Ja zum Kampf gegen den islamistischen Terror und zu einem Gesetz, das unsere Sicherheit stärkt

Terrorismus und terroristische Anschläge nehmen auch in der westlichen Welt zu. Nach einer Häufung von Anschlägen in London, Paris, Dresden, Nizza, Hanau, Halle oder Wien zeigt sich: Der islamistische Terror ist zurück in Europa. Und auch in der Schweiz gab es terroristisch motivierte Attentate.

Mauro Tuena
Mauro Tuena
Nationalrat Zürich (ZH)

Caro signor Presidente del Partito

Chers Délégués

Geschätzte Damen und Herren

In den Knochen sitzt uns eine Messerattacke eines radikalisierten 26-järigen Mannes Mitte September 2020 in Morges (VD). Er attackierte eine Person mit dem Messer – er habe den „Propheten rächen“ wollen. Der Attentäter war Teil eines Dschihadisten-Netzwerks. Ende November 2020 sticht eine 28-järigen Frau mit „dschihadistischen Hintergrund“ in Lugano (TI) auf eine Person ein. Beide Attentäter waren den Behörden im Vorfeld bekannt.

Damit diese Attentate hätten verhindert werden können, hätte die Polizei aber zusätzliche Instrumente benötigt.

Von Attentäter aus dem benachbarten Ausland weiss man zudem, dass es intensive Verbindungen zu radikalisierten Dschihadisten nach Winterthur gab und gibt.

Bereits vor den beiden terroristisch motivierten Anschlägen in der Schweiz erkannte der Bundesrat die Bedrohungslage von terroristischen Anschlägen und erarbeitete unter der Leitung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) ein entsprechendes Massnahmenpaket. In der Herbstsession des letzten Jahres festigten die eidgenössischen Räte Teile dieses Massnahmenpakets. Ein wesentlicher Teil hierfür ist das neu geschaffene „Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)“, über welches wir infolge eines Referendums linker Jungparteien am 13. Juni abstimmen werden.

Bei diesem Gesetz geht es darum, dass die Polizei zusätzliche Instrumente erhalten soll, um mit terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern umgehen zu können. Es sind präventive Massnahmen, welche den Polizeiorganen erlauben, einen Terroranschlag möglichst zu verhindern. Dabei geht es um verwaltungspolizeiliche Massnahmen, welche gegenüber terroristischen Gefährdern angeordnet werden können. Es sind dies Kontaktverbote, Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, ein Ausreiseverbot oder, als einschneidendste Form der Eingrenzung, der Hausarrest. Hausarrest muss auf Antrag der Polizeiorgane von einem Zwangsmassnahmengericht verfügt werden.

Neu soll auch die Rekrutierung und die Reise in ein Konfliktgebiet bestraft werden können. So verschafft das Gesetz den zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes ein gutes Instrument und eine klare gesetzliche Grundlage, damit solche Unterstützungshandlungen und Handlungen, welche zur Begehung eines Terroraktes führen können, verfolgt und bestraft werden können. Die Massnahmen können vor einem Strafverfahren, nach Beendigung des Strafvollzugs und unter Umständen auch während eines Strafverfahrens zur Anwendung kommen.

Das Gesetz setzt den Behörden aber enge Grenzen! Bestraft werden soll nur die aktiv anwerbende Person. Die angeworbene Person macht sich erst in einer nächsten Phase strafbar, also dann, wenn sie selber aktiv einer Gruppierung beitritt oder selber eine unterstützende Handlung vornimmt. Sich lediglich anwerben zu lassen, wird auch nach Annahme dieses Gesetzes nicht strafbar sein!

Ich möchte Ihnen das neue Gesetz an einem Beispiel erklären. Nehmen wir an, dass ein junger Mann gegenüber seinem Umfeld wiederholt gewalttätig in Erscheinung tritt. Er zeigt Sympathien mit dem Islamismus. Zudem hat der junge Mann im Internet häufig Kontakt zu anderen Personen, die Hass schüren, Gewalt predigen und zu entsprechender islamistischer Radikalisierung aufrufen. Das heutige Recht gibt der Polizei keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Denn der junge Mann bewegt sich knapp unter der Strafbarkeitsschwelle. Mit dem neuen Gesetz würde das anders aussehen. Wenn der Kanton, in dem der junge Mann wohnt, konkrete und aktuelle Anhaltspunkte hat, dass der junge Mann eine terroristische Aktivität ausüben wird, dann stehen mit dem neuen Gesetz polizeiliche Massnahmen zur Verfügung.

Hier in diesem Beispiel würde der Kanton, in dem der junge Mann wohnt, dies dem Bundesamt für Polizei (fedpol) melden. Wenn sich abzeichnet, dass der junge Mann plant, in ein Konfliktgebiet auszureisen, dann könnte man ihm verbieten, die Schweiz zu verlassen. Diese Massnahmen erlauben es der Polizei, unsere Bevölkerung vor terroristischen Gefährdern, zu denen der junge Mann aus meinem Beispiel gehört, zu schützen.

Die Politik, meine Damen und Herren, die Politik hat die Pflicht alles zu unternehmen, um terroristische Anschläge gegen unsere Bevölkerung möglichst zu verhindern. Angesichts der zunehmenden Bedrohungslage brauchen wir griffige Massnahmen, um den Terrorismus in die Schranken zu weisen.

Der Bundesrat und die vorberatenden Kommissionen der eidgenössischen Räte haben im Übrigen ein Rechtsgutachten erstellen lassen, welches klar aufzeigt, dass dieses Gesetz in keinem Wiederspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK) steht. Selbstverständlich ist dieses neue Gesetz auf die Verfassungsmässigkeit und Völkerrecht hin überprüft worden.

Geschätzte Delegierte, unser Land blieb bis heute verschont von grösseren grausamen und bestialischen Attentaten. Und wir haben heute die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass dies so bleibt, indem wir den Handlungsspielraum unserer Polizeiorgane etwas verfeinern. Die Schaffung dieses Bundesgesetzes wird auch seitens der Kantone und von sämtlichen kantonalen Polizeiorganen befürwortet.  Sie alle sind sich der Bedrohungslage terroristischer Anschläge und der daraus resultierenden Notwendigkeit zur Schaffung eines neuen Bundesgesetzes bewusst.

Meine Damen und Herren, ich will es noch einmal wiederholen:

Die Politik hat die Pflicht alles zu unternehmen, um terroristische Anschläge gegen unsere Bevölkerung möglichst zu verhindern. Dieses neue Gesetz steht im Einklang mit unserem Parteiprogramm. Es ist ausgewogen formuliert und schiesst nicht über das Ziel hinaus. Die tragenden Säulen unserer Schweiz, nämlich unsere Freiheit, unsere Unabhängigkeit und unsere Selbstbestimmung werden mit diesem Gesetz nicht tangiert. Aber die Sicherheit von uns allen wird gestärkt.

Dieses Gesetz richtet sich gegen den Terrorismus und nicht etwa gegen Extremismus. Das ist mir ganz wichtig. Meine Damen und Herren, Terroristen hassen unseren freiheitlichen Staat.

„Für eine sichere Zukunft in Freiheit“

„Pour un avenir sûr dans la liberté“

“ Per un futuro sicuro nella libertà“

Die SVP-Bundeshausfraktion unterstützte diese Vorlage. Auch der Vorstand empfiehlt ihnen diese Vorlage zur Annahme und entsprechend das Referendum abzulehnen.

Mauro Tuena
Mauro Tuena
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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