Der Bundesrat wird beauftragt, gegenüber der amerikanischen Regierung eine offizielle Erklärung ab-zugeben, dass die in der Schweiz…
Motion der SVP-Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, gegenüber der amerikanischen Regierung eine offizielle Erklärung ab-zugeben, dass die in der Schweiz domizilierten Banken, Vermögensverwalter und Fondsanbieter aufgrund des im schweizerischen Recht verankerten Bankkundengeheimnisses der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS nur in bestimmten Fällen der Amts- und Rechtshilfe und nur indirekt über die zuständigen eidgenössischen Behörden Daten über ihre US-Kunden zustellen dürfen. Die erwähnten Institute würden sich bei einer generellen Übermittlung der Personendaten all ihrer US-Kunden nach schweizerischem Recht strafbar machen.
Begründung
Im März 2010 hat der US-Senat den „Foreign Account Tax Compliance Act“ verabschiedet. Dieses Gesetz verlangt von ausländischen Finanz- und Fondsinstituten eine weitreichende Kooperation mit der Steuerbe-hörde IRS. Nicht amerikanische Banken, Vermögensverwalter und Fondsanbieter müssen dem IRS ihre US-Kunden mit Name, Adresse, Steuernummer, Kontonummer und Kontobewegungen offenlegen. Ver-weigern die Kunden gegenüber der Bank ihr Einverständnis für diese Offenlegung ihrer persönlichen Da-ten, muss die Bank ihre Beziehung zu diesen Kunden abbrechen. Diese Forderung zeugt nicht nur von ei-ner bemerkenswerten Ignoranz seitens des amerikanischen Gesetzgebers gegenüber fremden Rechtsord-nungen, sie ist darüber hinaus auch ein massiver Eingriff in die Geschäftstätigkeit und die Vertragsautono-mie der Banken, die ihnen gemäss Mitteilung der Bankiervereinigung einen enormen administrativen Mehr-aufwand bescheren dürfte. Die nach schweizerischer Auffassung zentralen Persönlichkeitsrechte und Schutzinteressen sowohl natürlicher als auch juristischer Personen würden auf diese Weise zugunsten des amerikanischen Fiskus unterschlagen.