Die linke Fehlkonstruktion der EU und die Mitläufer in der Schweiz

Beim Blick in die EU wird einem Angst und Bange: viele EU-Länder befinden sich seit Jahren im Krisenmodus und auch die EU als Ganzes hangelt sich von Krise zu Krise. Doch statt die Mängel zu beheben, versucht man sie mit immer mehr freiheitsraubender Zentralisierung, immer mehr steuergeldfressender Bürokratie und immer mehr wirtschaftsschädlicher Regulierung zu übertünchen und die Gräben mit immer mehr neu gedrucktem Schuldengeld zuzuschütten. Doch nichts kann darüber hinwegtäuschen, was die EU wirklich ist: Eine intellektuelle Fehlkonstruktion und deshalb früher oder später zum Scheitern verurteilt.

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)

Ihre Baumeister sind die – vornehmlich linken – Eliten aus Europas Politik, Verwaltung, Medien, Kultur und Gesellschaft. Sie entfernen sich zunehmend von der ursprünglichen Idee des gemeinsamen Wirtschaftsraumes, der in Europa Frieden und Wohlstand sichern soll, indem sie ungeachtet der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten Europa ihren freiheitsraubenden Traum von Gleichmacherei und grenzenloser Solidarität aufzwingen wollen. Dass dieser staatliche Zwang nicht funktioniert, zeigt nur schon der Euro. Die Leidtragenden sind die Bürgerinnen und Bürger in Europa, die zu den zentralistischen Massnahmen ihrer Eliten herzlich wenig zu sagen haben. Denn die EU ist ein von oben geschaffenes und demokratisch nicht abgestütztes Gebilde, sozusagen das Gegenkonzept zur Schweiz mit ihrer direktdemokratischen Tradition: In der Schweiz ist das Volk der Chef und deshalb kommt für uns weder ein EU-Beitritt, noch eine EU-Anbindung, in Frage. Unsere Vorfahren haben sich doch damals nicht von den Habsburgern befreit, damit wir uns heute leichtsinnig Brüssel unterwerfen.

Man muss keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um zu realisieren, dass eine engere Bindung an diese EU der Schweiz schadet. Dennoch will der Bundesrat, wollen alle anderen Parteien, mit dem unsäglichen Rahmenabkommen oder dem – wie man es auch nennt – institutionellen Abkommen genau dies tun. Kürzlich hat der Bundesrat erklärt, er wolle das Abkommen erst unterzeichnen, nachdem drei Punkte geklärt seien. Konkret geht es um den Lohnschutz, die staatlichen Beihilfen und die Unionsbürgerrichtlinie. Generell wird zur Beruhigung des Volkes gesagt, dass der Geltungsbereich des Abkommens auf die fünf aktuellen bilateralen Verträge beschränkt würde. Richtig ist: Das Abkommen wird massiv und undefiniert auf alle künftigen Verträge ausgeweitet. Das bringt die Präambel mit der Absichtserklärung der Verfasser des Abkommens klar zum Ausdruck.

Doch die wichtigsten Punkte, ohne die alle anderen Zusagen und Versprechen einer immer autoritäreren EU-Bürokratie wertlos sind, sind die automatische Rechtsübernahme und der Europäische Gerichtshof. Wenn wir das Abkommen unterzeichnen, dann muss die Schweiz künftig automatisch EU-Recht übernehmen. Im Streitfall haben europäische Richter das letzte Wort und es drohen Sanktionen (Vergeltungsmassnahmen). Doch dieses grundlegende Problem, das im totalen Widerspruch steht zu den staats- und europapolitischen Prinzipen der Schweiz, will der Bundesrat nicht lösen. Das ist fast so, als ob man ein paar Wände in einem Haus ausbessern will, dessen Fundament auf Sand gebaut ist.

Die Befürworter des institutionellen Abkommens mit der EU, dazu gehören an vorderster Front die Grosskonzerne und ihr Dachverband Economiesuisse, wiederholen gebetsmühlenartig, das Abkommen sei die Rettung der heute geltenden bilateralen Verträge. Das ist kreuzfalsch! Das Abkommen ist das Ende des bilateralen Weges zwischen gleichberechtigten Partnern. Denn der Name des institutionellen Abkommens ist Programm: Es macht die bilateralen Verträge zur Grundlage einer Institution mit der EU, mit dem simplen Resultat, dass die Schweiz Teilmitglied der EU wäre und als solches dazu verpflichtet EU-Recht zu übernehmen. Und damit nicht genug: Weil das Abkommen nicht nur für die fünf Bereiche gilt, die aktuell mit den Bilateralen geregelt sind, sondern auch für künftige Verträge, kommt die Unionsbürgerrichtlinie so sicher wie das Amen in der Kirche. Denn diese Richtlinie, die EU-Bürgern unter anderem den Sozialhilfebezug erleichtert, ist eine Konsequenz der Personenfreizügigkeit. Zu alle dem kommt noch, dass die Unterzeichnung des institutionellen Abkommens massive finanzielle Konsequenzen für die reiche Schweiz hätte. Es ist doch klar, dass die marode EU vor allem auch an guten Nettozahlern interessiert ist.

Nein, wir dürfen uns auf keinen Fall und unter keinem Titel stärker an die EU binden. Nur mit bilateralen, beidseitig kündbaren Verträgen, ohne erpresserische Guillotineklauseln, ist die EU für die Schweiz und ihre Menschen in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht ein Partner auf Augenhöhe. Wir dürfen nie aus den Augen verlieren, dass die meisten EU-Staaten weder dieselbe historische, demokratische noch die staatspolitische Tradition haben wie die Schweiz. Die EU hat im Gegensatz zur Schweiz eine Geschichte mit von oben diktierten zentralistischen Strukturen, hervorgegangen aus Monarchien oder sonstigen undemokratischen Systemen.

Darum ist für die SVP klar: Widerstand statt Anpassung. Frei bleiben statt Unterwerfung. Das Volk als Chef statt Brüsseler Kommissäre. Damit die Schweiz – Schweiz bleibt!

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)
 
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