Die SVP begrüsst die längeren Intervalle der Grenzbegehungen, welche durch die reduzierten Kontrollen weniger Kosten verursachen. Unter der Bedingung, dass die neu erschaffene ständige Deutsch-Schweizerische Grenzkommission kostenneutral konzipiert wird, stimmt die SVP dem neuen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland zu. Sieben Mitglieder für die Delegation sind jedoch eindeutig zu viel, zumal die Grenzkommission ihrerseits zusätzlich eine technische Kommission zur Unterstützung bestellen soll.
Der Bundesrat beabsichtigt mit dem Staatsvertragsentwurf mit Deutschland, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des unstrittigen Grenzverlaufs anhand moderner Koordinaten zu verbessern. Der Grenzverlauf im Obersee des Bodensees ist explizit nicht betroffen. Die Behörden sollen zudem von nicht mehr zeitgemässen Aufgaben entlastet werden und es wird eine klare Zuständigkeitsregel für den Unterhalt der vereinbarten Grenzabschnitte eingeführt. Schliesslich ist neu die Einrichtung einer Grenzkommission vorgesehen. Aktuell basiert der Grenzverlauf und seine Unterhaltung auf einer Vielzahl von älteren Verträgen, die mehrheitlich älter als 100 Jahre sind. Die Verpflichtung der Behörden, den gesamten Bereich der Staatsgrenze von Bewuchs und weiteren Hindernissen freizuhalten, soll angepasst werden. So soll nur noch denjenigen Orten besondere Beachtung geschenkt werden, an denen sich Grenzsteine befinden. Die Ziele des Bundesrates wurden insofern erreicht, als dass der Unterhalt aufgeteilt wird und die natürlichen Grenzen in der neuen Vereinbarung als beweglich akzeptiert wurden.
Die bereits vermessenen Koordinaten sollen durch das Europäische Terrestrische Referenzsystem ETRS89 bzw. CH1903+ nutzbar gemacht werden. Die Schweiz war als Mitglied von EuroGeographics massgeblich an der relevanten INSPIERE-Richtlinie (2007/2/EG) beteiligt. Das Intervall, in dem die gesamte Grenze durch Begehungen vollständig zu überprüfen ist, wird von sechs auf zwölf Jahre erhöht. Die Grenzwasserverläufe sind künftig regulär lediglich alle 24 Jahre zu kontrollieren. Am Grenzverlauf selbst werden durch diesen Vertrag keine Änderungen vorgenommen. Der Grenzverlauf im Rhein wird dynamisch und einheitlich festgelegt, weshalb auf die Mittellinie des Wasserlaufs abgestellt wird und nicht mehr auf die teilweise Massgeblichkeit des Talwegs. Bei grösseren natürlichen Veränderungen des Grenzverlaufs soll die Grenzkommission eine dem Einzelfall angemessene Lösung finden, da dadurch auch mit dem Territorium verbundene Ressourcen betroffen sein können und deshalb nicht dem reinen Zufall überlassen werden sollen. Deren Vorschlag wird erst dann als neuer Grenzverlauf verbindlich, wenn beide Vertragsstaaten diesen einvernehmlich festgelegt haben. Der Zuständigkeit für die Unterhaltung der jeweiligen Grenzabschnitte folgt die Kostenverantwortlichkeit. Da jeder Vertragsstaat in etwa gleich viele Grenzpunkte zugewiesen erhält, ist für eine gleichmässige Aufteilung gesorgt. Zu den Aufgaben der Grenzkommission gehört z.B. das Führen eines Grenzurkundenwerks sowie dessen fortlaufende Aktualisierung.
Der Erläuternde Bericht spart die Vollzeitäquivalenzen der neu geschaffenen Grenzkommission genauso aus wie diejenige der technischen Kommission zu deren Unterstützung und kehrt auch die entsprechenden Personalkosten unter den Teppich. Der Bund hat es sich damit selbst zuzurechnen, dass die Personalkosten kostenneutral zu generieren sind. Die Zahl der Mitglieder muss jedoch ohnehin deutlich unter der genannten – und völlig überrissenen – Anzahl von je sieben pro Delegation der Grenzkommission zu liegen kommen. Die SVP stimmt dem Vertrag zu unter der Bedingung, dass dieser – auch langfristig – ohne zusätzliche Kosten umgesetzt wird. Sie vertritt dezidiert die Ansicht, dass durch eine geeignete Besetzung der Grenzkommission die technische Kommission überflüssig macht, und fordert deshalb den Bundesrat auf dafür zu sorgen, dass im Vertrag die technische Kommission gestrichen wird.