Referat

Ernährungssouveränität ist zu stärken

Die vom Bund geplante Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems und den damit anvisierten Zielen werden problematischen Auswirkungen auf die produzierende Landwirtschaft haben. Es ist für uns…

von Grossrätin Béatrice Struchen-Schwab, SVP Kanton Bern, Epsach (BE)

Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems
Die vom Bund geplante Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems und den damit anvisierten Zielen werden problematischen Auswirkungen auf die produzierende Landwirtschaft haben. Es ist für uns Landwirte von grosser Wichtigkeit, dass die Schweizer Bevölkerung Bescheid weiss, was für verhängnisvolle Entwicklungen der Bund mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems einzuschlagen gedenkt.

Mit den fünf folgenden Instrumenten soll nach der Meinung des Bundesrats eine wesentliche Verbesserung des Direktzahlungssystems erreicht werden:

1. Kulturlandschaftsbeiträge
2. Versorgungssicherheitsbeiträge
3. Biodiversitätsbeiträge
4. Landschaftsqualitätsbeiträge
5. Tierwohlbeiträge

Von diesen fünf Beitragsarten ist aus Sicht der SVP eine von zentraler Wichtigkeit, nämlich die Versorgungssicherheitsbeiträge. Denn die produzierende Landwirtschaft ist das Rückgrat der Schweiz und soll dementsprechend gefördert werden.

Wir stehen ein für Produktionssicherheit und die Ernährungssouveränität. Gerade in der jüngsten Vergangenheit ereigneten sich immer wieder Naturkatastrophen, wie die verheerenden Brände in Russland im letzten Sommer, oder die Überschwemmungen in Australien Anfang dieses Jahres. Solche Ereignisse treiben die Preise für Lebensmittel auf dem Weltmarkt sehr schnell in die Höhe. Und es wird in solchen Fällen auch immer wie schwieriger bestimmte Nahrungsmittel zu kaufen, da die betroffenen Länder oft Ausfuhrverbote erlassen. Wir haben in der Schweiz mit weniger als 60% bereits einen sehr tiefen Selbstversorgungsgrad.

Umso wichtiger ist es, dass die heimische, schweizerische Lebensmittelproduktion weiter gestärkt wird. Wir wollen Bauern, welche in ausreichendem Masse und ohne bürokratische Einschränkungen qualitativ hochstehende Lebensmittel produzieren können. Darauf hat sich die bundesrätliche Agrarpolitik zu konzentrieren. Wir wollen nicht, dass Bauern, welche sich hauptsächlich dem Erhalt der Bio-Diversität und so weiter annehmen, am Ende finanziell besser dastehen als jene Bauern, welche sich um das eigentliche Kernanliegen der Ernährungssouveränität der Schweiz kümmern.

Der verfassungsmässige Auftrag der Landwirtschaft ist die sichere Versorgung der Bevölkerung, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflege der Kulturlandschaft und die dezentralen Besiedlung des Landes. Das neue Direktzahlungsmodell bestraft einseitig die Lebensmittel produzierende Landwirtschaft, dagegen wehrt sich die SVP.

Die SVP fordert eine Landwirtschaftspolitik, die im Interesse einer Stärkung der sicheren Versorgung unserer Bevölkerung mit einheimischen Produkten steht.

Fatale Auswirkungen des Cassis-de-Dijon-Prinzips
Zur Ernährungssouveränität gehört die Versorgung unserer Bevölkerung mit heimischen Produkten. Die Erfahrungen, welche nach etwas mehr als einem halben Jahr seit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips vorliegen, geben Anlass zu grosser Besorgnis in dieser Hinsicht.

So finden die Konsumenten nun plötzlich im selben Regal, in welchem sie die hochwertigen Schweizer Produkte finden, minderwertige Produkte der europäischen Konkurrenz vor. Leider ist vielen Leuten nicht bewusst, dass die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu einer tragischen Herabminderung des schweizerischen Qualitätsstandards führt.

Seit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips Mitte 2010 reicht es, wenn Lebensmittel dem Recht eines EU-Landes entsprechen, um auch in der Schweiz zum Verkauf zugelassen zu werden, vorausgesetzt das Bundesamt für Gesundheit erteilt die entsprechende Bewilligung.

Bislang wurden für 69 Produkte, welche nicht der Schweizerischen Gesetzgebung entsprechen, Bewilligungsanträge gestellt, und 21 davon gutgeheissen.

Aus Sicht der SVP unterläuft das Cassis-de-Dijon-Prinzip ganz klar das Schweizer Lebensmittelgesetz. So darf Sirup plötzlich dreimal weniger Fruchtanteil aufweisen und sich dennoch Sirup nennen. Durfte der Wasseranteil eines Apfelweins bisher maximal 30% betragen, darf dieser Anteil dank Cassis-de-Dijon neu bis zu 85% betragen. Weitere Negativbeispiele sind etwa geriebener Käse, welcher neu auch Stärke enthalten darf, oder Schinken, welcher weitaus wässriger sein darf, als in der Schweiz bisher vorgeschrieben.

Besonders stossend ist, dass diese markanten Qualitätsunterschiede für die Konsumenten nicht ersichtlich sind, denn die Billigprodukte dürfen unter denselben Bezeichnungen wie die qualitativ hochstehenden Produkte verkauft werden. Meistens befinden sich diese mangelhaften Produkte unmittelbar neben den Produkten, welche nach den bislang verbindlichen Schweizer Normen hergestellt werden.

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip führte somit einzig zu einer Täuschung der Konsumenten und zu einer Herabminderung des Qualitätsniveaus im Lebensmittelbereich. Die Zulassung dieser minderwertigen Produkte steht zudem in krassem Widerspruch zu der Qualitätsstrategie für die Land- und Ernährungswirtschaft des Bundes.

Im Interesse der Schweizer Bevölkerung, der Konsumenten wie auch der heimischen Landwirtschaft verlangt die SVP deshalb auf parlamentarischem Wege, Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen. Bis die hängigen Beschwerden des Bauernverbandes und die Konsequenzen für die Schweizer Landwirtschaft und Konsumenten offen gelegt werden, fordert die SVP das Aussetzen der Anwendung des Cassis-de-Dijon Prinzips mittels Moratorium.

 
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