Referat

Die 5. IV-Revision – eine kritische Betrachtung

Die 5. IV-Revision ist ein wichtiger und notwendiger Schritt hin zu einer Sanierung der Invalidenversicherung. Allerdings wäre es falsch anzunehmen, dass damit alle Probleme gelöst werden. Dazu bedarf

Marcel Scherer
Marcel Scherer
Nationalrat Hünenberg (ZG)

Die 5. IV-Revision ist ein wichtiger und notwendiger Schritt hin zu einer Sanierung der Invalidenversicherung. Allerdings wäre es falsch anzunehmen, dass damit alle Probleme gelöst werden. Dazu bedarf es weiterer Schritte. Doch die 5. IV-Revision hilft mit, die Invalidenversicherung strukturell zu stabilisieren.

Nachdem die SP über Jahre hinweg alles daran setzte, die Betreuungsindustrie zu schützen und zu fördern, konnte sich der Missbrauch im grossen Stil ausbreiten. Heute muss man in einzelnen Kantonen gar schon von einer „Balkanisierung der IV“ sprechen, ergab doch kürzlich eine wissenschaftliche Studie aus meinem Heimatkanton Zug, dass Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien in der IV massiv übervertreten sind (sie machen 6,1 Prozent der Bevölkerung aus, stellen jedoch 20,8 Prozent der IV-Rentner). Ein anderes Beispiel: Im Kanton Basel Stadt bezieht fast jeder zehnte erwerbsfähige Einwohner eine IV-Rente! Die Linke hat den Missbrauch über Jahre mit aller Konsequenz gefördert – aber entgegen der Ansicht der SP haben Arbeitsscheue, Faule oder Randständige schon gemäss heutigen Gesetzestext kein Anrecht auf eine IV-Rente.

Die 5. IV-Revision will nun bei der Bekämpfung des Missbrauchs ansetzen. Einmal mehr ist es die SP, die nicht nur den Missbrauch in der IV mit ihrer Politik wesentlich verursacht hat, sondern ihn jetzt mit dem Referendum gegen die 5. IV-Revision sogar deckt. Erst letztes Jahr hat die SP mit ihrem Kampf gegen die Asyl- und Ausländergesetze versucht, die dort vorhandenen Missbräuche zu pflegen. Das Verhalten der Linken ist nicht verwunderlich. Ein grosser Teil der rot-grünen Wählerschaft profitiert heute vom immer grösser werdenden IV-Topf. Zahlreiche Anwaltsbüros, viele Angestellte in der IV-Industrie, den Bundesämtern, den Gerichten und nicht zuletzt eine grosse Zahl von Ärzten und Psychiatern, lebt vom IV-Missbrauch. Dies soll auch weiterhin so bleiben, wenn es nach der SP geht, denn sie hat es ihrer Klientel versprochen.

Die SVP setzt sich vehement gegen den linken Sozialfilz zur Wehr, welcher den rechtschaffenen Bürgern das Geld aus der Tasche ziehen und die Wirtschaft schwächen will.

Positiv ist, dass die 5. IV-Revision an der Flexibilität Arbeitsmarktes festhält. Der Schweizerische Arbeitsmarkt ist bereits heute besser als alle anderen Arbeitsmärkte der OECD-Länder fähig, Behinderte in den Arbeitsprozess zu reintegrieren.

Ausserdem wären Quoten nur schwer durchsetzbar, da 99.7 Prozent der Betriebe in der Schweiz KMU sind und 87.9 Prozent der Betriebe weniger als 10 Angestellte haben. Daher ist sehr zu begrüssen, dass in der 5. IV-Revision auf ein Quoten-System verzichtet wurde.

Die wichtigste Errungenschaft der 5. IV-Revision sind die Investitionen in der Höhe von durchschnittlich 434 Millionen Franken zur Integration der von einer Erwerbsunfähigkeit betroffenen Personen in den Arbeitsmarkt. Und hier zeigt sich: Entgegen aller Verlautbarungen der Linken, deren Vertreter Dreifuss, Piller und Breitenmoser uns das IV-Debackel eingebrockt haben, ist die 5. IV-Revision keine Sparvorlage auf dem Buckel der Behinderten, sondern eine gewaltige Investition in deren Arbeitsmarktfähigkeit. Ziel muss es sein, das Invaliditätsrisiko so schnell wie möglich zu erkennen und alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, um so viele Personen wie möglich im Arbeitsmarkt zu behalten.

Auch wenn die Linken am liebsten alle Betroffenen und Nicht-Betroffenen mit einer IV-Rente abspeisen würden, ist es zentral, dass mit der aktuellen Revision eine Rückkehr zum Grundsatz „Eingliederung vor Rente“ stattfindet. Sie hilft den Versicherten und der Versicherung und trägt damit zur Gesundung der IV bei. Zusammen mit den ausgabenseitigen Sparmassnahmen können die Ausgaben der IV mittelfristig um eine knappe halbe Milliarde Franken pro Jahr reduziert werden. Dies reicht zwar nicht aus, um die IV strukturell zu sanieren, jedoch sollte man mit der 5. IV-Revision im Stande sein, die Explosion der Neurenten zu bremsen und so die IV strukturell zu stabilisieren.

Nur wenn die Missbräuche in der IV endlich konsequent bekämpft werden, erlangt die IV wieder die Stellung zurück, welche Ihr angemessen wäre. Die IV muss wieder zu der Sozialversicherung werden, die Personen, die eine Erwerbsunfähigkeit erleiden, als Existenzgrundlage dient. Nur wenn die Missbräuche weiterhin konsequent ausgeräumt werden, wird die Akzeptanz der Leistungen für die wirklichen Invaliden gestärkt. Und nur wenn die IV im Volk akzeptiert wird, hat sie längerfristig eine Zukunft.

Die 5. IV-Revision ist wichtig und nötig – sie ist aber nur ein erster Schritt zur Behebung der Missstände in der Invalidenversicherung. Weitere Schritte sind zu einer strukturellen Sanierung nötig. Eine Partei interne Arbeitsgruppe wird in den nächsten Monaten Vorschläge für weitere Sanierungsschritte der IV präsentieren.

 

Marcel Scherer
Marcel Scherer
Nationalrat Hünenberg (ZG)
 
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