Immer absurdere Befehle!

Extrablatt Extrablatt März 2015

Sie können bei jeder Abstimmung frei entscheiden – noch. Waren Sie für die Minarettverbotsinitiative oder dagegen? Unterstützen Sie die Ausschaffungsinitiative oder nicht? Sind Sie für die lebenslange Verwahrung von nicht therapierbaren Sexual- oder Gewaltstraftätern oder dagegen? Das ist Ihr Recht!

Und es ist auch Ihr Recht, etwas mittels Volksinitiative oder Referendum zur Abstimmung zu bringen! Es gibt bei jeder Abstimmung Argumente für und gegen etwas. Aber seien Sie auf keinen Fall gegen die direkte Demokratie, nämlich Ihr Recht, über all diese Fragen selber zu entscheiden. Genau das ist heute gefährdet.

Direkte Demokratie als Bremse

Von uns Bürgerinnen und Bürgern geht alle Staatsgewalt aus. Mit dem Recht auf Volksabstimmungen können wir unsere Stimme viel differenzierter zum Ausdruck bringen: Vor Volksabstimmungen kommt es zu einer breiten, oft zugespitzten, aber doch auch aufklärend wirkenden Diskussion. Volksabstimmungen decken Widersprüche zwischen Politikern und Wählern auf. Immer wieder entscheiden die Bürgerinnen und Bürger anders als zuvor das Parlament. Wer gefragt wird, wendet sich nicht ab.

Ausufernder EGMR fernab jeglicher Vernunft

In den vergangenen Jahren uferten die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) immer weiter aus. Sie griffen damit immer mehr in die Souveränität der Schweiz ein – obwohl bei der Unterzeichnung der EMRK keine Rede von derart weitgehenden Beurteilungen und Verurteilungen aller möglichen und unmöglichen Rechtsbereiche der Schweiz war. Nein, so war das ganz sicher nicht gemeint. Und die Kritik an den Urteilen des EGMR wird immer grösser – von Angela Merkel bis David Cameron. Vielen Urteilen geht jeglicher gesunde Menschenverstand ab. Sie finden einige dieser Urteile unten stehend ausführlich beschrieben.

Artikel: Stossende Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg

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