Ausschaffungsinitiative: Durchsetzung des Volkswillens

Extrablatt Extrablatt März 2015

Am 29. November 2010 – also vor über vier Jahren – fiel der klare Entscheid: Kriminelle Ausländer müssen die Schweiz verlassen. Bundesrat und Parlament wollen die Ausschaffungsinitiative aber bis heute nicht umsetzen.

Die Ausgangslage nach der Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative ist klar und eindeutig: Die Initiative wurde angenommen, während der Gegenvorschlag in allen Kantonen abgelehnt wurde. Die Initiative fordert, dass ausländische Straftäter, welche wegen eines schweren Gewalt- oder Sexualdelikts, Drogenhandels, Einbruchs oder Sozialhilfe-Missbrauchs verurteilt wurden, nach Verbüssung ihrer Strafe die Schweiz verlassen müssen und eine Einreisesperre erhalten. Wie bei jeder anderen Initiative muss das Parlament jetzt die Details im Ausführungsgesetz regeln.

Kehrtwende der FDP und CVP

Es ist unverständlich, dass die Initiative seit über vier Jahren nicht umgesetzt wurde. Während FDP und CVP im Nationalrat zuerst für eine konsequente Umsetzung gestimmt haben, schlagen sich diese beiden Parteien nun plötzlich auf die Seite der Ratslinken und unterstützen eine Umsetzungsvariante des Ständerates, welche das Konzept des (abgelehnten) Gegenvorschlags wieder aufnimmt. Mit der Einführung einer sogenannten «Härtefallklausel » kann jede Ausschaffung verhindert werden. Diese Klausel spielt den Entscheid wieder in die Hände der Richter – genau das also, was die Ausschaffungsinitiative verhindern wollte.

Zu lasche Ausweisungspraxis

Dabei sollten mit der Ausschaffungsinitiative die Missstände im Bereich der Ausweisungen beseitigt werden. Derzeit werden nur etwa 500 kriminelle Ausländer pro Jahr in ihre Heimat zurückgeschickt. Eine beängstigend kleine Zahl, wenn man sich die Statistik vor Augen führt, welche die Expertengruppe des Bundes nach der Abstimmung im Frühjahr 2011 erarbeitet hat: Gemäss dem Deliktskatalog der Initiative müssten jedes Jahr rund 16’000 ausländische Straftäter unser Land verlassen. Rund die Hälfte – also ca. 8’000 Täter – sind illegal in der Schweiz. Diese Zahlen verdeutlichen das enorme Risiko, welches die lasche Ausweisungspraxis für die öffentliche Sicherheit in unserem Land bedeutet.

Durchsetzungs-Initiative

Sollte sich der Nationalrat in der Frühjahrssession tatsächlich weigern, die Ausschaffungsinitiative korrekt umzusetzen und sich dem Ständerat anschliessen, ist es am Volk, die Ausschaffung von kriminellen Ausländern mit der Durchsetzungsinitiative zu erzwingen. Diese gelangt voraussichtlich im Frühjahr 2016 an die Urne. Die Durchsetzungsinitiative beinhaltet einen umfassenden Deliktskatalog, welcher dann in der Bundesverfassung festgehalten und direkt anwendbar ist. So könnte sich der Souverän endlich gegen die Behörden und Politiker durchsetzen, welche seit Jahren die Arbeit verweigern. Zum Glück haben wir eine direkte Demokratie.

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