Vernehmlassung

Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)

Die SVP fordert den Bundesrat auf, angesichts der Massenzuwanderung von bis zu 240’000 Personen im Jahr 2022 (Wachstum der ständigen Wohnbevölkerung um 100’000 Personen + 80’000 bis 120’000 Personen mit Schutzstatus S + 20’000 Asylsuchende1), dringlich Art. 121a der Bundesverfassung umzusetzen und Höchstzahlen und Kontingente für die Zuwanderung in die Schweiz einzuführen. Dies würde die Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr inkl. Etablierung von Mindestlöhnen überflüssig machen. Es liegt vor allem an der heimischen Hauswirtschaftsbranche, attraktive Dienstleistungsangebote und Arbeitszeitmodelle anzubieten, damit der Inländeranteil in der Branche erhöht werden kann und die Branchenlöhne nicht durch die Zuwanderung weiter unter Druck geraten.

Die SVP anerkennt die wichtigen Leistungen der Hauswirtschaftsbranche. Konsterniert nimmt die SVP zur Kenntnis, dass der Anteil der Ausländer in dieser Berufsgruppe mit 46% sehr hoch ist und sie nimmt die Branche in die Pflicht das Image dieser Berufsgruppe zu verbessern, indem mehr Schweizer Arbeitskräfte zu rekrutieren sind. Da in diesem Berufszweig mit 91% vorwiegend Frauen (hauptsächlich im Alter von über 40 Jahren) arbeiten, muss die Branche von sich aus Arbeitszeitmodelle einführen, welche den Bedürfnissen von Schweizerinnen und dem heimischen Arbeitsmarkt entsprechen. Die Branche wird aufgrund des demographischen Wandels und der Bedeutung der Betreuung von älteren Menschen zu Hause weiter an Bedeutung gewinnen, was eine Chance für die Schweizer Hauswirtschaftsbranche darstellen sollte.

Jede fünfzigste Person, welche in die Schweiz zuwandert, arbeitet in der Branche der Hauswirtschaft. Dies drückt wiederum die Löhne von Schweizer Arbeitnehmenden. Der Bundesrat unterstreicht zu Recht, dass „Angesichts der Gösse des betroffenen Arbeitsmarktes (die Zahl der einheimischen Arbeitskräfte in dieser Berufsgruppe beläuft sich auf schätzungsweise auf 25 000 Angestellte) sollten die relativ niedrigen Zuwanderungszahlen allerdings nicht unterschätzt werden. Die Zuwanderungsquote lag 2020 bei 10 Prozent, was im Vergleich zur Gesamtwirtschaft (3%) immer noch über dem Durchschnitt liegt“ (erl. Bericht, S. 8). Mit jährlich zwischen 2‘000 und 4‘000 zusätzlichen, hauptsächlich aus Ländern mit tieferen Löhnen wie Spanien, Polen, Italien und Rumänien stammenden Arbeitskräften, hat die Branche ein Zuwanderungsproblem. Der Bundesrat merkt selbst an: „Das Lohngefälle zwischen den Herkunftsländern der in der Branche tätigen ausländischen Beschäftigten und der Schweiz ist hoch.“(erl. Bericht, S. 12)

Die im Kontext der zementierten Mindestlöhne festgestellten Verstösse sind Ursprung eines Teufelskreises. Dabei werden die Mindestlöhne kontinuierlich erhöht, was wiederum die Tendenz zu mehr Verstössen beflügelt. Die Zuwanderung befeuert jedoch nicht nur den Druck auf die bereits relativ tiefen Löhne der Branche, deren Mindestlöhne zwischen 2011 von 18.20 Franken pro Stunde auf neu mit der vorliegenden Verordnungsänderung auf 19.50 Franken (ohne Zuschläge) steigen soll. Gleichzeitig erhöht sich der Kontrollaufwand wegen einer möglichen Zunahme der Schwarzarbeit.

Aus den erwähnten Gründen lehnt die SVP die Vorlage ab. Der Bundesrat wird stattdessen aufgefordert, dringlich Art. 121a der Bundesverfassung umzusetzen und Höchstzahlen und Kontingente für die Zuwanderung in die Schweiz einzuführen.

 
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