Nein zum Missbrauch im Asylrecht und bei Einbürgerungen

Michael Götte, Kantonsrat, Steinach (SG)

Jeden Monat haben wir bis zu 2’000 neue Asylgesuche, wovon rund 30% aus dem Balkan stammen, obschon in diesem Gebiet längst kein Krieg mehr herrscht. Rund 10% der Gesuche stammen aus Afrika. Und es werden immer mehr. Wenn es so weitergeht, wohnen in der Schweiz bald 100’000 Asylanten, welche uns jedes Jahr mehr als 2 Milliarden Franken kosten. Wie kürzlich erlebt, habe ich als uniformierter Schweizer Soldat ein mulmiges Gefühl, wenn ich mich zur vorgerückten Stunde in der Bundeshauptstadt bewege. Für mich ist es deshalb absolut verständlich, dass diverse Beamte nur noch hinter kugelsicheren Scheiben ihre Arbeiten erledigen können. Fakt ist, dass wir Jungen die Rechnung für die gehabten Freuden der anderen Parteien zu begleichen haben! Und Fakt ist auch, dass wir alle – Sie und ich – unter dieser Misere leiden!

So kann es nicht weitergehen. Der Bund muss dringend handeln – wir haben genug von leeren Versprechungen! Der Grenzschutz muss verbessert werden; illegale Einwanderung ist zu verhindern. Missbräuche müssen bekämpft werden. Zudem sind renitente und straffällige Asylanten vom Asylrecht auszuschliessen und auszuschaffen.

SVP-Asylinitiative hat den Weg gezeigt

Die SVP-Initiative vom 24. November 2002 wurde mit 49,9% nur hauchdünn verworfen. Spätestens nach der knapp verlorenen Abstimmung vom November 2002 müssten in Bern die Warnlampen leuchten und Taten folgen – ich spürte noch nicht viel davon.

Bekanntlich ist der Bund für die Asylsuchenden von der Gesuchstellung bis zu dessen Erledigung zuständig. Es kann deshalb nicht sein, dass die Kantone, in welchen die Asylsuchenden untergebracht werden, für deren Wohl die Verantwortung übernehmen müssen.

Wir müssen auch eine Drittstaatenregelung treffen, damit nicht die Schweiz zum Auffangbecken für abgewiesene Asylsuchende wird. Der illegale Aufenthalt in der Schweiz ist ganz klar ein Strafbestand und muss demzufolge ins Strafgesetzbuch aufgenommen und mit der Konsequenz einer sofortigen Ausweisung vollzogen werden. Es darf nicht sein, dass aufgrund des Personalmangels an den Schweizer Grenzen kriminelle Einwanderer eingeladen werden, bei uns ihren Unfug zu treiben. Im worst case muss der Grenzschutz (wie es Österreich schon längst erfolgreich praktiziert) vermehrt durch das Militär verstärkt werden – bei den Botschaften geht dies ja auch.

Korrektur der Statistiken durch mehr Einbürgerungen

Seit rund 10 Jahren steigt die Einbürgerungsquote massiv an, und gemäss einem neuen Gerichtsentscheid soll das Volk in dieser Hinsicht nichts mehr zu sagen haben. Ursache für die zunehmenden Einbürgerungen ist auf der einen Seite die seit 1992 geltende Regelung für die erleichterte Einbürgerung der Ehegatten. Dazu kommt die nachlässige Überprüfung der Einbürgerungsdossiers. Es ist offensichtlich, dass gewisse politische Kreise ein grosses Interesse daran haben, möglichst viele Ausländer ohne viel Aufheben einzubürgern. So können die Statistiken korrigiert und der Ausländeranteil künstlich gesenkt werden – aber eben: nur auf dem Papier. Es kann doch nicht sein, dass man uns weismachen will, es kämen immer weniger herein, obwohl immer mehr hier sind!

Für mich ist klar: Gerade bei der Einbürgerungsfrage muss die Gemeindeautonomie zum Tragen kommen! Die optimale Lösung kennen die jeweiligen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am besten. Jede Gemeinde soll selber entscheiden können, wer über Einbürgerungsgesuche entscheiden soll: die Gemeindeversammlung, die Bürgergemeinde, das Parlament, eine Kommission oder die Exekutive. Es gilt natürlich zu unterscheiden, ob es sich um eine Grossstadt oder ein Bergdorf handelt. Nur so bleibt unsere Demokratie funktionsfähig und glaubwürdig. Ein materielles Beschwerderecht muss zwingend ausgeschlossen werden, denn schliesslich hat der Souverän und nicht die Justiz in einer Demokratie das letzte Wort. So sollte es zumindest in einem direktdemokratischen Land wie der Schweiz sein.

Beherrschen einer Landessprache als Minimum

Es schadet auch nicht, wenn eine Person, die den Schweizer Pass erwerben möchte, eine staatspolitische Prüfung absolvieren muss und mindestens eine unserer vier Landessprachen mehr oder weniger fliessend beherrscht – dies gehört in anderen Ländern schon seit Jahren zur Mindestanforderung. Bei uns sollte dies auch so sein.

Die Regelung betreffend der Doppelbürgerschaft ist klar zu definieren. Es kann doch nicht sein, dass fast jeder ohne weiteres das Schweizer Bürgerrecht erhält und zudem den Pass aus dem jeweiligen Heimatland behalten darf. Diverse europäische Länder haben eine Regelung, wonach ihre Staatsangehörigen bei Einbürgerung in die Schweiz ihre Nationalität automatisch verlieren. Es sind dies zum Beispiel Belgien, Dänemark Finnland und Luxemburg. In anderen Ländern können die Pässe nur aufgrund eines Gesuches behalten werden (so zum Beispiel in Deutschland, Österreich und Spanien). Ich bin der Auffassung, dass man von den Leuten gut verlangen kann, sich für das eine oder andere zu entscheiden: Man kann nicht immer den Fünfer und das Weggli haben.

Aus diesen Gründen fordere ich Sie, liebe SVP-Vertreter auf: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Gemeindeautonomie auch bei den Einbürgerungsverfahren nicht unterlaufen wird. Und schauen Sie, dass sich bei der Asylgesetzrevision endlich einmal etwas bewegt im Parlament!

 
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