechnisch veränderten Wirbeltieren verbieten. Im medizinischen Bereich ist die Gentechnik unbestritten, ebenso ist die Forschung vom Moratorium klar ausgenommen. Der grosse Unterschied zwischen Medizin und Forschung sowie Freisetzung in der Umwelt ist folgender: In der Medizin, aber auch in der Forschung, bleibt die Gentechnik lokalisiert, im Gegensatz zur Freisetzung in der Umwelt. Dort sind die Risiken bis heute nicht abschliessend geklärt.

Konsumenten wollen keine Gentech-Produkte.

Zum heutigen Zeitpunkt lehnen gegen 80 Prozent der Konsumenten Gentech-Produkte (GVO) ab. Der Landwirtschaft wird immer geraten zu produzieren, was die Konsumenten verlangen. Würde die Landwirtschaft heute GVO anbauen, käme dies einer Provokation der Konsumenten gleich. Zudem würden beim Anbau von GVO die Kosten der Verarbeitung massiv ansteigen, weil der Warenfluss auf allen Stufen klar getrennt werden müsste. Doch höhere Kosten sind sicher nicht im Interesse der Landwirtschaft und noch viel weniger im Interesse der Konsumenten.

In der Schweiz gibt es kein Nebeneinander

In der klein strukturierten schweizerischen Landwirtschaft wird es keine Gentech- und gentechfreie Landwirtschaft nebeneinander geben. Stellen sie sich unsere kleinen Getreideparzellen gegenüber jenen in der EU oder gar in Kanada und den USA vor. Jede Parzelle in der Schweiz hat zwei bis drei Nebenparzellen, die allenfalls gentechfrei bleiben sollten. Die Vermischung durch Pollenflug wäre programmiert und nicht vermeidbar. Ein Mähdrescher arbeitet in einem Tag in mehreren Parzellen. Wie soll hier eine Vermischung verhindert oder die Warenflusstrennung garantiert werden. Aus diesen Gründen stellt sich nicht die Frage, wie viel GVO angebaut wird, sondern es ist nur eine Frage der Zeit, wann GVO angebaut wird.

Forschung nicht betroffen

Die Forschung ist vom Moratorium nicht betroffen und hängt wohl kaum an der schweizerischen Landwirtschaft. Ich wäre froh, wenn die gleichen Kreise unserer Landwirtschaft in anderen Belangen einen ebenso hohen Stellenwert zugestehen würden. Freisetzungsversuche sind erlaubt und können weiter geführt werden. Mit der Auslagerung der Forschung zu drohen, ist für mich unverhältnismässig und nicht nachvollziehbar. Vielmehr erwarten wir von der Forschung in den nächsten Jahren Erkenntnisse, wie sich GVO veränderte Pflanzen auf die Umwelt, den tierischen Körper und die Verdauung auswirken.

Die Landwirtschaft ist Ihnen dankbar

Die schweizerische Landwirtschaft ist immer mehr internationalen Märkten ausgesetzt. Die Landwirtschaft kann ihre Produktion nicht, wie Teile der Industrie, auslagern. Vielmehr ist unsere Landwirtschaft gezwungen, im hohen Kostenumfeld Schweiz zu produzieren. Wir sind uns einig, dass wir Bauern bei diesen Bedingungen nie zu vergleichbaren Preisen wie in der EU Nahrungsmittel anbieten können. Kommt dazu, dass die Verarbeitung in der Schweiz bis zu 30 Prozent mehr kostet als etwa in der EU. Auch zu berücksichtigen ist, dass unsere Landwirtschaft durch die bilateralen Verträge II und WTO weiter unter Druck kommt. Deshalb ist es von ausserordentlicher Wichtigkeit, dass sich unsere Produkte nicht bloss im Preis, sondern auch in der sorgfältigen Produktion, in Bezug auf Tierschutz, Ökologie und Gentechnik, vom Ausland abheben. Dazu bietet sich der Landwirtschaft eine ausserordentliche Chance unsere Produkte gentechfrei als Spezialität im In- oder Ausland zu positionieren. Ich bin überzeugt, dass wir je länger je mehr nur mit Spezialitäten eine Chance haben. Dies könnten auch gentechfreie Produkte sein. Gerade die bilateralen Verträge zeigen wie schwierig es ist, unsere Produkte (sprich Käse) in der EU zu positionieren und zusätzliche Märkte zu gewinnen. In der klein strukturierten Landwirtschaft der Schweiz wird nicht eine gentechfreie und eine Gentech-Landwirtschaft nebeneinander Platz haben. Ein weiterer Grund also, hier zurückhaltend zu sein. Deshalb ist es für unsere Landwirtschaft ausserordentlich wichtig, dass der Volksinitiative zur gentechfreien Produktion zum Durchbruch verholfen wird. Nur so erhalten wir Bauern den nötigen Spielraum, die Lage nach Ablauf des fünfjährigen Moratoriums neu zu beurteilen. Deshalb empfehle ich Ihnen der Initiative zuzustimmen.

Josef Kunz
Josef Kunz
Nationalrat Grosswangen (LU)
 
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