Vernehmlassung

Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen.

Die SVP lehnt die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen durch die Eidgenossenschaft ab.

Grundsätzlich muss jedes Land selber seine Hausaufgaben machen und für Sicherheit und Ordnung sorgen. Die Verantwortung lässt sich nie an ausländische Gremien delegieren. Mit dem Übereinkommen besteht aber ein gewisses Risiko in genau diese Richtung.  

Es braucht kein weiteres internationales Abkommen. Was es braucht, sind Schweizer Behörden, die bei Gewalt und Vorkommnissen rund um Sportveranstaltungen, endlich die bestehenden gesetzlichen Grundlagen anwenden und diese umsetzen. Auch die Sportverbände sind in der Pflicht, mit ihren Klubs zusammen Ordnung zu schaffen. Beides klappt in der Schweiz noch nicht richtig. Wir haben immer noch Ausschreitungen in oder um Stadien sowie Sachbeschädigungen in Zügen und Fanbussen.

Das Übereinkommen würde die Schweiz einmal mehr dazu verpflichten, EU-Recht im nationalen Recht zu konkretisieren – auch künftige Anpassungen, die wir heute noch nicht kennen.

In der Schweiz ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit fortgeschritten. Seit mehreren Jahren arbeiten Bund, Kantone, Fussballverband, Eishockeyverband, Klubs, Fanarbeit und die Schweizerische Bundesbahn eng zusammen. Leider mangelt es in der Praxis immer noch an der Durchsetzung der Massnahmen. So oder so kommt hier das europäische Übereinkommen mindestens zehn Jahre zu spät.

Die in Artikel 10, Absatz 4, des Übereinkommens vorgesehene Ausreisebeschränkung gegenüber Personen, die sich anlässlich von Fussballveranstaltungen an Gewalttätigkeiten und/oder Ordnungsstörungen beteiligt haben, sind in unserem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS Art. 24c) schon seit 2007 eingeführt.

Um ein «einladendes Umfeld für Gäste von Sportveranstaltungen» zu schaffen, braucht es nach Ansicht der SVP ebenfalls kein europäisches Übereinkommen, sondern bestenfalls ein kreatives Organisationskomitee vor Ort.

Zudem eröffnet das Übereinkommen dem Ausland die Möglichkeit, Schweizer Gesetze zu beeinflussen. Mit dem Übereinkommen kann von Seiten der EU etwa direkt auf bauliche Massnahmen in und um Schweizer Stadien und Sportstätten Einfluss genommen werden. Das lehnt die SVP ab, nicht zuletzt um hiesige Veranstalter und Klubs vor überbordenden EU-Regulierungen zu schützen.

Und letztlich wird in Art. 15 einmal mehr aufgezeigt, dass die Schweiz als möglicher Vertragsstaat künftig in einem weiteren Bereich ein Stück Souveränität abgeben würde. Sie könnte Änderungen des Übereinkommens nur noch vorschlagen. Entscheiden würde das Ministerkomitee.

Kurz: Das Übereinkommen bringt weder Neuerungen, noch Vorteile oder Nutzen für die Schweiz. Von einem Beitritt ist abzusehen. Vorhandene Probleme müssen wir selber lösen.

 
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