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Gesundheit
Vernehmlassung

Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage: Weitere Verschärfung und Verlängerung der Massnahmen

Die SVP lehnt die vom Bundesrat angekündigten einschneidenden Verschärfungen sowie die Verlängerung der bisherigen Massnahmen bis am 28. Februar 2021 ab. Anstatt die Bevölkerung von der neuen COVID-19 Mutation aus dem Ausland mittels systematischer Schnelltests beim Grenzübertritt oder Quarantäne für die Einreisenden zu schützen, führt der Bundesrat das Land weiter Richtung Lockdown.

Zudem übersteuert der Bundesrat einmal mehr die föderalistischen Kompetenzen der Kantone. Er stellt sich mit seinem Vorgehen auch über die vorbildlichen Schutzkonzepte von Behörden und Unternehmen – auch hier ohne Faktenbasis.
Die SVP lehnt die Verlängerung sowie die Verschärfungen der Mass-nahmen ab; insbesondere die erzwungene Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer, die Maskenpflicht in Innenräumen trotz genügendem Ab-stand, die weitere Schliessung von Läden, die gesetzliche Einschränkung von privaten Treffen auf maximal 2 Haushalte sowie die 10-Personen-Regel. Stattdessen ist auf wirksame Konzepte zum Schutz von besonders gefährdeten Personen zu setzen.

Der Bundesrat zeigt sich betreffend dem Auftreten einer neuen Virus-Mutation aus Südafrika und Grossbritannien besorgt. Er argumentiert, dass mit der potenziell leichter übertragbaren COVID-19 Variante das Risiko von rapide steigenden Fallzahlen bestehe. Anstatt deshalb Massnahmen an der Grenze zum Schutz der eigenen Bevölkerung, wie Schnelltests oder Quarantäneverfügungen von Einreisenden aus Risikogebieten zu erlassen, setzt er auf einschneidende Massnahmen für die Bevölkerung im Inland.

Der 7 Tage-Durchschnitt der Reproduktionszahl schwankte gemäss ETH Zürich seit Ende Oktober und Ende 2020 zwischen 0.79 und 1.17. Dies deutet darauf hin, dass die Schweiz bald eine Abnahme von Neuinfektionen verzeichnen wird. Erfahrungsgemäss bedarf es zwei bis drei Wochen, bis die ab dem 22. Dezember 2020 geltenden einschneidenden Massnahmen ihre Wirkung entfalten und die Daten die Reproduktionswerte für den Jahresbeginn 2021 verfüg-bar sind. Aber der Bundesrat interessiert sich offenbar nicht für die Wirksamkeit seiner eigenen Massnahmen.

Der Bundesrat übersteuert mit seiner Massnahmenpolitik einmal mehr die Kan-tone, welche oft unterschiedlich von der Pandemie betroffen sind, und schränkt ihre Mitwirkung in der Pandemiebekämpfung weiter ein. Im gleichen Atemzug entzieht er den von den Behörden und Unternehmen erarbeiteten Schutzkonzepten jegliche Daseinsberechtigung. Ohne die Wirksamkeit dieser Schutzkonzepte beurteilt haben zu können, werden die von den Unternehmen getätigten Investitionen über Nacht für nutzlos erklärt.

Die SVP beantwortet die Fragen des Bundesrates wie folgt:

  • Ist die SVP mit der Verlängerung der nationalen Massnahmen bis 28. Februar 2021 einverstanden? Nein.
  • Ist die SVP mit der vorgeschlagenen Home-Office-Verschärfung einverstanden? Nein.
  • Wie beurteilt die SVP die Notwendigkeit weitergehender Massnahmen am Arbeitsplatz und zum Schutz besonders gefährdeter Personen? Die SVP lehnt diese ab.
  • Wie beurteilt die SVP im Hinblick auf die kommenden Wochen die Situation in den Pflegeheimen? Es sind nationale Massnahmen zum wirksamen Schutz von besonders gefährdeten Personen in den Alters- und Pflegeheimen zu verordnen.
  • Sind die Kantone mit der Präzisierung zur Maskendispensation einverstanden? Mit der Präzisierung, dass «für den Nachweis medizinischer Gründe ein Attest einer Person mit Berufsausübungsbewilligung nach dem Medizinalberufegesetz oder dem Psychologieberufegesetz erforderlich ist, bei der die von der Maskenpflicht befreite Person in Behandlung ist», ist die SVP einverstanden.

Die neuen Massnahmen sind in vieler Hinsicht schärfer als diejenigen, welche im Verlauf der Pandemie getroffen wurden und sind komplett verfehlt. Erstens versucht der Bundesrat, die Arbeitnehmer mit allen Mitteln von ihrem Arbeitsort fernzuhalten, obwohl nur 8.7% der Ansteckungen nachweislich am Arbeitsort verursacht werden. Er verpflichtet de facto alle Arbeitnehmer zu Home-Office (Art. 10 Abs. 3).

Zweitens wirft der Bundesrat das von ihm angepriesene Fundament für die Schutzkonzepte über den Haufen. Unabhängig von der Grösse des eingehaltenen Abstands zwischen den einzelnen Arbeitnehmern, müssen diese nun obligatorisch eine Maske in Innenräumen tragen.

Drittens ist die Schliessung der Einkaufsläden und Märkten des nicht-täglichen Bedarfs ein gravierender Einschnitt in die Wirtschaftsfreiheit. Die Schliessung schwächt den Umsatz für alle geschlossenen Unternehmen und untergräbt die aus Eigeninitiative getroffenen Schutzkonzepte.

Viertens will der Bundesrat für private Veranstaltungen die bereits viel kritisierte 2-Haushalte Regel in Kombination mit einer maximalen Personenbeschränkung von 10 Personen durchsetzen (Art. 6 Abs. 2). Dabei werden auch Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen im öffentlichen Plätzen wie auf Spazierwegen und Parkanlagen verboten. Diese Einschränkung ist einmal mehr unverhältnismässig, nicht durchsetzbar und deshalb als praxisfern zu streichen.

Aus diesen Gründen lehnen wir die obenerwähnten Massnahmen ab.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und grüssen Sie freundlich.

 
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