Die SVP hat der gesetzlichen Grundlage im Parlament grundsätzlich zugestimmt. Die konkrete Ausgestaltung der Postverordnung lehnen wir vorliegend jedoch ab: Statt der geforderten schlanken Lösung wird nun eine bürokratische Mehrbelastung geliefert.

Die Vorlage bezweckt die rechtliche Umsetzung des vom Parlament beschlossenen Ausbaus der indirekten Presseförderung zugunsten der Regional- und Lokalpresse. Neben der Erhöhung des Bundesbeitrags für die Tageszustellung wird die Unterstützung mit jährlich 25 Millionen Franken – befristet auf sieben Jahre – neu auf die Frühzustellung ausgeweitet. Hierfür regelt die Revision die Kriterien für förderberechtigte Zeitungstitel sowie die Registrierungs- und Kontrollpflichten für private Frühzustellorganisationen.
Die SVP hat der gesetzlichen Grundlage im Parlament grundsätzlich zugestimmt. Die konkrete Ausgestaltung der Postverordnung lehnen wir vorliegend jedoch ab: Statt der geforderten schlanken Lösung wird nun eine bürokratische Mehrbelastung geliefert.
Die geplante Registrierungspflicht beim BAKOM überschneidet sich organisatorisch mit der bereits bestehenden Meldepflicht bei der PostCom. Zudem schränken die umfassenden behördlichen Einsichtsrechte in Kostenrechnungen und Verträge die Wirtschaftsfreiheit sowie den Schutz von Geschäftsdaten privater Akteure ein. Die Übertragung von Kontrollfunktionen an die Schweizerische Post schafft ausserdem einen Interessenkonflikt, da diese im Logistikmarkt als direkte Konkurrentin auftritt.
Durch diese administrative Überfrachtung droht die Vorlage ihre eigentliche gesetzliche Lenkungswirkung – nämlich die Unterstützung beim Übergang in die Digitalisierung – zu verfehlen. Anstatt den Verlagen Flexibilität zu ermöglichen, werden bestehende Zustellstrukturen marktfremd zementiert. Auch der administrative Apparat, der für diese Abwicklung aufgebaut werden soll, widerspricht dem Geist einer auf sieben Jahre begrenzten Übergangshilfe – die Erfahrung zeigt, dass einmal etablierte Behördenstrukturen in der Praxis selten temporär bleiben. Schliesslich widersprechen auch die Bestimmungen zur rückwirkenden Subventionsauszahlung einer vorausschauenden Budgetplanung.