Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen

Die SVP lehnt die Vorlage in wesentlichen Teilen ab. Unsere Haltung basiert auf der Überzeugung, dass die Bekämpfung von Geldwäscherei nicht zu einer Mehrbelastung unserer KMU führen darf. Ebenso eine Zusatzbelastung der kantonalen Verwaltungen zulasten der Steuerzahler lehnen wir ab.

Das Parlament hat das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) verabschiedet, welches die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu stärken versucht. Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung ist die zusammenhängende Ausführungsverordnung (TJPV), welche die konkreten Bestimmungen zur technischen und organisatorischen Umsetzung dieses neuen Gesetzes festlegt. Die Verordnung präzisiert bestimmte Begriffe aus dem TJPG genauer, präzisiert die Rechte und Pflichten der Rechtseinheiten und regelt das Verfahren für Meldungen an das Transparenzregister, den Registerzugang der Behörden, der Finanzintermediäre sowie der Berater, die Registerführung und enthält gewisse Vorschriften bezüglich der Aufgaben der Kontrollstelle.

Die SVP lehnt die ineffiziente und systemwidrige Ausgestaltung des Meldewesens in der vorliegenden Verordnung (TJPV) entschieden ab. Die Schaffung paralleler Meldekanäle über die Bundesplattform «EasyGov» und die kantonalen Handelsregisterämter führt zu einer bürokratischen Zersplitterung und verhindert einen schlanken, digitalen Vollzug. Wir fordern eine klare Konzentration der Aufgaben beim Bund, da die Übertragung vertraulicher Transparenzmeldungen an die dem Öffentlichkeitsprinzip verpflichteten Handelsregisterämter einen systemischen Widerspruch darstellt. Es ist inakzeptabel, dass den Kantonen durch diese neuen Bundesaufgaben massive personelle und technische Mehrkosten aufgebürdet werden, ohne dass eine finanzielle Entschädigung oder Gebührenbeteiligung vorgesehen ist. Diese Missachtung des verfassungsmässigen Prinzips der fiskalischen Äquivalenz muss korrigiert werden, indem die Kantone angemessen an den Einnahmen des Bundestransparenzregisters beteiligt werden. Um Rechtsunsicherheit und Ineffizienz zu vermeiden, ist zwingend ein schweizweit einheitliches, verbindliches Meldeformular vorzusehen, statt formlose Eingaben zuzulassen. Wir kritisieren zudem scharf, dass die Handelsregisterämter verpflichtet werden sollen, physische Belege für den Bund zu digitalisieren, was einer reinen Abwälzung von Verwaltungsaufwand entspricht. Änderungsmeldungen (Mutationen) sollten zwingend nur noch digital über die Bundesplattform erfolgen, um Doppelspurigkeiten bei den Kantonen zu vermeiden. Zusammenfassend verlangt die SVP einen effizienten Vollzug durch den Bund, statt die kantonalen Ämter zu kostenlosen Hilfsdiensten ohne Kompetenzen zu degradieren.

Meldewege: Der Meldeweg über die kantonalen Handelsregisterämter ist auf die blosse Erstmeldung im Rahmen von Gründungen zu beschränken oder soll ganz entfallen, da die parallele Nutzung zweier Meldekanäle unnötige Kosten und organisatorische Ineffizienzen erzeugt. Alle weiteren Meldungen (Mutationen) sind über die elektronische Plattform «EasyGov» abzuwickeln. Die vorgesehene parallele Struktur zweier Meldewege ist in jedem Fall ineffizient, da sie bei den betroffenen Rechtseinheiten Unklarheiten über die Art und Weise der Meldung erzeugt, zusätzliche kostenintensive Aufwände verursacht (beide Meldekanäle müssen technisch und organisatorisch vollständig für die Meldungen eingerichtet und betrieben werden) und die kantonalen Handelsregisterämter zudem keinen Zugriff auf den Datenbestand des Transparenzregisters haben, wodurch Änderungen nicht verifiziert werden können. Die vorgesehene Pflicht zur Digitalisierung von Papiermeldungen belastet die kantonalen Handelsregisterämter ausserdem unnötig und ist nicht mehr zeitgemäss.

Formvorschrift: Es ist ein schweizweit standardisiertes Meldeformular mit definierten Pflichtfeldern vorzuschreiben. Formlose Eingaben führen in der Praxis zu Fehlern und Interpretationsbedarf, was den Vollzug erschwert. Nur ein Standardformular garantiert die notwendige Datenqualität für eine effiziente Verarbeitung.

Beratung und Unterstützung der KMU: Mit dem vorliegenden Gesetz bürdet der Staat unseren KMU eine hochkomplexe, bürokratische Aufgabe auf. Die korrekte Ermittlung der «wirtschaftlich berechtigten Person» ist für juristische Laien in vielen KMU kaum rechtssicher machbar. Daher muss gewährleistet werden, dass die Verwaltung gegenüber den betroffenen KMU als Dienstleister für die Wirtschaft auftritt. Denn wer solch komplizierte Regulierungen einführt, hat die Bringschuld, die betroffenen Unternehmen sind somit bei der operativen Umsetzung im Rahmen einer Beratungspflicht zu unterstützen.

Erfassungshilfe: Die Nutzung der elektronischen Erfassungshilfe ist obligatorisch zu erklären. Im digitalen Zeitalter ist es unzumutbar, dass Behörden handschriftliche Daten abtippen müssen. Eine «Muss-Vorschrift» stellt sicher, dass die Daten bereits strukturiert bei der Behörde eingehen. 

Gebühren/Entschädigung: Wir fordern die Aufnahme einer Bestimmung, die den Bund verpflichtet, die Kantone für ihre Aufwände angemessen zu entschädigen, beispielsweise durch eine prozentuale Beteiligung an den Gebühren. Ohne Kompensation bezahlen die kantonalen Steuerzahler für eine reine Bundesaufgabe, was wir dezidiert ablehnen.

Verhältnismässigkeit bei der Unterstellung: Damit die Bekämpfung der Geldwäscherei nicht zu einer uferlosen Regulierung von KMU führt, fordern wir eine präzise und risikobasierte Abgrenzung der unterstellten Berater. Eine Unterstellung unter das GwG darf nur dort erfolgen, wo eine berufsmässige Tätigkeit mit realem Missbrauchspotenzial vorliegt. Wir beantragen daher, dass für Berater dieselben objektiven Schwellenwerte zur Anwendung kommen, wie sie bereits heute für klassische Finanzintermediäre gelten (z. B. ein jährlicher Bruttoerlös von über 50’000 Franken oder die Unterhaltung von mehr als 20 dauerhaften Geschäftsbeziehungen pro Jahr). Eine systemwidrige Ungleichbehandlung, bei der Berater strenger reguliert werden als die eigentliche Finanzintermediation, ist abzulehnen. Nur durch solche klaren Kriterien wird verhindert, dass punktuelle oder nebenberufliche Beratungsdienstleistungen durch KMU mit unverhältnismässiger Bürokratie belastet werden.

Zusammenfassend braucht es eine schlanke, praxistaugliche, digitale Lösung, die den Föderalismus respektiert und die Wirtschaft nicht belastet.

 
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