Artikel

Todesraser und andere Schwerkriminelle ausschaffen

Die Todesraser von Schönenwerd, ein 18- und ein 20-jähriger Türke sowie ein 20-jähriger Kroate, haben im November 2008 bei einem Autorennen eine junge Frau tödlich verletzt. Kürzlich, nur Stunden…

Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)

Die Todesraser von Schönenwerd, ein 18- und ein 20-jähriger Türke sowie ein 20-jähriger Kroate, haben im November 2008 bei einem Autorennen eine junge Frau tödlich verletzt. Kürzlich, nur Stunden, nachdem sie vor Gericht gestanden hatten, wurden zwei von ihnen erneut verhaftet, weil der eine wieder in ein Raserrennen verwickelt war und der andere ohne Führerausweis erwischt wurde. Dennoch: Ob die beiden Kriminellen nach der Strafverbüssung aus der Schweiz ausgeschafft werden, ist aufgrund der heutigen Rechtslage höchst unsicher. Dieser unerträgliche Zustand muss geändert werden – mit der Ausschaffungsinitiative der SVP, die am 28. November 2010 zur Abstimmung kommt.
Die Ausschaffungsinitiative sorgt dafür, dass Ausländer, die eine schwere Straftat begangen haben, unser Land nach der Strafverbüssung zwingend verlassen müssen und mit einem Einreiseverbot belegt werden, und zwar für 5-15 Jahre, im Wiederholungsfall für 20 Jahre. Das ist dringend nötig, denn Ausländer sind vor allem bei schweren Straf- und Gewalttaten weit überdurchschnittlich beteiligt. Bei schweren Körperverletzungen beträgt der Ausländeranteil 54%, bei Freiheitsberaubungen und Entführungen 56%, bei Einbruchdiebstählen 57%, bei Tötungsdelikten 59%, bei Vergewaltigen 62% und bei Menschenhandel gar 91%. Zudem sind über 70% der schweizerischen Gefängsnisplätze mit Ausländern belegt.
Um die SVP-Initiative auszuhebeln, haben die Mitte-links-Parteien im Parlament einen Gegenentwurf gebastelt. Dieser Gegenentwurf ist vor allem aus zwei Gründen unbrauchbar: Erstens enthält er auf Druck der Linken einen Integrationsartikel, der Gemeinden, Kantone und Bund gesetzlich zu umfangreichen Integrationsmassnahmen mit gewaltigen Kostenfolgen verpflichtet. Und zweitens müssten bei Ausschaffungsentscheiden die „Grundprinzipien des Völkerrechts“ beachtet werden. Diese schwammige Begriff würde zwangsläufig eine Rekursflut auslösen und Ausschaffungen praktisch verunmöglichen.
Wer Todesraser und andere kriminelle Ausländer ausschaffen will, stimmt deshalb der Ausschaffungsinitiative zu und lehnt den untauglichen Gegenentwurf ab.

Hans Fehr
Hans Fehr
Nationalrat Eglisau (ZH)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden