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Vernehmlassung

Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ und indirekter Gegenvorschlag

Die SVP lehnt sowohl die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ wie auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates entschieden ab. Die Lösungsansätze für die Probleme im…

Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG)

Die SVP lehnt sowohl die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ wie auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates entschieden ab. Die Lösungsansätze für die Probleme im schweizerischen Gesundheitswesen liegen nicht in einer weiteren Verstaatlichung und im Abbau von kostendämpfenden Elementen. Die SVP fordert den Bundesrat auf, seinen Gegenvorschlag zurückzunehmen, weil dieser exakt in die falsche Richtung geht. Stattdessen soll die Einheitskassen-Initiative unverzüglich und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vor das Volk gebracht werden.

Bereits in den Jahren 2004 sowie 2007 wurde die Forderung nach einer Einheitskrankenkasse vom Volk deutlich verworfen. Die erneute Einreichung eine solchen Begehrens muss vor diesem Hintergrund als Zwängerei bezeichnet werden und es ist unverständlich, warum der Bundesrat nun den Initianten mit einem indirekten Gegenvorschlag weit entgegenkommt. Der Gegenvorschlag geht klar in Richtung Vorstufe einer Einheitskasse.

Der einzige diskutable Teil des Gegenvorschlages ist die Verfeinerung des Risikoausgleichs, welcher aber bereits in der parlamentarischen Bearbeitung begriffen ist. Die übrigen Bestandteile – die Rückversicherung hoher Kosten sowie die strikte Trennung von Grund- und Zusatzversicherung – stellen völlig untaugliche Massnahmen dar und sind daher abzulehnen.

Die Rückversicherung für Fälle mit hohen Kosten ist faktisch ein Hochrisikopool für teure Patienten und damit eine Teil-Einheitskasse für einen bestimmten Personenkreis. Dadurch wird aber genau der im Gesundheitswesen dringend notwendige Druck für qualitativ hochstehende, bedürfnisgerechte, wirkungsvolle und dennoch kosteneffiziente Behandlungen gebrochen. Der heute bestehende Anreiz für die Kassen, kostspielige Fälle möglichst effizient zu behandeln und zu begleiten, würde entfallen. Durch die Festlegung des Grenzwertes der jährlichen Fallkosten lässt sich steuern, wie viele Versicherte in die faktische Einheitskasse des Hochrisikopools fallen. Es ist absehbar, dass der politische Druck auf eine immer tiefere Festlegung dieses Grenzwertes zunehmen würde. Damit entstünde schleichend eine Einheitskasse für alle Versicherten.

Die strikte Trennung von Grund- und Zusatzversicherung ist technisch und administrativ schwierig durchführbar und verursacht zusätzlichen Aufwand bei den Versicherungen und der Aufsicht, was letztlich zu entsprechenden Prämienerhöhungen führen würde. Sie entspricht zudem in keiner Art und Weise den Bedürfnissen der Versicherten.

Das Schweizer Gesundheitswesen ist von hoher Leistungsfähigkeit und Qualität geprägt. Verbesserungen sind jedoch möglich und notwendig, insbesondere auch im Bereich der Effizienz. Dies wird nur gelingen, wenn entsprechende Anreize durch Wettbewerb, Transparenz und Wahlfreiheit der Leistungsbezüger (Versicherten) erhalten und gestärkt werden. Überregulierung und ausufernder staatlicher Interventionismus sind jedoch Gift für die Weiterentwicklung und Optimierung unseres Gesundheitswesens. In diesem Sinne geht auch der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates genau in die falsche Richtung. Deshalb fordert die SVP den Bundesrat auf, den Willen des Volkes sowie der überwiegenden Mehrheit des Parlaments zu respektieren, seinen Gegenvorschlag zurückzuziehen und die Initiative rasch dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

 
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