Das Covid-19-Gesetz ist in mehrfacher Hinsicht ein spezielles Gesetz. Es basiert auf Notrecht und ist befristet.

Mille grazie, Marco, cari delegati, chers délégués, geschätzte Delegierte

Lars Guggisberg
Lars Guggisberg
Nationalrat Kirchlindach (BE)

  • Das Gesetz wurde im Verlauf der letzten Monate bereits wieder überarbeitet. Abgestimmt wird aber über die Version vom 25. September 2020.
  • Was passiert bei einer Ablehnung des Gesetzes am 13. Juni:
  • Zum einen würden dem Bundesrat per 25. September 2021 gewisse Befugnisse zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie entzogen, soweit sie im Gesetz geregelt sind. Gegen solche bundesrätliche Befugnisse hat sich die SVP bereits 2013 gewehrt, bei der Abstimmung über das Epidemiengesetz.
  • Zum anderen würde per 25. September 2021 die Grundlage wegfallen für Massnahmen zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen. Namentlich für die Kurzarbeit, den Erwerbsersatz und die Härtefallbranchen.
  • Bei einer Annahme der Vorlage hätte das Covid-19-Gesetz weiterhin Gültigkeit bis zum Ablauf der Geltungsdauer. Diese Geltungsdauer wird im Gesetz grundsätzlich auf Ende 2021 festgelegt. Für die Kurzarbeit gelten die Regelungen bis Ende 2022.
  • Es kommt nicht oft vor, dass sich bei einer Vorlage Qualität und Anzahl der Pro- und Contra-Argumente aus SVP-Optik ungefähr die Waage halten. Das Covid-19-Gesetz ist eine solche Vorlage. Es gibt sowohl legitime Gründe für eine Annahme als auch für eine Ablehnung.

Zunächst zu den Gründen, die für ein Nein zu diesem Gesetz sprechen:

  • Der Hauptgrund für ein Nein zum Covid-19-Gesetz liegt in der Skepsis gegenüber der verfehlten Lockdown-Politik des Bundesrats.
  • Ein Nein ist die logische Reaktion für alle, die sagen, der Bundesrat habe seine Kompetenzen falsch eingesetzt und seine einschneidenden, freiheitsbeschränkenden Massnahmen mangelhaft begründet.
  • Viele Fragen kann der Bundesrat bis heute nicht rational begründen. Beispielsweise hat die Angst vor dem mutierten Virus plötzlich überdeckt, dass die Intensivpflegebetten nicht mehr ausgelastet sind und deshalb eine Fortsetzung der Lockdown-Politik nicht mehr notwendig gewesen wäre.
  • Auch stützt sich der Bundesrat nach wie vor auf einen Reproduktionswert, der mehrmals nach unten korrigiert werden musste und auf eine Positivitätsrate von Tests, bei der unzählige Negativergebnisse nicht berücksichtigt wurden. Das ist stossend.
  • Wer nicht einfach zur Tagesordnung übergehen will, wer dem Bundesrat einen Denkzettel verpassen will, wer ein Zeichen setzen will gegen die unverhältnismässigen Massnahmen des Bundesrats, die zu Berufs- und Arbeitsverboten und als Folge davon zu staatlichen Entschädigungsverpflichtungen in Milliardenhöhe geführt haben, stimmt Nein.
  • Wer Nein stimmt sollte sich aber bewusst sein, wer davon vor allem betroffen sein wird. Und damit komme ich zu den Gründen, die für ein Ja zu diesem Gesetz sprechen:
  • Ein Hauptziel des Covid-19-Gesetzes ist und war es, die einschneidenden Massnahmen des Bundesrates mit ihren zahlreichen negativen Nebeneffekten – insbesondere für die Wirtschaft und die Gesellschaft – zu dämpfen.
  • Ich spreche von Unterstützungsmassnahmen zu Gunsten der betroffenen KMU und der Härtefallbranchen, also der Gastronomie, der Hotellerie, der Eventbranche, der Reisebranche, der Fitnessbranche, dem Tourismus, dem Sport und der Kultur.
  • Bei einem Nein zum Gesetz entfällt per 25. September 2021 die Grundlage für die wirtschaftlichen Hilfen an die Betriebe dieser Branchen.
  • Ein Ja zum Gesetz ist daher ein Ja zu den verschiedenen Instrumenten wie die Finanzierung von Kurzarbeit, Erwerbsersatz und à-fonds-perdu-Beiträgen und somit ein Ja zur Unterstützung all jener Menschen, denen der Bundesrat ein faktisches Arbeitsverbot auferlegt hat.
  • Diese im Covid-19-Gesetz geregelten Instrumente helfen mit, Konkurse und Arbeitslose zu verhindern.
  • Wir haben die verfehlte nicht-evidenzbasierte Lockdown-Politik des Bundesrats unzählige Male kritisiert und versucht, früher Lockerungen durchzusetzen, um die Menschen im Land wieder arbeiten zu lassen.
  • Leider haben sowohl im Bundesrat wie auch im Parlament die Mehrheiten gefehlt.
  • Aber eines ist allen klar: Wenn der Staat faktische Arbeitsverbote verfügt, soll er auch finanziell dafür geradestehen. All jenen, die durch die bundesrätlichen Massnahmen unverschuldet in Not geraten sind, muss geholfen werden.
  • Wir haben aber auch Verständnis für alle, die sagen: „Ich will ein Zeichen gegen die willkürliche und schädliche Corona-Politik des Bundesrates setzen.“
  • Es gibt also gute Gründe sowohl für ein Ja als auch für ein Nein zu diesem verkorksten Gesetz: Bei der Schlussabstimmung haben im Nationalrat 28 SVPler zugestimmt, je 13 SVPler haben das Gesetz abgelehnt oder sich enthalten.
  • Man kann hier in guten Treuen alle drei Auffassungen vertreten, vor diesem Dilemma stehen nicht nur wir von der SVP, sondern auch die Schweizer Bevölkerung.
  • Deshalb beantrage ich Ihnen hiermit im Namen der Fraktion, des Parteileitungs­ausschusses, der Parteileitung und dem Parteivorstand Stimmfreigabe als pragmatische Lösung.
  • Jede und jeder muss die Gewichtung der Argumente aus eigener Sicht und mit Blick auf die Betroffenheit des Umfelds vornehmen.
  • Ich bitte Sie, dem Antrag auf Stimmfreigabe zu folgen. Besten Dank!
Lars Guggisberg
Lars Guggisberg
Nationalrat Kirchlindach (BE)
 
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