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Asylpolitik

Keine weitere Masseneinbürgerung

Die Schweiz hat in den letzten 15 Jahren mit einer Masseneinbürgerung sondergleichen zu kämpfen. Die lasche Einbürgerungspraxis führt dazu, dass die Schweiz proportional zur Gesamtbevölkerung viel mehr Ausländer einbürgert als die anderen europäischen Länder. Die unkritische und unseriöse Vergabe des Bürgerrechts ist problematisch: So werden Personen eingebürgert, die nicht integriert sind und sich nicht mit unserem Rechtssystem identifizieren.

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Deshalb sagt die SVP klar NEIN zur erleichterten Einbürgerung. Bei den Einbürgerungen ist mehr Kontrolle, statt Erleichterungen das Gebot der Stunde. 

Mit rund 25% hat die Schweiz einen der weltweit höchsten Ausländeranteile – bei einer gleichzeitig rekordhohen Einbürgerungsrate pro Kopf. Im Jahr 2015 hatten 2’514’000 Personen bzw. 36% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren einen Migrationshintergrund. Die Folgen der Massenzuwanderung und einer laschen Einbürgerungspraxis sind klar erkennbar. Wir haben in den letzten 15 Jahren mit einer Masseneinbürgerung noch nie dagewesenen Ausmasses zu kämpfen. Seit 2001 wurden im Durchschnitt jährlich 40’000 Personen eingebürgert. In den vorangehenden 15 Jahren, von 1985 bis ins Jahr 2000, waren es im Schnitt 14’000 pro Jahr. Im Jahr 2015 wurden sogar 42’699 Personen in der Schweiz eingebürgert. Nur 40% der Eingebürgerten kamen aus EU-Ländern.

Schon heute können sich junge Ausländerinnen und Ausländer problemlos einbürgern lassen, wenn sie die Auflagen erfüllen und integriert sind. Es gibt also keinen Grund, die Einbürgerungspraxis ein weiteres Mal aufzuweichen. Viel mehr gilt es in Zeiten von wachsenden Integrationsproblemen, gerade bei Ausländern der zweiten und dritten Generation, noch genauer hinzuschauen und kritisch zu überprüfen.

Die Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra begründete hingegen ihre Begeisterung für diese Vorlage anlässlich der Parlamentsdebatte am 27. September 2016 damit, die wahre mit dieser Verfassungsänderung einhergehende Änderung sei, dass der Kandidat seine Integration gar nicht mehr beweisen müsse. Bei dieser jungen Personengruppe könne von der Integration ausgegangen werden. In der Tat ist dieser Paradigmenwechsel Kernstück der Vorlage, die Konsequenzen für unsere Gesellschaft und unser Land dürften fatal sein: «Gefährder», Jihadisten und potentielle Gewalttäter würden ebenso unbesehen erleichtert eingebürgert wie etwa Schüler, die keiner weiblichen Lehrperson die Hand schütteln. Abgesehen davon könnten sich auch Eltern mit radikaler Gesinnung oder mit Vorstrafen durch die Einbürgerung ihrer minderjährigen Kinder ein Bleiberecht sichern.

Zu leichtfertig vorgenommene Einbürgerungen schaden der Sache: sie bringen die sich korrekt verhaltende ausländische Bevölkerung in Misskredit, schaden den zu Recht Eingebürgerten, gefährden den sozialen Zusammenhalt, aber auch das schweizerische Staatswesen an sich.

Eine sorgfältige Überprüfung, nahe beim Einbürgerungswilligen (nämlich bei der Gemeinde) ist daher das einzig Richtige.  Die tatsächliche Integration sollte ausschlaggebend sein für eine Einbürgerung, nicht nur der Geburtsort und fünf Jahre Schulbesuch in der Schweiz. Denn die kurze Mindestdauer des Wohnsitzerfordernisses von fünf Jahren lässt keine abschliessende Beurteilung der gelungenen Integration zu.

Die SVP sagt klar NEIN zur erleichterten Einbürgerung, weil

  • eine nochmalige Beschleunigung angesichts von bereits 40’000 Einbürgerungen jährlich für unser Land und seine Gesellschaft nicht zu verkraften ist;
  • im Zentrum eines Einbürgerungsentscheides immer die tatsächliche Integration inklusive Anerkennung unserer Rechtsnormen stehen muss;
  • die erfolgte Integration nur von den Gemeinden vor Ort auch in persönlichen Gesprächen und nicht nur anhand von Akten durch Bundesbeamte festgestellt werden kann;
  • der ordentliche Weg zur Einbürgerung bei weitem ausreicht und weitere Erleichterungen unnötig und kontraproduktiv sind;
  • mehr Kontrollen, statt Erleichterungen das Gebot der Stunde sind.

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