Vernehmlassung

Verordnungsänderung zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes / Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV)

Die SVP begrüsst grundsätzlich die Verschärfungen im Personenbeförderungsgesetz, die im Nachgang des «Postauto-Skandals» vom Parlament beschlossen wurden. In einigen Punkten fordert die SVP jedoch strengere Vorschriften als vorgesehen. Die Erschleichung von Subventionen mittels buchhalterischer Tricks muss in Zukunft unbedingt verhindert werden, das ist der Bund den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig. Insgesamt ist mehr Kosteneffizienz im öffentlichen Verkehr anzustreben.

Ein wirkungsvolleres Controlling durch eine klare Abstimmung zwischen Bund und Kantonen ist umzusetzen. Es soll dabei optimal zwischen einem starken Föderalismus und dem effizienten Einsatz der Ressourcen abgewogen werden. Der neu geschaffenen Kompetenz des Bundesamtes für Verkehr (BAV) im Bereich der Rechnungslegung Richtlinien zu erlassen, kann die SVP in diesem Zusammenhang zustimmen. In diesem Fall hat nicht die Freiheit des Unternehmens, sondern die legale und effiziente Verwendung von Steuergeldern oberste Priorität.

Dennoch ist es aus Sicht der SVP richtig, dass Leistungen an Dritte, die ausserhalb der konzessionierten Personenbeförderung erbracht werden, zu Marktpreisen verrechnet werden dürfen. Dieses Mass an unternehmerischer Freiheit muss auch einer Transportunternehmung zugestanden werden, die überwiegend vom Staat bestellte Leistungen erbringt. Vielmehr ist es sogar wünschenswert, dass Leistungen im freien Markt erbracht werden, sofern dabei keine privaten Anbieter verdrängt werden und die Höhe der Subventionen verringert wird.

Bei der Bildung von Reserven wünscht sich die SVP strengere Vorschriften als vorgesehen. Gemäss Beschluss des Parlaments muss neu die Hälfte des Gewinns aus von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angeboten einer Spezialreserve zugewiesen werden. Die SVP trat im Parlament für die Zuweisung von zwei Dritteln des Gewinns ein, ohne Erfolg. Dass diese Spezialreserve nur zur Deckung von Verlusten aus von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angeboten verwendet werden darf, ist wiederum richtig.

Der Gleichstellung von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs mit privaten Unternehmen bei der Bearbeitung von Personendaten steht die SVP positiv gegenüber. Die Bearbeitung von Personendaten zur Sicherheit der Reisenden sowie zur Optimierung des Betriebs ist sinnvoll. Ebenfalls das Erfassen von Ein- und Ausstiegsorten zu denselben Zwecken. Die Erfassung der Daten hat jedoch zwingend anonym und unter strikter Einhaltung des Datenschutzes zu erfolgen.

Die SVP möchte betonen, dass klare Zielvereinbarungen zwischen den Bestellern und den Leistungserbringern selbstverständlich sind. Sie dienen der Planungssicherheit aller Beteiligten und ermöglichen eine verbindliche Kostenkontrolle. Der öffentliche Verkehr muss sich in allen Bereichen kosteneffizienter aufstellen und die Angebote müssen laufend überprüft werden. Dies betrifft neben den betriebswirtschaftlichen Kriterien insbesondere die Bestellung der Leistungen, die klar in der Verantwortung von Bund, Kantonen und Gemeinden liegt.

 
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