Vernehmlassung

Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022

Die SVP lehnt das Verordnungspaket 2022 in der aktuellen Form ab. Der fehlende Fokus auf die Stärkung des Selbstversorgungsgrades, eine immer grössere Regulierungsdichte sowie mangelnde Zukunftsperspektiven für die produzierenden Landwirte wären die Konsequenzen. Insbesondere ist die Umlagerung der finanziellen Mittel, weg von dem produzierenden Teil der Landwirtschaft in andere Projekte, abzulehnen.

Das Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022 sieht zahlreiche Änderungen in 22 Verordnungen vor. Der Fokus der Landwirtschaftspolitik muss endlich auf die Stärkung des Selbstversorgungsgrads ausgerichtet werden. Eine unkontrollierte Zuwanderung, deren Effekt durch zehntausende ukrainische Kriegsvertriebene verstärkt wird, bedingt eine Schweizer Landwirtschaft, welche eine wachsende Anzahl von Konsumenten ernähren kann. Insbesondere in Bezug auf eine sehr wahrscheinliche Ernährungskrise, beflügelt durch ausbleibendes Getreide aus der Ukraine und Russland, wird die Ernährungssicherheit weltweit und auch in der Schweiz rasch gefährden. Deshalb gilt es die Landwirtschaftspolitik visionär neu auszurichten und die produzierende Landwirtschaft zu stärken. Wenn das Verordnungspaket 2022 jetzt sistiert würde, könnte man der aktuellen Krise gerecht werden und erste Verbesserungen bei der Ernährungssicherheit erzielen. Ein leichter Ausbau der Forschung, wie er im Verordnungspaket vorgesehen ist, scheint dagegen langfristig gewinnbringend.

Die Mittel für die Landwirtschaft dürfen nicht für landwirtschaftsfremde Aufgaben umgeleitet werden. Beispielsweise darf die Finanzierung der Massnahmen betreffend der Grossraubtiere nicht auf Kosten des Landwirtschaftsbudgets gehen. Sämtliche Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Wolf stehen, müssen deshalb vom BAFU abgedeckt werden. Einzelkulturbeiträge müssen nicht nur auf die Leguminosen für die menschliche Ernährung, sondern im Sinne der Ernährungssicherheit auf alle für die direkte menschliche Ernährung relevanten Kulturen, welche nur beschränkt von einem Grenzschutz profitieren, ausgeweitet werden. Eine produktive Landwirtschaft ermöglicht es denn auch, Lebensmittel zu verarbeiten und an die lokale Lebensmittelindustrie zu vermarkten, die zahlreiche Arbeitsplätze schafft und eine gute Wertschöpfung garantiert.

Der Erhalt von einheimischen Nutztieren ist nicht nur wegen der angestrebten Vielfalt, sondern auch wegen dem Erhalt von genetischen Ressourcen wichtig. Deshalb dürfen die Mittel für die letzte verbleibende einheimische Pferderasse, der Freiberger, nicht gekürzt werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Energieversorgung in Krisenzeiten nicht gesichert ist, können Freibergerpferde unabhängig von der Verfügbarkeit von fossilen Brennstoffen oder Strom immer eingesetzt werden.

Durch stetig ändernde Regulierungen und steigende Anforderungen wird der Ertrag der Landwirte immer kleiner. Abstossend aus Sicht der produzierenden Landwirtschaft sind insbesondere Gebührenerhöhungen in der Höhe von 50% zu Gunsten des vom Bund kontrollierten Unternehmen Identitas AG. Diese sind nicht tolerierbar. Deshalb muss die Unternehmensstruktur von Identitas AG entschlackt werden. Ebenfalls abzulehnen ist die Erhebung von Mehrwertsteuern auf die Gebühren der Tierverkehrsdatenbank. Die betroffenen Landwirte können keinen Vorsteuerabzug geltend machen, was zu einer Mehrfachbesteuerung der Produzenten führt. Obwohl das Verordnungspaket durchaus positive Aspekte hervorhebt, wie die Erhöhung der Rückzahlungsfrist für Starthilfen von 12 auf 14 Jahren für die Landwirte, überwiegt der Eindruck einer zunehmenden Regulierungsdichte ohne gleichzeitig verbesserte Ernährungssicherheit oder finanzielle Entlöhnung für die Landwirte.

Aus diesen Gründen lehnen wir die Stossrichtung des Verordnungspakets 2022 ab.

 
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