Referat

Probleme der Masseneinwanderung aus Unternehmersicht

Es ist eine Tatsache: Der Schweizer Wirtschaftsstandort ist auf ausländische Arbeitnehmer angewiesen. Ohne sie wäre die Schweiz heute nicht da, wo sie steht. Darum hat unser Land schon immer…

Thomas Matter, Meilen (ZH)

Es ist eine Tatsache: Der Schweizer Wirtschaftsstandort ist auf ausländische Arbeitnehmer angewiesen. Ohne sie wäre die Schweiz heute nicht da, wo sie steht. Darum hat unser Land schon immer grosszügig, aber kontrolliert Arbeitskräfte aus dem Ausland aufgenommen. Die Wirtschaft und die Landwirtschaft konnten je nach Beschäftigungslage Personen aus dem Ausland rekrutieren – und zwar im Gegensatz zu heute aus der ganzen Welt. In einem eingespielten Prozess haben Bund und Kantone in Absprache mit der Wirtschaft die Höchstzahlen festgelegt. Die Unternehmen erhielten in der Regel auf Antrag problemlos die Bewilligung für jene Ausländer, die sie benötigten. Und wenn der Bund bei wirtschaftlicher Überhitzung – etwa in den siebziger und neunziger Jahren – etwas bremste, musste die Wirtschaft später eingestehen, dass dies spätere Entlassungen verhinderte und sich für den gesamten Werkplatz günstig ausgewirkt hatte.

Kein Land hat volle Personenfreizügigkeit
Als Liberale würden wir uns grundsätzliche eine weltweite Personenfreizügigkeit nicht ungern vorstellen: Jeder könnte da wohnen und arbeiten, wo es ihm gefällt und wo er eine Stelle findet. Doch leider könnte dies nur dann einigermassen funktionieren, wenn alle Staaten ungefähr dieselben Voraussetzungen von Wohlstand, Freiheit, Marktwirtschaft und Sozialwerken hätten. Solange dermassen grosse Unterschiede wie heute herrschen, ist eine uneingeschränkte Personenfreizügigkeit nicht denkbar. Kein einziges Land der Welt kennt heute volle Personenfreizügigkeit. Die besonders ausgeprägt wirtschaftsliberalen Staaten wie die USA, Kanada, Australien, Japan oder Neuseeland kontrollieren ihre Zuwanderung besonders streng.

Bei der ursprünglichen Personenfreizügigkeit mit den 15 „alten“ EU-Staaten waren zumindest Volkswirtschaften von einigermassen vergleichbarer Leistung beteiligt. Seither aber entwickelt sich die EU als „unbegrenzte Masse“ und hat auch die osteuropäischen Staaten aufgenommen; auf dem Fahrplan stehen nun die Balkanländer sowie die Türkei. Entgegen den Versprechen aus Bundesbern durften die Schweizer Stimmbürger nicht einmal mehr separat abstimmen.

Selbstverständlich hat die Personenfreizügigkeit für Schweizer Firmen Vorteile: Sie können problemlos aus 500 Millionen EU-Bürgern auswählen. Doch sollte auch die Wirtschaft wieder vermehrt sehen, dass die einzelnen Unternehmen auch Verantwortung gegenüber unserem Land und seiner Bevölkerung tragen. Es ist wichtig, dass ausländische Arbeitskräfte das Land wieder verlassen, wenn sie keine Arbeit mehr haben. Es geht nicht an, sie einfach unserem Sozialsystem zu überlassen. Die heutige Sockelarbeitslosigkeit liegt selbst in Zeiten guter Konjunktur bei rund 3 Prozent und dürfte wohl bald auf 5 Prozent steigen. Gar kurzsichtig ist das Frohlocken, wir hätten dank der Zuwanderung die AHV gesichert. Denn die Ausländer kommen ebenfalls ins AHV-Alter und müssen dann durch immer neue Zuwanderer finanziert werden.

Personenfreizügigkeit war nie Wunsch der Schweiz
Es muss hier einmal klar und deutlich festgehalten werden: Die Personenfreizügigkeit war nie ein Wunsch der Schweiz, auch nicht der Schweizer Wirtschaft. Sie war eine Forderung der EU. Für EU-Bürger gibt es sehr viele Gründe, sich in der Schweiz niederzulassen: Löhne, stabile Währung, Gesundheitswesen, Bildung, Sozialleistungen, Sicherheit und Lebensqualität sind bei uns weit besser als fast überall sonst. Das angebliche „Jobwunder“ Schweiz besteht zu einem guten Teil nicht aus dem wertschöpfenden Sektor; die Zuwanderung geschieht in staatliche Stellen des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens. Gerade als Unternehmer betrachte ich diesen Aspekt der Personenfreizügigkeit kritisch.

Begrenzung dank SVP-Volksinitiative
Was ist zu tun? Die Arbeitsbedingungen sind hierzulande so attraktiv, dass wir jederzeit Arbeitskräfte finden, die gerne bei uns arbeiten und leben. Wir müssen die Einwanderung wieder steuern, kontrollieren und damit begrenzen können. Die SVP-Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ verlangt, dass die Schweiz die Steuerungsmöglichkeit bei der Einwanderung wieder zurückerhält. Dies geschieht dadurch, dass unser Land jährlich Höchstzahlen für die Aufenthaltsbewilligungen bestimmt. Dabei ist sicherzustellen, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten gibt. Der Text hält denn auch fest, dass alle Ausländer-Kategorien miteinbezogen werden, also beispielsweise auch Grenzgänger. Wir wollen in der Bundesverfassung festhalten, dass Einwanderung vor allem dann möglich ist, wenn es den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz nützt. Schweizerinnen und Schweizer haben bei der Arbeitssuche Vorrang. Auch muss bei einem Stellenangebot des Arbeitgebers oder bei Selbständigerwerbenden ein gutes wirtschaftliches Fundament vorliegen und es sollen nur Leute einwandern, die über eine Existenzgrundlage verfügen. Ein grosser Vorteil dieser Regelung liegt darin, dass Nichteuropäer nicht länger diskriminiert werden. Denn es ist durchaus möglich, dass ein Spezialist aus den USA dringender benötigt wird als ein heute bevorzugter Osteuropäer. Wir Unternehmer erhalten damit den nötigen Spielraum, im Interesse unseres Wirtschaftsstandorts die wirklich besten Kräfte aus der ganzen Welt zu rekrutieren. Sollten Volk und Stände die Initiative annehmen, wird sich das Initiativkomitee auf Gesetzesebene dafür einsetzen, dass die Bewilligungen für die benötigten Arbeitskräfte rasch und unbürokratisch erteilt werden, dass diese aber bei Verlust des Arbeitsplatzes unser Land ebenso rasch und unbürokratisch wieder verlassen müssen.

 
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