Editorial

Die Schönredner und Zahlenjongleure im Asylwesen

Heute zahlt der Bund den Kantonen zusätzlich zu allen anderen Kosten für jeden anerkannten Flüchtling oder vorläufig Aufgenommenen eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken. Asylministerin Sommaruga will diesen Betrag auf 18’000 Franken aufstocken. Diese Erhöhung kostet die Steuerzahlenden 132 Millionen Franken. Bundesrätin Sommarugas «Integrationsagenda» weist aber einige erhebliche Schwächen auf.

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)

Prinzip «heute investieren, morgen sparen» funktioniert im Asylwesen nicht
Die Medien haben Sommarugas «Integrations-Masterplan» (20min) mit Begeisterung aufgenommen. Einmal mehr gehen sie dabei dem Argument auf den Leim, dass mit heute getätigten Mehrausgaben morgen Einsparungen gemacht werden können. Was in der Theorie gut tönt, funktioniert in der Praxis leider kaum je. Oder wo sind denn die grossen Einsparungen im Asylbereich Tatsache geworden? Seit Frau Sommaruga das Amt übernommen hat, sind die Kosten im Asylwesen auf Bundesebene von knapp 750 Millionen im Jahr 2011 auf voraussichtlich über 1.7 Milliarden Franken im Jahr 2018 gestiegen. Die Kosten für die Asylzentren, die in diesem Betrag noch nicht eingerechnet sind, stiegen im gleichen Zeitraum von 44 Millionen auf über 200 Millionen Franken. Dazu kommen Milliardenkosten für die Kantone und Gemeinden.

Integration kein Ziel bei vorläufig Aufgenommenen
Die Integrationsagenda bezieht auch die stets wachsende und grosse Anzahl der  „vorläufig Aufgenommenen“ ein. Mit begriffsverzerrender Selbstverständlichkeit geht Frau Sommaruga davon aus, das die „vorläufig Aufgenommenen“ für immer in der Schweiz bleiben. Das hat mit „vorläufig“ nichts zu tun und ist falsch. Die Aufenthaltsbewilligung F (vorläufig Aufgenommene) stellt eine Ersatzmassnahme dar, wenn ein Asylbewerber zwar aus der Schweiz ausgewiesen wurde, aber «der Vollzug der Weg- oder Ausweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar» ist (Art. 83 des Ausländergesetzes). Sobald diese Gründe nicht mehr vorliegen, ist die Ausweisung zu vollziehen. Das Ziel der vorläufigen Aufnahme ist daher nicht die dauerhafte Integration, sondern der schnellstmögliche Vollzug der Ausweisung. So sieht es das Ausländergesetz in Artikel 84 vor. Eine Erhöhung der Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene steht also völlig quer in der Landschaft.

Hohe Erwerbsquote trotz hoher Sozialhilfequote?
Der Bundesrat gaukelt eine unnatürlich hohe Erwerbsquote im Flüchtlingsbereich vor, um uns glauben zu machen, dass noch mehr Bemühungen – sprich noch mehr Geld – diese Quote weiter erhöhen werden. Die Hälfte aller erwachsenen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen sei sieben Jahre nach ihrer Ankunft in der Schweiz erwerbstätig. Diese Angabe beisst sich aber mit der Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich, die seit Jahren stabil zwischen unglaublich hohen 86 – 89 Prozent liegt. Diese Zahl gilt für Personengruppen, die in die finanzielle Zuständigkeit des Bundes fallen. Das ist während fünf Jahren bei Flüchtlingen und während sieben Jahren bei vorläufig Aufgenommenen der Fall. Danach geht die finanzielle Verantwortung an die Gemeinden und Kantone über. Es gibt aber weder Gründe noch Hinweise dafür, dass die Sozialhilfequote plötzlich drastisch sinkt, wenn die Gemeinden die Sozialhilfekosten übernehmen müssen. Wer nach sieben Jahren nicht alleine für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, wird dazu auch nicht urplötzlich nach acht Jahren in der Lage sein. Die sehr hohe Sozialhilfequote in Verbindung mit der Erwerbsquote weist darauf hin, dass wohl viele Flüchtlinge etwas arbeiten oder in staatlichen Arbeitsprogrammen stecken, sie aber dennoch sozialhilfeabhängig bleiben. Die seit eh und je unverändert hohe Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich lässt ausserdem einen weiteren Schluss zu: Alle bereits getroffenen Integrationsbemühungen, durchgeführten Integrationsprogramme und Heerscharen von eingesetzten Integrationsbeauftragten bringen nichts. Einmal mehr versucht man einfach mit noch mehr Geld ein nicht gelöstes Problem zuzudecken.

Falsche Anreize für Kantone
Die Integrationsagenda sieht vor, dass Kantone, die im Flüchtlingsbereich keine Erwerbsquote von wenigstens fünfzig Prozent vorweisen können, die Bundesgelder zurückerstatten müssen. Was in der Realität passieren wird, ist klar: Die Kantone werden die Personen aus dem Asylbereich noch mehr als heute in irgendwelche Gelegenheitsjobs verfrachten oder in sinnlosen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen unterbringen, die weder der Wirtschaft noch den betroffenen Personen langfristig   etwas nützen. Das vorrangige Ziel der Kantone wird daher nicht die Integration dieser Menschen sein, sondern die Erreichung der Zielquote um jeden Preis, um so Rückzahlungen zu verhindern.

Fazit
Anstatt weiterhin hunderte Millionen Franken im Asyl- und Flüchtlingsbereich zu verpulvern, ist es höchste  Zeit, für unsere eigenen jungen und älteren Menschen zu sorgen, die es immer schwieriger haben, sich wegen dem Verdrängungskampf auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten.

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden